Berliner Mieterverein
Kündigungsadresse:
Berliner Mieterverein e.V.
Spichernstraße 1
10777 Berlin
Telefon: | 030-226 260 |
---|---|
Fax: | 030-226 26 162 |
Email: | bmv@berliner-mieterverein.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
30.09.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Berliner Mieterverein
Wer nicht mehr Mitglied im Berliner Mieterverein sein möchte, der kann unter Beachtung der Vereinssatzung seine Mitgliedschaft auch kündigen. Doch bei der Vereinssatzung muss man eines beachten, nämlich die Kündigungsfrist bei der Mitgliedschaft. So kann man im Berliner Mieterverein seine Mitgliedschaft jederzeit unter Einhaltung einer Vierteljaresfrist zum Ende des Kalenderjahres kündigen. Wobei man aufpassen muss, ist man neues Mitglied im Berliner Mieterverein, so gelten abweichende Regelungen. Den ein neues Mitglied beim Berliner Mieterverein kann nicht im ersten Jahr kündigen. Vielmehr ist bei einem Neumitglied die Kündigung erst zum Ende des zweiten Kalenderjahres möglich.
Damit beim Berliner Mieterverein eine Kündigung überhaupt eine Wirksamkeit entfalten kann, muss man bei der Kündigungsform ein paar Punkte beachten. Der erste Punkt den man bei der Kündigung der Mitgliedschaft beachten muss, ist das eine Kündigung immer schriftlich erfolgen muss. Eine Kündigung über das Telefon, also mündlich ist genauso unwirksam, wie eine Kündigung per E-Mail. Die schriftliche Kündigung muss hierbei nachfolgende Daten beinhalten. Neben den persönlichen Daten gehört zur schriftlichen Kündigung, auch die Mitgliedsnummer sowie ein kurzer Satz in dem man seinen Austritt erklärt. Einen konkreten Grund für die Kündigung muss man in seinem Kündigungsschreiben gegenüber dem Berliner Mieterverein nicht machen. Alternativ zum selber schreiben des Kündigungsschreiben, kann man auch auf das nachfolgende Tool zurückgreifen. Dieses muss man nur mit den persönlichen Daten versehen und schon kann man es ausdrucken und absenden. Der zweite Punkt im Zusammenhang mit der Kündigungsform den man beachten muss, ist die Einhaltung der Kündigungsfrist. Den die Kündigungsfrist beim Berliner Mieterverein beginnt erst zu laufen, wenn das Kündigungsschreiben eingeht. Maßgeblich ist also bei einer Kündigung beim Berliner Mieterverein immer das Datum des Posteingang und nicht das Absendedatum. Gerade wer seine Kündigung an den Berliner Mieterverein über den Postweg versendet, muss dieses beachten. Den verpasst man die Kündigungsfrist von einem Vierteljahr, ist die Kündigung erst im darauffolgendem Jahr wirksam. Alternativ zur Zusendung der Kündigung über den Postweg, kann man seine Kündigung an den Berliner Mieterverein auch als Fax versenden. Natürlich kann man die Kündigung auch persönlich beim Berliner Mieterverein abgeben. Eine Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen gibt es beim Berliner Mieterverein nicht. Ein erteilter Lastschrifteinzug endet automatisch mit der Kündigung der Mitgliedschaft. Ein gesondertes Kündigungsschreiben ist hier nicht erforderlich. Nach Eingang der Kündigung beim Berliner Mieterverein, bekommt man seine Kündigung von diesen bestätigt.
Besondere Kündigungsformen wie ein Sonderkündigungsrecht und ein Widerrufsrecht gibt es beim Berliner Mieterverein nicht. Dementsprechend kann man sich auch nicht auf diese rechtlichen Möglichkeiten bei einer Kündigung der Mitgliedschaft beim Berliner Mieterverein berufen.