Bayernwerk
Kündigungsadresse:
Bayernwerk AG
Lilienthalstraße 7
93049 Regensburg
Telefon: | 09 41-2 01-00 |
---|---|
Fax: | 09 41-2 01-20 00 |
Email: | info@bayernwerk.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
03.10.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Bayernwerk
Das Bayernwerk stellt in weiten Teilen des Freistaates das Gas- und Stromnetz als Grundversorger zur Verfügung. Damit sind in Unter- und Oberfranken und anderen Gebieten die Netze des Bayernwerkes grundsätzlich das Medium dass den Strom bis zu Ihnen nach Hause bringt. Die Stromlieferung erfolgt dabei durch die Netzes des Bayernwerkes, der Stromanbieter kann dabei ein anderer sein. Meist ist der Strom dann vom Hauptlieferanten EON Bayern oder von einem von Ihnen selbst gewählten Lieferanten.
Kündigung des Bayernwerkes
Die Kündigung des Bayernwerkes bedeutet somit nicht die Kündigung des Strom- oder Gasvertrages sondern die Kündigung der gesamten Leitung. Dies kann somit nur sinnvoll sein, wenn ein Haus komplett stillgelegt wird bei Strom. Bei Gas ist es nur sinnvoll wenn die Verbrauchsart gewechselt wird. Sprich es erfolgt zum Beispiel ein Wechsel von Gas nach Öl oder einem anderen Brennstoff.
Wer diese Kündigung vornehmen möchte kündigt damit das gesamte Netz auf. Da es sich um keinen direkten Vertrag mit einer Laufzeit handelt, ist die Kündigung dieser Vereinbarung mit einer Frist von drei Monaten möglich. Dauerhafte oder auch Jahresverträge werden vom Bayernwerk nicht vergeben.
Die Kündigung muss mit Angabe von Gründen direkt beim Bayernwerk erfolgen. Dieses wird die Kündigung und die alternative Energieversorgung prüfen. Möglicherweise kommt es zu Rückfragen da viele Verbraucher beim Bayernwerk anstatt bei ihrem tatsächlichen Energieversorger aufkündigen. In diesen Fällen wollen die Kunden nur den Stromversorger wechseln und nicht das ganze Netz aufkündigen.
Nach der erfolgten Rücksprache wird dann vom Bayernwerk eine entsprechende schriftliche Bestätigung mit Angabe des jeweiligen Abschaltungstermins genannt. Zu diesem Termin wird dann ein Mitarbeiter des Unternehmens die Zähler abnehmen und die Leitungen fachgerecht stilllegen. Hierfür werden einige Stunden Zeit benötigt. Sonderkündigungsfristen gibt es unterdess keine da es sich um keine dauerhaften Verträge handelt. Es kann somit jederzeit aufgekündigt werden. Die Netzentgelte werden durch das Bayernwerk nicht den Verbrauchern direkt in Rechnung gestellt. Das Netzentgelt zahlt der regionale Energieversorger. Dieser wird also direkt belastet und der Kunde erst durch den Strom- oder Gaslieferanten.
Somit ist eine Kündigung beim Bayernwerk durchaus einfach zu verwirklichen aber nur für die allerwenigsten Nutzer sinnvoll da nahezu niemand tatsächlich die gesamte Stromleitung aufkündigen möchte sondern nur einen Anbieterwechsel herbeiführen will. Es sollten also genau die jeweiligen Beweggründe geprüft werden um einen unnötigen Schriftverkehr mit dem Bayernwerk zu verhindern. Möglicherweise werden durch die falsch an das Bayernwerk gerichtete Kündigung sogar Fristen für die ordnungsgemäß zu erfolgende Kündigung bei eigentlichen Anbieter verpasst und der Vertrag läuft einfach weiter.