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32425 Minden


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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei BKK Melitta Plus

Die Krankenversicherung ist die wichtigste Versicherung überhaupt für einen Menschen. Diese Versicherung ist eine Art Schutz. Wer in ein Krankenhaus muss, der sollte auf jeden Fall eine Krankenversicherung besitzen. Diese Versicherung ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Dennoch kann es wichtig sein, sich auch über alle möglichen Fragen rund um die Versicherung zu kümmern. Dabei spielt natürlich auch die Kündigung der Versicherung eine große Rolle. Damit hiermit allerdings alles korrekt abläuft, sollte der Versicherungsnehmer auch immer alles richtig machen und sich auch in Sachen Kündigung erkundigen. Das kann nun hier geschehen. Diese Informationen sind vielleicht hilfreich dabei, die Versicherung korrekt zu kündigen und dann auch wirklich immer die Kündigung auch an die richtige Stelle zu wenden. Diese Kündigung sollte aber auch eine neue Versicherung voraussetzen. Wer diese noch nicht hat, sollte sich spätestens nach dem Eingang der Kündigungsbestätigung um eine neue Versicherung kümmern und dann auch weiterhin einen guten Schutz bieten. Eine gute Krankenversicherung kann dennoch nach einer gewissen Zeit die Beiträge anheben. Das ist dann ein Grund eine solche Kündigung aus zu sprechen. Daher ist es auch nicht unerheblich, die Versicherung zu kündigen.

Welche Kündigungsfristen gibt es?

Bei einer solchen Krankenversicherung handelt es sich um eine gesetzliche Versicherung. Diese sollte möglichst auch Fristen enthalten. Dadurch hat der Versicherte oder die Versicherte auch eine Gelegenheit, sich nach einer neuen, anderen Versicherung um zu schauen. Diese Versicherung hat eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Diese wurden auch so im Gesetz beschlossen und sind unumgänglich. Dies ist also der Zeitraum, den der Mensch, der die Versicherung kündigt einplanen sollte. Damit wird auch die Kündigung dann auf jeden Fall erfolgreich verlaufen.

Gibt es Sonderkündigungsfristen?

Eine Sonderkündigung kann vorgenommen werden, wenn die versicherte Person verstorben ist. In diesem Fall muss natürlich auch die Krankenversicherungskarte wieder zurück gegeben werden. Eine weitere Sonderkündigungsfrist wird es auch geben, wenn die Versicherung sich nicht an den Vertrag gehalten hat. Dies kann der Fall sein, wenn dieser Vertrag dann auch erhöht wird. Eine solche Kündigung sollte aber möglichst schnell ausgesprochen werden.

Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekomme?

Hier sollte explizit eine solche Bestätigung angefordert werden. Jedoch besteht dann noch immer keine Pflicht um eine Bestätigung zu versenden. Es obliegt allein dem Versicherer, diese Bestätigung zu versenden. Damit wird aber eine gewisse Sicherheit eintreten und eine neue Versicherung kann sofort abgeschlossen werden.

Erlöscht mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?

Wenn eine Kündigung vorgenommen und ausgesprochen worden ist, dann dürfen auch keine weiteren Beiträge mehr eingezogen werden. Jeder kann sich absichern und dahin gehend genau richtig liegen. Die Versicherung ist darauf angewiesen, dass der Kunde bleibt, dennoch sollte auch das Geld nicht mehr eingezogen werden. Somit wird also kein weiterer Beitrag mehr fällig.

Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?

Wie für alle anderen Verträge in Deutschland auch, wird auch hier ein Widerrufsrecht vorherrschen. Das ist unumgänglich und kann auch nicht einfach übergangen werden. Jeder wird ein Recht haben, diesen Vertrag auch wieder zu kündigen. Dadurch kann sich die versicherte Person absichern. Die Frist beträgt zwei Wochen.

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