Infos und Tipps zur Kündigung des Girokontos

 

Früher war es üblich seinen Lohn bzw. sein Gehalt in sogenannten Lohntüten zu erhalten. Alle monatlichen Fixkosten wurden damals Bar bezahlt. Da aber immer mehr Unternehmen dazu drängten Bargeldlosetransaktionen zu tätigen, wurde die Lohntüte durch das Girokonto ersetzt. In der heutigen Zeit bieten Banken, ihren Girokontonehmern unteranderem Onlinebanking und Selbstbedienung Terminals (mit Barabhebung und Bareinzahlung) an..

 

 

 

Unterschiedliche Girokontoarten

Das Girokonto, ist auch unter dem Begriff Sichtkonto bekannt. Es handelt sich dabei um ein von Kreditinstituten für ihre Kunden bereitgestelltes Kontokorrentkonto. Es dient der Abwicklung des Zahlungsverkehrs und wird zu Gunsten bzw. zu Lasten des Sichtkontos gebucht. Das Girokonto lässt sich indes noch wie folgt unterteilen:

Jedermann Konto

Hierbei handelt es sich um ein Guthabenkonto. Das Prinzip ist es, jedem Bürger die Möglichkeit zu bieten ein Girokonto zu eröffnen. Diese Kontoform verfügt nicht über eine Überziehungsmöglichkeit, daher auch Guthabenkonto. Den Banken steht es frei diese Art an ihre Kunden zu vergeben.

Pfändungsschutz Konto

Das sogenannte P-Konto versteht sich auf Guthabenbasis. Kommt es im Allgemeinen zu einer Kontopfändung hat der Schuldner keinerlei Zugriffsrechte mehr auf sein Girokonto. Die ist im Falle des P-Kontos anders da hier der Schuldner über einen sogenannten pfändungsfreien Freibetrag, trotz Pfändung, verfügen kann. Diese Kontoart dient der Existenzsicherung.

Einzel- sowie Gemeinschaftskonto

Bei einem Einzelkonto gibt es, wie der Name schon sagt, nur einen Kontoinhaber. Bei einem Gemeinschaftskonto müssen wenigstens zwei gleichgestellte Kontoinhaber zur Verfügung stehen.

 

Warum das Girokonto kündigen?

Die Kündigungsgründe für ein Girokonto sind so verschieden wie das Girokonto an sich. Die einen kündigen Ihr Girokonto, weil sie zu einer anderen Bank wechseln möchten, die bessere Konditionen anbietet Andere Nutzer kündigen, weil es die persönliche und finanzielle Lage es nicht mehr zulässt, die etwaigen Gebühren zu bezahlen oder die Zahlungseingänge nicht mehr den Vorgaben entsprechen.

  • finanzielle Gründe, Zinsen können nicht mehr gezahlt werden
  • Zahlungseingänge liegen unter dem Vertragslimit
  • private Gründe, Vorstellung entsprach nicht den Tatsachen
  • persönliche Gründe, unzufrieden mit dem Preis- Leistungsverhältnis
  • Tod des Girokontoinhabers

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich mein Girokonto kündigen möchte?

Am zweckmäßigsten ist es, dass Sie sich vor dem Vertragsabschluss erkundigen, wie es sich bei Ihrer Girokonto Art mit den Kündigungsmodalitäten verhält. Fragen Sie dafür einen Kundenberater oder wenden Sie sich im Vorfeld an die Servicenummer Ihrer Bank. Es ist allerdings bekannt, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen nur überflogen und vernachlässigt werden. Warum auch nicht? In erster Linie geht es schließlich darum, endlich ein Girokonto zu eröffnen.

Diese Einstellung ist leider grundverkehrt, denn manche Verträge sind an Mindestzahlungseingänge oder enthalten sonstige versteckte Bindungsklauseln. Daher ist es sehr wichtig, einen (prüfenden) Blick ins Kleingedruckte zu werfen. Bei den meisten Girokonten ist es eigentlich so, dass Sie direkt bei der Hausbank oder dem jeweiligen Anbieter gekündigt werden können. Auch dies ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergeschrieben. Es zeigt sich folglich wieder Mals, dass wir dem Kleingedruckten nur bedingt Aufmerksamkeit zukommen lassen.

  • zuerst an die Bank bzw. Kontoberater wenden
  • Kleingedrucktes des Girokontovertrages prüfend lesen, alle wichtigen Daten stehen auch drin, und wenn nicht ist der Vertrag nichtig
  • vor Kontoeröffnung nach Kündigungsmodalitäten fragen, (bei Unsicherheiten ist es adäquat sich diese Wort für Wort erläutern zu lassen bzw. selbst in aller Ruhe durchzulesen)

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?

