AggerEnergie
Kündigungsadresse:
AggerEnergie GmbH
Alexander-Fleming-Str. 2
51643 Gummersbach
Telefon: | 02261 / 3003-0 |
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Fax: | 02261 / 3003-199 |
Email: | info@aggerenergie.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
04.10.2024
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AggerEnergie Verträge kündigen
AggerEnergie Verträge widerrufen
Änderung der Bankverbindung an AggerEnergie senden
Adressänderung an AggerEnergie senden
Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei AggerEnergie
Abgeschlossene Verträge mit der Aggerenergie sind für mindestens 6 Monate gültig. Der Kunde kann zum Ablauf dieser Vertragslaufzeit den Vertrag auf dem Schriftweg beendet werden. Bei der Kündigung muss der Kunde eine Frist von einem Monat zum Ablauf des Kalendermonats einhalten. Die Kündigung erfolgt in Textform, Aggerenergie wird diese Kündigung unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen. Veräußert der Kunde sein Grundstück, haben sowohl der Kunde als auch Aggerenergie die Möglichkeit, den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu kündigen.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Die Sonderkündigung kann dann wahrgenommen werden, wenn Aggerenergie die Preise anhebt und diese von den genannten Preisen bei Vertragsabschluss abweichen. Im Regelfall wird Aggerenergie diese Preisänderungen mindestens 6 Wochen vor wirksam werden dem Kunden auf dem Schriftweg mitteilen und den Kunden dann noch einmal gesondert auf sein Sonderkündigungsrecht aufmerksam machen. Der Kunde kann den Vertrag dann außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zum wirksam werden schriftlich kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt jedoch dann nicht, wenn die Preisänderung auf Grund von Änderungen in den Steuern vorgenommen wird. Wird zum Beispiel die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) oder die Umlage nach dem Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) erhöht, ist Aggerenergie berechtigt, diese Änderungen an den Kunden weiter zu geben. In diesem Fall ist der Kunde nicht zur Sonderkündigung berechtigt. Ebenso berechtigen Änderungen der Umsatzsteuer nicht zur Sonderkündigung. Enthält der Vertrag zwischen der Aggerenergie und dem Endkunden Zusatzvereinbarungen und ändert Aggerenergie die Konditionen dieser Zusatzvereinbarungen, kann der Kunde mit einer Frist von 4 Wochen vor wirksam werden der Änderungen die Möglichkeit, den Vertrag schriftlich außerordentlich zu kündigen. Zieht der Kunde um, hat er die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich zu beenden. Dazu muss er eine Frist von 2 Wochen bis zum Monatsende einhalten.
Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekomme?
Aggerenergie hat sich verpflichtet, die Kündigung unverzüglich nach Erhalt zu bestätigen. Die Kündigungsbestätigung hat schriftlich zu erfolgen.
Erlischt mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?
Kündigt der Kunde seinen Vertrag, erlischt die vom Kunden erteilte Einzugsermächtigung zum wirksam werden der Kündigung, also zum Ende der Vertragslaufzeit, zu der der Kunde kündigt. Hat sich der Kunde bei Vertragsabschluss dazu entschieden, die Abschläge durch eine Banküberweisung zu bezahlen, entfällt diese Option.
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Aggerenergie teilt keine gesonderten Fristen zum Widerruf mit. Somit gelten die gesetzlichen Fristen, dass der Vertrag bis zu 2 Wochen nach Erhalt der Vertragsbestätigung schriftlich widerrufen werden kann. In diesem Fall ist der Kunde dazu verpflichtet, bereits gelieferten Strom, sofern dies der Fall ist, zu bezahlen.