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Kündigungsadresse:

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Am Wöllershof 12
56068 Koblenz


Telefon:(0261) 13387-0
Fax:(0261) 13387-29
Email:koblenz@bkk-zf-partner.de
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei BKK ZF & Partner

Die BKK ZF & Partner ist auch der Partner für mehr Gesundheit und bessere Leistungen. Diese gesetzliche Krankenkasse hat viele Mitglieder, jedoch kann es vorkommen, dass man auch hier den Wunsch zum Wechsel verspürt. Hinsichtlich einer Kündigung sollte man sich genau informieren, wie man den Wechsel mit einer Kündigung richtig formuliert und die entsprechenden Fristen sind auch wichtige Punkte, die man beachten sollte. Hier kann man ganz einfach vorgehen und dazu nutzt man ein Schreiben mit Nachweis.

Welche Kündigungsfristen gibt es bei der BKK ZF & Partner?

Zunächst ist ein Wechsel heute einfach bei einer gesetzlichen Krankenkasse. So fern der Kunde eine neue gesetzliche Krankenkasse findet gibt es den nahtlosen Übergang. Das bedeutet für die Fristen eine Woche zum Ende des Monats. Sofern der neue Anbieter diese Ummeldung und Kündigung nicht vornimmt, muss man ein eigenes Schreiben der Kündigung formulieren, mit Angabe der Versicherungsnummer und dem Datum des Übergang zur neuen Versicherung. Die alte Versichertenkarte sollte ein Kunde erst dann zurück geben, wenn er von seiner neuen Krankenkasse eine neue Karte erhalten hat. Die Fristen sind kurz gehalten, da nach dem Krankenversicherungsgesetzt ein lückenloser Übergang garantiert wird. Ansonsten gelten keine längeren Fristen und die maximale Frist sind 3 Monate zum Ende eines Quartal. Zum Nachweis sollte man dieses Kündigungsschreiben per Einschreiben auf dem Postweg zustellen. So hat man den Nachweis für seine Kündigung.

Gibt es Sonderkündigungsfristen?

Sonderkündigungsfristen sind bei den kurzen allgemeinen Fristen nicht gesondert ausgewiesen. Die allgemeinen kurzen Fristen bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter sind sehr kurz gehalten und benötigen deshalb keine Sonderregelungen. Das ist erfreulich und so braucht man auch nicht auf Sonderfristen zu achten. Es ist nur in jedem Fall bei gesetzlich Versicherten Personen auf einen lückenlosen Verlauf der Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu achten. Das hat mit den Rückstellungsbeträgen der Versicherungsleistung zu tun. Arbeitgeber müssen natürlich auch immer von diesem Wechsel informiert werden, damit diese den Arbeitgeberanteil an die richtige Krankenversicherung abführen.

Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bei der BKK ZF & Partner bekomme?

Diese Antwort dauert nicht lange, denn hier ist das Interesse des Versicherten berührt und wie gesagt ist für nahtlose Übergänge gesorgt. Bei der Verwaltung handelt es sich um professionelle Arbeit und eine Bestätigung dauert in der Regel etwa 2 - 3 Werktage. Dann sollte man nach haken, wenn diese Mitteilung nicht bei einem eingegangen ist.

Erlischt mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung bei der BKK ZF & Partner?

Der Anspruch erlischt aber die konkrete Einzugsermächtigung ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse wie der BKK ZF nicht relevant, denn der Arbeitgeber führt den Krankenkassenbeitrag direkt vom Lohn ab. Zu Einzugsermächtigungen ist zu sagen, dass diese immer gesonderte Vereinbarungen sind und diese müssen dementsprechend auch separat gekündigt und entzogen werden.

Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?

Der Widerruf ist nur bei einem Vertragsabschluss zulässig und möglich. Hier hat der Kunde ein 8 tägiges Widerrufsrecht, auf das in einer Widerrufsbelehrung hingewiesen wird. Diese Widerrufsrechte müssen dem Vertragsnehmer hinreichend bekannt sein, ansonsten kann die fehlende Belehrung zur Nichtigkeit oder zur Unwirksamkeit eines Vertrages führen, dass gilt auch bei der BKK ZF & Partner.

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