Tipps und Infos zur Kündigung der Parteimitgliedschaft

 

Jeder politisch ambitionierter, ist froh wenn er in seiner gewählten Partei Mitglied werden kann. So können die eigenen Interessen mit der Partei verbunden werden. Dies führt zu einem politischen Gemeinschaftsgefühl.

Was ist, wenn Sie nicht mehr der Partei angehören möchten?

 

 

Was bedeutet der Begriff Partei?


Unter dem Begriff Partei versteht man einen organisierten Zusammenschluss von verschiedenen Menschen, die versuchen politische Macht zu erzielen um ihre sachlichen oder ideellen Werte und Ziele zu verwirklichen. In einem demokratischen Staat und dem dadurch resultierenden Mehrparteiensystem ist es selbstverständlich, dass die verschiedenen Parteien untereinander stark konkurrieren.

Nach der ersten Bundestagswahl zogen so viele Parteien in den Bundestag ein, dass befürchtet wurde, dass es abermals zu Weimarer Verhältnissen kommt. Allerdings nahm die Zahl der Fraktionen in der ersten Legislaturperiode bereits so stark ab, dass sich drei große Fraktionen etablieren konnten (CDU/CSU, SPD, FDP).

 

Warum die Parteimitgliedschaft kündigen?


Die Kündigungsgründe für die Mitgliedschaft in einer Partei können sehr verschieden sein. Die einen Mitglieder kündigen, weil es ihre persönliche und wirtschaftliche Lage nicht mehr zulässt, die etwaigen Beiträge zu bezahlen (beispielsweise durch Arbeitslosigkeit) oder Sie sich mit dem Programm der Partei nicht mehr identifizieren können.

•    finanzielle Gründe, Mitgliedsbeitrag ist kann nicht geleistet werden
•    persönliche Gründe, unzufrieden mit dem Parteiprogramm
•    private Gründe, Vorstellung entsprach nicht den Tatsachen
•    Ableben des Parteimitgliedes

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meine Mitgliedschaft in der Partei kündigen möchte?


Am logischsten ist es sich vor dem Parteibeitritt darüber zu informieren, wie es sich mit den jeweiligen Kündigungsbedingungen verhält. Jede Partei hat ihre eigenen Statuten. Fragen Sie dafür direkt bei der betreffenden Partei nach, oder wenden Sie sich direkt an die Mitgliederbetreuung. Allerdings ist es fast schon üblich, die allgemeinen Geschäftsbedingungen (auch bei Parteien), zu überfliegen und zu vernachlässige. Warum auch nicht? In erster Linie geht es schließlich darum, Mitglied in der gewählten Partei zu werden. Diese Einstellung ist unglücklicherweise falsch, denn manche Beitrittserklärungen sind an Mindestlaufzeiten gebunden oder enthalten sonstige Nebenbestimmungen die Sie an den Vertrag und damit die Partei binden.

Daher ist es überaus interessant, einen (prüfenden) Blick ins Kleingedruckte zu riskieren, ob es sich bei Ihrer auch so verhält. Bei den meisten Parteien ist es in der Regel so, dass Sie direkt bei der Partei kündigen können. Auch dies ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten. Es deutet also alles mal wieder darauf hin, dass wir auch bei einem Parteibeitritt dem Kleingedruckten viel zu wenig Aufmerksamkeit widmen. 

  • zuerst an die Partei wenden
  • Kleingedrucktes der Partei genauestens lesen, alles
  • vor Parteibeitritt nach Kündigungsmodalitäten fragen, (bei Unklarheiten ist es angebracht sich diese bis ins Detail erklären zu lassen bzw. nachzulesen)

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Bei manchen Parteien ist es schon möglich die Mitgliedschaft auf dem elektronischen Weg zu kündigen. Bevor Sie eine Kündigungsmail versenden, klicken Sie unter allen Umständen (zu Ihrer Absicherung) bei „Sendebestätigung“ und „Lesebestätigung“ das jeweilige Kästchen an. Bitten Sie trotz aller dem um eine Eingangsbestätigung Ihrer Kündigung. Sollten Sie das Schriftstück per Post verschicken, ist es optimal wenn Sie dieses per Einwurf Einschreiben an die Partei schicken. Einem besonderen Augenmerk sollte der frist- und termingerechten Zustellung der Kündigung gewidmet werden. Bei Ihrer Kündigung geht es um das Eingangsdatum entweder der E-Mail bzw. dem Zustelldatum, und nicht um das Datum das in Ihrem Schreiben steht.

