BKK

Kündigungsadresse:

SIEMAG BKK

Hillnhütter Str. 89
57271 Hilchenbach


Telefon:(0 27 33) 29 - 29 29
Fax:(0 27 33) 29 - 78 29 29
Email:info@siemagbkk.de
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12.04.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei BKK

Die Mitgliedschaft der BKK Krankenkasse kann jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung ist immer zum Ablauf des übernächsten Monats möglich. Gekündigt werden sollte immer in Schriftform per Fax, Brief oder E-Mail. Ein Grund der Kündigung kann, muss aber nicht angegeben werden.

Welche Kündigungsfristen müssen eingehalten werden?

Wer die Krankenkasse wechseln möchte, der sollte beachten, dass immer eine 18-monatige Bindungsfrist zwischen Krankenkasse und Mitglied besteht. Das bedeutet, das die Mitgliedschaft mindestens 18 Monate bestanden haben muss, bevor sie gekündigt werden kann. Ansonsten kann die Versicherung zum übernächsten Monat gekündigt werden. Auf der Kündigung sollte die Versichertennummer vermerkt werden. Bei einer Kündigung sind einige Ausnahmen möglich. Hat ein Mitglied einen Wahltarif gebucht, dann kommt er nicht so schnell aus dem Vertrag. Diese Verträge gelten 3 Jahre. Sie können nicht während einer Laufzeit gekündigt werden und sollten vor einer Unterschrift gut bedacht sein.

Gibt es bei der BKK ein Sonderkündigungsrecht?

Ja, bei der BKK gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Wenn eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, dann kann die Mitgliedschaft innerhalb eines Monats gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt dann zu dem Zeitpunkt, wann die Beitragserhebung eingefordert wird. Die Bindungsfrist von 18 Monaten muss nicht eingehalten werden.

Wann erhalte ich eine Kündigungsbestätigung?

Die Kündigungsbestätigung wird innerhalb von 14 Tagen zugestellt. Diese Kündigungsbestätigung ist gerade dann wichtig, wenn bereits eine andere Krankenkasse gefunden wurde. Sollte die Kündigungsbestätigung nicht innerhalb von 14 Tagen in der Post sein, dann sollte die BKK noch einmal freundlich telefonisch darauf hingewiesen werden.

Was passiert mit meiner Einzugsermächtigung?

Die Einzugsermächtigung erlischt mit dem Ende des Vertrages. Nach Beendigung der Mitgliedschaft wird kein Beitrag mehr vom Konto abgebucht. Sollte die BKK noch offene Rechnungen haben, so sind diese per Überweisung auszugleichen. Wenn sich ein Mitglied später noch einmal für die Mitgliedschaft bei der BKK entscheidet, dann muss eine neue Einzugsermächtigung ausgestellt werden. Eine bereits inaktive Einzugsermächtigung kann nicht wieder aktiviert werden. Das liegt nicht an der BKK, sondern hierbei handelt es sich um eine Regelung der BKK.

Kann ich meinen Vertrag widerrufen?

Jeder Vertrag von der BKK kann innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden. Der Widerruf muss pünktlich bei der BKK eintreffen. Bei einem Widerruf spielt der Grund für den Rücktritt keine große Rolle. Er muss auch nicht auf dem Formschreiben erläutert werden. Viel wichtiger ist, dass das Schreiben innerhalb der 14 Tage bei der BKK eintrifft. Ansonsten wäre der Widerruf nicht mehr rechtsgültig. In diesem Fall hilft nur noch eine ordnungsgemäße Kündigung.

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