ABENDZEITUNG München

Kündigungsadresse:

ABENDZEITUNG München Verlags-GmbH

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81373 München


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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei ABENDZEITUNG München

Mit einem Abonnement bei der Abendzeitung München ist man vielleicht nicht zufrieden oder man benötigt dieses Abo nicht mehr. Jedoch wäre es vermessen zu glauben, dass das Abo dann von alleine ausläuft. Denn wie die meisten anderen Abonnements muss auch hier der Abonnent das Abo bei der Abendzeitung München kündigen. Jedoch gibt es dabei natürlich einige Punkte zu berücksichtigen. Schließlich gibt es meist ganz bestimmte Kündigungsfristen, und auch in puncto Einzugsermächtigung bleiben oft noch Fragen offen. Wie und wann kann das Abonnement bei der Abendzeitung München also gekündigt werden und welche Folgen hat die Kündigung im Allgemeinen? Und wie sieht es mit einem Widerrufsrecht aus?

Welche Kündigungsfrist gibt es?

Bei der Abendzeitung München kann ein Abo natürlich auch gekündigt werden. Jedoch gibt es gerade bei dieser Zeitung ganz besondere Kündigungsfristen zu beachten, damit man das Abonnement nicht noch länger erhalten und bezahlen muss. Zunächst einmal muss die Kündigung schriftlich erfolgen und postalisch an den Verlag der Abendzeitung München übermittelt werden. Die Fristen zur Kündigung sind dabei dringend zu beachten. Denn eine Fristgerechte Kündigung ist nur von sechs Wochen zum Quartalsende zulässig. Das bedeutet, dass die Kündigung mindestens sechs Wochen bevor ein Quartal endet bei dem Verlag der Abendzeitung München eingegangen sein muss. Das gilt jedoch nicht, wenn man ein Abo abgeschlossen hat, dass über zu einem bestimmten Zeitraum laufen soll, also über einen vereinbarten Verpflichtungszeitraum. Allerdings muss auch dabei gekündigt werden, wenn der Zeitpunkt der Beendigung des Abos nicht im Vertrag festgelegt ist. Ansonsten verlängert sich das Abo nämlich automatisch.

Gibt es eine Sonderkündigungsfrist?

Eine Sonderkündigungsfrist ist bei der Abendzeitung München leider nicht vorhanden. Umso wichtiger ist es, dass die oben genannte Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende unbedingt eingehalten wird, wenn beispielsweise Sonderfälle wie Umzug, Zusammenzug zweier Abonnenten oder ähnliche Situationen eintreten. Im Falle des Todes des Abonnenten erlischt das Abo jedoch automatisch ab Zeitpunkt der Bekanntgabe an den Verlag. Ein anderer Fall der Sonderkündigung ist generell nicht möglich, kann jedoch vielleicht nach Ermessen des Verlages trotzdem vereinbart werden.

Wann kommt die Kündigungsbestätigung?

Sobald die Kündigung beim Verlag der Abendzeitung München eingegangen ist, wird die zunächst geprüft. Vor allem die Kündigungsfrist wird dabei besonders streng beleuchtet. Innerhalb von einer Woche sollte der Abonnent dann eine Bestätigung des Verlages der Abendzeitung München bekommen, in der dann der Kündigungseingang sowie das Kündigungsdatum benannt sein sollten. Schließlich ist es wichtig, dass man auch genau darüber Bescheid bekommt, dass die Kündigung auch zum gewünschten Termin erfolgt. Die Kündigungsbestätigung wird bei der Abendzeitung München in der Regel per Post versandt.

Erlischt mit der Kündigung automatisch die erteilte Einzugsermächtigung?

Die Einzugsermächtigung, die der Abonnent der Abendzeitung München mit Abschluss des Abos erteilt hat, ist Bestandteil des Abonnementvertrages. Daher erlischt diese automatisch mit dem Zeitpunkt, an dem auch das Abonnement erlischt. Bezieht man beispielsweise ab dem 1.10. kein Abonnement mehr, so ist ab diesem Tag auch kein Recht mehr für die Einzugsermächtigung erteilt.

Wie lange kann der Vertrag widerrufen werden?

Das Abonnement kann nach den gesetzlichen Bestimmungen auch innerhalb von 14 tagen widerrufen werden. Diese Frist beginnt in diesem Falle spätestens mit dem Zeitpunkt, an dem der Abonnent die erste Ausgabe der Abendzeitung München erhalten hat.

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