1. FC Köln
Kündigungsadresse:
1. FC Köln GmbH & Co. KGaA
Postfach 45 04 56
50879 Köln
Telefon: | 0221 / 7 16 16-300 |
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Fax: | 0221 / 7 16 16-399 |
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei 1. FC Köln
Die Mitgliedschaft in einem Fußballverein, zum Beispiel beim 1. FC Köln ist im Fußballland Deutschland für viele eine Selbstverständlichkeit. Doch auch wenn zwischen dem Mitglied und dem Fußballverein ein gutes Verhältnis besteht, kommt es häufig vor, dass ein Mitglied im Laufe der Zeit das Interesse am Fußball verliert oder sich dazu entscheidet, sich einem anderen Verein anzuschließen. Wer keine zwei Mitgliedschaften bezahlen will, muss zunächst die beim 1. FC Köln bestehende Mitgliedschaft beenden. Dazu muss der auf der Grundlage der Vereinssatzung zwischen dem Mitglied und dem Verein gekündigt werden. Der folgende Artikel beschreibt, welche Details bei einer Kündigung der Vereinsmitgliedschaft beim 1.FC Köln beachtet werden müssen.
Bevor eine Mitgliedschaft entsteht, muss ein Mitgliedsantrag auf ausgefüllt und vom Vorstand angenommen werden. Die Mitgliedschaft beim Fußballverein 1. FC Köln wird zunächst für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Vereinsaustritt nicht unter Einhaltung der im Vertrag angegebenen Kündigungsfrist zum Jahresende erklärt wird. Die Kündigung muss dem Fußballverein 3 Monate vor dem Jahresende vorliegen.
Wer vorschnell aus emotionalen Gründen eine Mitgliedschaft beim 1. FC Köln beantragt hat, oder sich von Werbern am Telefon, an der Haustür oder einem öffentlichen Platz zu einer Mitgliedschaft beim 1. FC Köln überreden lassen hat, kann den Mitgliedsantrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufen. Der Widerruf muss in Schriftform erfolgen, zulässig sind Brief, Telefax und E-Mail. Das Schreiben muss den vollständigen Namen, die Anschrift und die Vertragsnummer enthalten. Die bei der Antragstellung erteilte Bankeinzugsermächtigung muss im Schreiben mit einem Satz gesondert widerrufen wirken, da diese durch den Widerruf nicht gleichfalls erlischt. Weiterhin sollte der Verein beim Verfassen des Widerrufs um eine schriftliche Bestätigung gebeten werden. Wer den Widerruf als Brief verschickt, sollte dafür den Versand Einschreiben mit Rückschein wählen.
Wer die Vorteile einer Mitgliedschaft nicht weiter nutzen kann oder will, muss seinen Vertrag mit dem 1. FC Köln unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahrs kündigen. Ebenso wie der Widerruf bedarf auch eine Kündigung der Schriftform. Um Mitgliedern den Austritt aus dem 1. FC Köln zu vereinfachen, können die im Internet bereits vorformulierten Kündigungsschreiben benutzt werden. Das Dokument kann komfortabel am Bildschirm mit den persönlichen Daten und der Mitgliedsnummer vervollständigt, mit einer digitalen Unterschrift unterzeichnet und mit einem Mausklick an den Verein gesendet werden. Die in der Kündigung angeforderte schriftliche Bestätigung der Kündigung inklusive des Termins wird vom Verein binnen weniger Werktage nach Eingang des Kündigungsbriefes per Post oder per E-Mail versendet. Der erteilten Bankeinzugsermächtigung muss auch bei einer Kündigung gesondert in einem Satz widersprochen werden.
Erhöht der 1. FC Köln die Mitgliedsbeiträge, dürfen die Mitglieder von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und ihre Mitgliedschaft fristlos kündigen. Die Sonderkündigung muss vom Mitglied begründet werden. Eine Sonderkündigung wird nur akzeptiert, wenn sie dem 1. FC Köln in Schriftform vorliegt. Die schriftliche Bestätigung der Sonderkündigung und des Termins sollten wie bei einer fristgerechten Kündigung angefordert und die erteilte Bankeinzugsermächtigung widerrufen werden. Beim Tod eines Mitglieds erlischt die Mitgliedschaft beim 1. FC Köln automatisch und muss von den Hinterbliebenen nicht gekündigt werden.