Allrecht

Kündigungsadresse:

DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG

Abraham-Lincoln-Str. 3
65189 Wiesbaden


Telefon:(06 11) 771 0
Fax:(06 11) 771 300
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22.03.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Allrecht

Die Allrecht Versicherung ist ein Rechtsschutzversicherer im Verbund der Deurag. Damit ist dieser recht kleine Anbieter in einem großen Konzern verwurzelt. Es ist daher in persönlicher Service der Versicherung zu erwarten. Aufgrund der rund 50 Mitarbeiter insgesamt erhalten die Kunden einen eher familiären Service und eine individuelle Betreuung.

Es gibt bei Allrecht eine große Anzahl von unterschiedlichen Absicherungsarten die sich aber alle um das Thema Recht drehen. Der Spezialversicherer bietet dabei ausschließlich eine Vertragsart an. Es handelt sich um den Jahresvertrag. Dieser verlängert sich immer wieder von Jahr zu Jahr insofern er nicht vorher gekündigt wird.

Um den Vertrag zu kündigen ist es notwendig diese drei Monate vor Ablauf des Jahres an die Allrecht zu senden. Zu empfehlen ist dabei ein Fax oder für die besonders sicherheitsbedürftigen per Einschreiben. Beide Varianten stellen sicher, dass das Dokument fristgerecht bei der Versicherung eingeht. Selbstverständlich kann man mit dem Wunsch auch seinen Außendienstmitarbeiter oder Versicherungsmakler aufsuchen. Diese übernehmen dann den Schriftverkehr mit dem Versicherer und stellen damit sicher, dass alles seinen geregelten Gang geht.
Die Allrecht wird dann umgehend eine Bestätigung über die Kündigung erstellen. Der Versicherungsschutz bleibt dabei bis zum Auslauf des Jahres bestehen. Ein explizites Datum wird dabei in der Kündigungsbestätigung genannt. Damit besteht Klarheit darüber, wie weit der Versicherungsschutz sich noch erstreckt. Nach Ablauf des Jahres erlischt der Versicherungsschutz und muss gegebenenfalls erneut beantragt werden.

Die Allrecht nimmt am Sepa Lastschriftverfahren teil. Daher werden die Beiträge für die Versicherung von Allrecht vom Girokonto mittels einer Lastschrift abgezogen. Der Beitrag wird dabei in der Regel im Voraus für ein Jahr fällig. Es gibt aber auch teilweise Vereinbarungen die eine monatliche oder quartalsweise Zahlung zulassen. Daher kann es sein, dass gerade bei den kürzeren Abbuchungszeiträumen, nach Eingang der Kündigung dennoch Beiträge fällig werden. Eine Überzahlung kann allerdings nicht entstehen da durch Sepa die Einzugsermächtigung nach Auslauf des Vertrages erlischt.

Die Frage des bei der Vertragsanbahnung entstehenden Wiederrufsrechts ist schnell im Rahmen des Abschlußweges zu klären. Wer in den Geschäftsräumen der Allrecht auf eigenen Wunsch einen Vertrag abgeschlossen hat, verzichtet dabei auf das Recht des Wiederrufs. Alle anderen nehmen an der vertraglichen Regelung des Haustürwiederrufsgesetzes teil. Daher besteht das Recht, den Vertrag nach Erhalt der Vertragsunterlagen noch 14 Tage zu stornieren. Somit können die Vertragsbedingungen zu Hause noch eine Zeit geprüft werden. Allerdings ist dies meist nicht notwendig da die Bedingungen der Allrecht der anderer Versicherer recht gleich sind und bei dieser Art der Versicherung nahezu keine Fragen offen bleiben.

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