Augsburger Allgemeine Zeitung

Kündigungsadresse:

Augsburger Allgemeine Zeitung

Curt-Frenzel-Str. 2
86167 Augsburg


Telefon:(08 21) 777 - 0
Fax:(0821) 45057695
Email:abo@augsburger-allgemeine.de
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Augsburger Allgemeine Zeitung

Nicht immer wird ein Abonnement der Augsburger Allgemeinen Zeitung bis zum Tod geführt. Zwar erlischt das Abonnement dann automatisch und bedarf keiner richtigen Kündigung, aber manchmal passt die Zeitung nicht mehr zum Lebensstil oder in das Budget, sodass es gekündigt werden muss. Wer allerdings sein Abonnement der Augsburger Allgemeinen Zeitung kündigen möchte, der muss auch die gegebene Kündigungsfrist beachten, damit die Kündigung auch wirklich zum gewünschten Termin erfolgen kann. Jedoch braucht man sich als Abonnent keine Sorgen zu machen, dass man an die Augsburger Allgemeinen Zeitung so lange gebunden ist, wie beispielsweise an Handy- oder Telefonverträge. Dennoch sind sämtliche Kündigungsvorgaben zu erfüllen.

Welche Kündigungsfrist gibt es bei der Augsburger Allgemeinen Zeitung?

Die Augsburger Allgemeine Zeitung hat im Gegensatz zu vielen anderen Abonnement-Anbietern und Vereinen eine sehr kundenfreundliche Kündigungsfrist. Denn die Kündigungsfrist beträgt hier gerade einmal vier Wochen zum Monatsende. Das bedeutet, wenn man beispielsweise Mitte des Monats das Kündigungsschreiben rausschickt, die Kündigung zum Ende des darauf folgenden Monats erfolgt und somit ab dem übernächsten Monat kein Vertrag mehr mit der Augsburger Allgemeinen Zeitung bezüglich eines Abonnements besteht. Das gilt sowohl für Abonnements auf die Printausgaben der Augsburger Allgemeinen Zeitung als auch für die e-paper Version. Im letzteren Fall erlischt mit der Kündigung auch automatisch der Zugang über die bisherigen Zugangsdaten.
Wichtig bei der Kündigung ist jedoch nicht nur die Einbehaltung der vierwöchigen Kündigungsfrist, sondern auch, dass das gewünschte Kündigungsdatum auch in der schriftlichen Kündigung genannt wird. Und hierbei ist darauf zu achten, dass die Kündigung an die Augsburger Allgemeine Zeitung auch schriftlich ergeht.

Bietet die Augsburger Allgemeine Zeitung eine Sonderkündigungsfrist an?

Bei der Augsburger Allgemeinen Zeitung ist die normale Kündigungsfrist mit vier Wochen zum Monatsende schon sehr verbraucherfreundlich. Dies ist wohl auch der Umstand, der dafür sorgt, dass die Augsburger Allgemeine Zeitung keine Sonderkündigungsfrist hat. Denn beispielsweise Umzüge sind im Allgemeinen auch so weit vorher bekannt, dass die normale Kündigungsfrist ausreichend viel Zeit zur Kündigung bietet. Zudem kann man bei der Augsburger Allgemeinen Zeitung bei Umzügen auch den Umzugsservice in Anspruch nimmt, der dafür sorgt, dass die Zeitung dann ab einem bestimmten Datum zur neuen Adresse geliefert wird.

Wann bekommt man die Kündigungsbestätigung?

Das Abonnement mit der Augsburger Allgemeinen Zeitung ist erst bestätigt, wenn man von der Augsburger Allgemeinen Zeitung auch eine Kündigungsbestätigung bekommt. Diese wird in der Regel innerhalb von wenigen Tagen nach Erhalt der Kündigung an den Abonnenten geschickt. In dieser Kündigungsbestätigung wird darüber hinaus auch bestätigt, ob die Kündigung zum gewünschten Kündigungstermin bei der Zeitung eingegangen ist, sodass der gewählte Termin des Abonnenten eingehalten wird. Sollte die Kündigung jedoch nicht vier Wochen zum Monatsende hin eingegangen sein, dann wird dies in der Kündigungsbestätigung auch genannt.

Was wird aus der Einzugsermächtigung für mein Konto?

Mit dem Tag, an dem das Abonnement erlischt, was bei der Augsburger Allgemeinen Zeitung grundsätzlich der letzte Tag eines Monats ist, erlischt auch die Einzugsermächtigung für das Konto des Abonnenten. Denn mit Erlöschen des Abos besteht keinerlei Vertragsverhältnis mehr.

Gibt es ein Widerrufsrecht?

Bei der Augsburger Allgemeinen Zeitung besteht das gesetzliche Widerrufsrecht, das mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages bestand hat. Somit besteht ab dem 15. Tag nach Abschluss des Abos nur noch die normale Kündigungsfrist.

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