Bausparkasse Mainz

Kündigungsadresse:

Bausparkasse Mainz AG

Kantstraße 1
55122 Mainz


Telefon:06131 303-435
Fax:06131 303-834
Email:kunden@bkm.de
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03.10.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Bausparkasse Mainz

Die Bausparkasse Main AG wurde im Jahre 1930 gegründet und wird umgangssprachlich als BKM bezeichnet. Die BKM gehört zu der Inter-Versicherungsgruppe , die Ihren Geschäftssitz in der baden-württembergischen Stadt Mannheim hat. Der Sitz der BKM befindet sich seit der Gründung in Rheinland-Pfalz und zwar in der Landeshauptstadt in Mainz.

Seit den 50er Jahren entwickelte sich BKM zu einer bundesweit aktiven und führenden Bausparkasse. Danach kam die Bereiche Altersvorsorge und Wohnungseigentum hinzu. Heute umfasst das Tarifangebot die verschiedenartigsten Bausparverträge und Baufinanzierung von der Finanzierung über Sparen bis hin zum Versichern oder eine qualifizierten Altersvorsorge. Auch Programm, wie "Mainzer Energiesparhäuser" oder "Wohn-Riester" können dort bezogen werden.

Durch die Kooperation mit der Inter-Versicherungsgruppe steht der BKM ein sehr breites Spektrum an Sachversicherungen für Wohnungs- und Hauseigentum zur Verfügung. Man kann die BKM auch als ein Spezial-Kreditinstitut bezeichnen,
Am Stammsitz in Mainz arbeiten ca. 300 Mitarbeiter im Innendienst und ca. 600 Außendienst-Mitarbeiter sind bundesweit als haupt- und nebenberuflich Beschäftigte tätig. Immobiliengeschäfte der BKM werden über die Tochtergesellschaft BKM Immobilien Service GmbH der BKM abgewickelt.

Kündigung eines BKM Bausparvertrages

Hierzu gelten die allgemeinen Bedingungen für die BKM-Bausparverträge in der aktuellen und letzten Ausgabe aus dem Juli 2015. Aufgrund der § 15 der Allgemeinem Geschäftsbedingungen ist der Bausparer berechtigt , seinen Bausparvertrag jederzeit zu kündigen. Was die Rückzahlung seines Bausparguthabens anbelangt, so kann er frühestens eine Zuteilung verlangen, die sich nach Ablauf von den jeweiligen sechs Monaten seit dem Eingang des Kündigungsschreibens der der BKM ergeben.

Wenn der Bausparer jedoch das Guthaben früher benötigt und er dies aufgrund seines ausdrücklichen Wunsches so gegenüber BKM dargelegt hat, liegt es im Ermessen der BKM, vor Ablauf der sechs Monate den angesammelten Vertrag auszubezahlen. Hierbei wird jedoch ein Diskont von drei Prozent einbehalten.

-Sollte jedoch der Bausparer vor Ablauf des Sparplanes nach § 2 Absatz 1 Satz 2 der Allgemeinen Bedingungen kündigt, erfolgt keine Gewährung eines Ausgleichsbonus nach § 3 Absatz 3 Satz 1 der Allgemeinden Bedingungen. Wenn die Rückzahlung des Bausparguthabens noch nicht begonnen hat, so wird der Bausparvertrag auf Antrag hin von der BKM unverändert weiter geführt.
Sollte ein Viertel der für die Zuteilung verfügbaren Mittel für die jeweilige Auszahlung nicht ausreichen, hat die BKM die Möglichkeit, die Rückzahlung des Bausparguthabens auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen.

Hier muss dem Bausparer bewusst sein, der die BKM sich eine vorzeitige Kündigung des Bausparvertrages bezahlen lässt. Der Grund dafür ist, dass die BKM einen Kunden verliert und somit auch die damit verbundenen Bausparzahlungen, mit denen dann die BKM in der Ansparzeit gearbeitet hätte. .

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