Ein objektives Beweismittel könnte durch die Wahl der Zustellmethode bei der Post gewährleistet werden. Sollte es bei Ihrer Parteikündigung zu Fragen kommen, haben Sie einen legitimen Nachweis in den Händen, dass Sie den Brief bei der Post abgegeben haben. Empfehlenswert ist es ebenso, wenn Sie sich für das Einschreiben mit Rückschein entscheiden. Sie können so sicherstellen, dass die Partei Ihre Kündigung auch entgegengenommen hat. Der Adressat muss für den Erhalt eigenhändig quittieren.

Der Ort und das Datum sind nicht wichtig für die Bestimmung des Kündigungszeitpunkts. Gehören aber unbedingt in eine gut gegliederte Kündigung mit rein. Bei der Adresse der Partei ist es wichtig den Parteinamen komplett auszuschreiben und die zuständige Abteilung (Mitgliederbetreuung) mit anzugeben. Damit sich die Bearbeitung Ihrer Kündigung nicht verspätet und die Mitgliederbetreuung die Kündigung schnellst möglich einordnen kann, ist es obligat die Mitgliedsnummer mitzuteilen. In einem Absatz sollte Sie darüber hinaus erwähnen, dass Sie um eine schriftliche Eingangsbetätigung Ihrer Kündigung bitten.

Manche Parteien ermöglichen Ihren Mitgliedern ein Onlineportal zu nutzen, indem sie unteranderem aktuelle politische Nachrichten lesen können oder weitere parteibezogene Angebote nutzen können. Deaktivieren Sie Ihren Account zügig und teilen Sie der Partei weiter mit, dass sie Ihre persönlichen Daten löschen sollen. Dadurch können Sie auch unliebsame Newsletter und Werbung umgehen. Da in diesem Falle die E-Mail Adresse als bekannt zählen dürfte, brauchen Sie diese in der Regel nicht nochmals mitzuteilen. Kündigungsgründe brauchen Sie nicht mit an zugegeben, außer es handelt sich um besondere oder außerordentliche Gründe. Den Kündigungszeitpunkt können Sie mit „Fristgerecht zum…“ oder „zum schnellst möglichen Termin“ dokumentieren. Um die Kündigung rundum zu fertigen, wird sie natürlich von Ihnen eigenhändig von unterschrieben.

Bei der Parteikündigung gibt es ein paar Punkte zu berücksichtigen, damit das Schreiben auch vollends wirksam wird. Es ist wichtig, dass Sie folgende Punkte unbedingt beachten:

•    Ort und Datum
•    vollständiger Name der Partei
•    Anschrift der Partei
•    Mitgliedsnummer
•    Name, Vorname
•    Anschrift
•    Telefonnummer
•    evtl. E-Mail Adresse
•    Kündigungszeitpunkt
•    ggf. Kündigungsgründe
•    eigenhändige Unterschrift

Was passiert im Anschluss?


Nach dem die Kündigung bei der Partei eingetroffen ist und überprüft wurde, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Aus dieser Kündigungsbestätigung können Sie dann entnehmen, zu welchem Termin Ihre Mitgliedschaft endet. Des Weiteren werden Sie darüber in Bilde gesetzt, ob es noch offene Mitgliedsbeiträge zu begleichen gibt. Damit Ihnen keine zusätzlichen Kosten, wie beispielsweise Mahngebühren oder Verzugszinsen drohen, sollten Sie die offene Forderung umgehend an die Partei überweisen. Haben Sie einen Dauerauftrag eingerichtet, denken Sie daran diesen umgehend zu kündigen.

•    Kündigungsbestätigung abwarten
•    Account im Internet falls vorhanden deaktivieren und von der Partei vollständig löschen lassen
•    Mitgliedskonto ausgleichen bzw. Dauerauftrag kündigen

 

Fazit:


Schon vor dem Beitritt in eine Partei das Kleingedruckte bzgl. der Kündigungsfristen genauestens lesen und auftretende Fragen umgehend vor Ort klären. Beachten Sie die Vertragslaufzeiten und Kündigungszeiten. Die Kündigung der Mitgliedschaft in der Partei ist ebenso schnell geschehen, wie das Unterschreiben für den Beitrittsantrag. Also in der Regel völlig ohne Zwischenfälle. Dabei ist es egal um welche Partei es sich handelt.

Das Kündigungsschreiben hat schwarz auf weiß und eigenhändig Unterschrieben zu erfolgen, es ist je nach den jeweiligen Reglements auch eine Kündigung per E-Mail erlaubt. Das heißt, Sie schreiben Ihre Kündigung, drucken diese aus, unterschreiben sie Eigenhändig und scannen diese wieder ein, um die Kündigung anschließend per E-Mail versenden zu können. Sie benötigen keine umfangreichen Kündigungsgründe anzugeben. Als Nachweis kann es auffällig wichtig werden, die Kündigung per Einwurfeinschreiben oder sicherheitshalber per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Etwaige Parteiutensilien umgehend an die Partei zurücksenden und einen etwaigen Account umgehend löschen.

 

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