Berliner Morgenpost
Kündigungsadresse:
Berliner Morgenpost GmbH
Kurfürstendamm 21 - 22
10874 Berlin
Telefon: | 030 - 2591 73636 |
---|---|
Fax: | 030 - 58 58 59 |
Email: | abo@morgenpost.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
04.10.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Berliner Morgenpost
Ein Abo bei der Berliner Morgenpost kann jederzeit gekündigt werden. Hierfür muss eine schriftliche Kündigung erfolgen und die Kündigungsfrist eingehalten werden.
Welche Kündigungsfristen müssen bei der Berliner Morgenpost eingehalten werden?
Eine Kündigung ist immer zum Ende der Abolaufzeit möglich. Handelt es sich um Verträge, die eine feste Laufzeit haben, dann müssen diese eingehalten werden. Die Kündigung des Abos muss schriftlich per E-Mail, Fax oder Post erfolgen. Eine ordentliche Kündigung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Sollte ein Vertrag nicht bis Ende der Laufzeit gekündigt werden, dann läuft er automatisch eine weitere Vertragslaufzeit weiter.
Gibt es eine Sonderkündigung bei der Berliner Morgenpost?
Eine Sonderkündigung des Abos bei der Berliner Morgenpost ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Diese Kündigung muss schriftlich mit Angabe eines Grundes erfolgen. Sollten Belege über den Grund vorliegen (Sterbeurkunde, Insolvenz etc.) dann sollten diese der Kündigung beigefügt werden. Dadurch kann die Entscheidung über eine Sonderkündigung schneller erfolgen.
Wie lange dauert es, bis ich meine Kündigungsbestätigung erhalte?
Die Kündigungsbestätigung der Berliner Morgenpost erfolgt postalisch. Das kann in der Regel zwischen ein bis zwei Wochen dauern. Nur wer seine Kündigungsbestätigung erhalten hat kann sicher sein, dass die Kündigung rechtsgültig ist. Sollte diese nach zwei Wochen noch nicht in der Post sein, dann kann die Berliner Morgenpost noch einem telefonisch darauf hingewiesen werden.
Was passiert mit der Einzugsermächtigung, wenn ein Vertrag bei der Berliner Morgenpost gekündigt wird?
Die Einzugsermächtigung erlischt automatisch zum Ende der Vertragslaufzeit. Eine Einzugsermächtigung muss daher nicht extra gekündigt werden. Sollte ein Kunde sich später erneut für ein Produkt der Berliner Morgenpost entscheiden, muss eine erneute Einzugsermächtigung erteilt werden. Ist eine Einzugsermächtigung einmal erloschen, kann sie nicht wieder aktiviert werden. Nach der Vertragslaufzeit kann kein Geld mehr durch die Berliner Morgenpost eingezogen werden. Sollten noch offene Forderungen bestehen, dann müssen diese so schnell wie möglich per Überweisung ausgeglichen werden.
Gibt es eine Widerrufsfrist bei der Berliner Morgenpost?
Die Widerrufsfrist bei den Verträgen der Berliner Morgenpost dauert 14 Tage. Innerhalb dieser 14 Tage kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Wichtig ist, dass der Widerruf pünktlich bei der Berliner Morgenpost eingeht. Bei einem Widerruf per Post muss der Brief pünktlich bei der Post abgegeben werden, hier ist der Datum des Stempels ausschlaggebend. Nach den 14 Tagen ist nur noch eine fristgerechte Kündigung oder in Einzelfällen eine Sonderkündigung möglich. Ansonsten kann der Widerruf auch bei E-Mail oder Fax erfolgen. Bei einem Widerruf erlischt ebenfalls die Einzugsermächtigung sofort und es wird kein Geld mehr eingezogen.