Die normalen Girokonten sind zeitlich unbeschränkt. Möchten Sie Ihren Girokontovertrag abstoßen müssen Sie diesen schriftlich kündigen.
Schicken Sie die Kündigung per Post, senden Sie diese am besten per Einwurf Einschreiben an den Empfänger. Besondere Aufmerksamkeit muss der frist- und termingerechten Zusendung der Kündigung gewidmet werden. Bei der Kündigung geht es um das Eingangsdatum (E-Mail) bzw. dem Poststempel und nicht um die Datumsangabe in dem Schreiben. Als ein besonderer Beleg könnte durch die Wahl der Zustellmethode bei der Post gewählt werden. Sollte es bei der Kündigung zu Unstimmigkeiten kommen, haben Sie einen Beweis in der Hand, dass Sie das Schreiben bei der Post aufgegeben haben. Ratsam ist es wenn Sie sich für das Einschreiben mit Rückschein entscheiden, so wissen Sie ganz genau, dass der Adressat die Kündigung erhalten hat, da dieser den Eingang bestätigen muss.

Der Ort und das Datum sind wichtig für die Bestimmung des Kündigungszeitpunkts. Bei der Adresse der Bank ist es obligat den Namen komplett auszuschreiben und die zuständige Abteilung (Kundenservice) dazu zuschreiben. Damit sich die Überprüfung der Kündigung nicht verzögert und der Kundenservice die Kündigung schnellstens zuordnen kann, ist es relevant die Konto- bzw. Kartennummer, mitzuteilen. In einem Absatz sollten Sie noch einmal erwähnen, dass Sie um eine Eingangsbetätigung Ihrer Kündigung bitten.

Manche Banken bieten Ihren Girokonto Kunden ein Portal für Onlinebanking an, in dem sie unteranderem ihren aktuellen Kontostand und Kontoauszüge herunterladen können. Deaktivieren Sie unbedingt selbst Ihren Account und teilen Sie der Bank mit, dass er Ihre persönlichen Angaben unwiderruflich löschen soll. Gründe warum sie Ihr Girokonto kündigen brauchen Sie nicht unbedingt mitangegeben, außer es handelt sich um besondere bzw. außerordentliche Gründe. Den Kündigungszeitpunkt können Sie mit „schnellst möglich“ angeben. Um das schreiben wirksam zu machen, wird es selbstverständlich eigenhändig unterschrieben.

Bei Ihrem Kündigungsschreiben gilt es manches zu beachten, damit die Kündigung auch rechtskräftig wird. Es ist von Bedeutung, dass Sie folgende Aspekte berücksichtigen:

•    Ort und Datum
•    Anschrift der Bank bzw. des Vertragspartners ggf. persönlichen Ansprechpartner
•    Kontonummer sowie eventuell die Kartennummer
•    ggf. Kündigungsgrund Name, Vorname
•    Anschrift
•    Telefonnummer
•    evtl. E-Mail Adresse
•    Kündigungszeitpunkt
•    eigenhändige Unterschrift

Im Todesfall des Kontoinhabers, sollten Sie als Bevollmächtigter zwingend Ihre Vollmacht und den Totenschein mitschicken!
 

Was passiert im Anschluss?


Nach dem das Schreiben bei der Bank eingegangen und überprüft wurde, erhalten Sie in den meisten Fällen eine Kündigungsbestätigung.

Aus diesem Brief lässt sich dann entnehmen, zu welchem Termin Ihr Vertrag endet und was mit Ihrem bis dahin bestehenden Guthaben passiert, im Falle dass Sie keine neue Kontonummer angegeben haben. Des Weiteren werden Sie darüber informiert was Sie mit der Girokarte zu machen haben. Bei manchen Banken müssen Sie die Karte zurückschickt, oder ggf. beim Anbieter direkt abgeben.

Sollten Sie dem Wunsch der Bank nicht nachgekommen, drohen Ihnen zusätzliche Kosten, wie beispielsweise Verzugszinsen.

•    ggf. Girokonto ausgleichen
•    Kündigungsbestätigung abwarten
•    ggf. Online Banking Account deaktivieren und löschen lassen
•    überlassene Girokarten an Bank zurücksenden bzw. abgeben

 

Fazit:


Schon vor dem Abschluss über ein Girokonto, das Kleingedruckte wegen den Kündigungsfristen durchlesen und erscheinende Fragen sofort erläutern lassen. Achten Sie auf die beschriebenen Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen. Die Kündigung eines Girokontos ist genauso schnell geschrieben, wie die Beantragung des Kontos. Also vollkommen problemlos. Dabei ist es irrelevant um welchen Girokonto Anbieter es sich handelt. Das Kündigungsschreiben hat schriftlich und eigenhändig unterzeichnet zu erfolgen. Sie brauchen keinen explizierten Kündigungsgrund vorzubringen. Als Beweis kann es elementar sein, das Schreiben entweder per Einwurfeinschreiben oder alternativ per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Etwaige Girokarten unverzüglich an die Bank bzw. den Anbieter zurücksenden und einen eventuell bestehenden Online Banking Account löschen. Bei Kontoüberziehungen dieses umgehend ausgleichen.

 

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