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Kündigungsadresse:

BNP Paribas

Europa-Allee 12
60327 Frankfurt am Main


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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei BNP Paribas

Bankverbindung ist ein der Sachen, die in heutigen Zeiten absolut notwendig ist. In unserer Gesellschaft ist es kaum möglich, ohne ein Girokonto zu funktionieren. Fast alles wird dadurch bezahlt - meiste Steuern, viele Einkäufe, Löhne ... Aus diesem Grund ist der Girovertrag ein der wichtigsten, die man abschließen muss. ER ist jedoch mit vielen Kosten verbunden, weshalb man sehr genau die Bedingungen studieren soll. Es gibt viele wichtige Punkte, oft übersieht man aber einen sehr wichtigen Punkt - die Kündigungsbedingungen.
Warum ist es so wichtig? In vielen Situationen muss man den Vertrag entweder vollständig beenden, oder nur ein Teil davon absagen. Man soll unbedingt wissen, wie das passiert.

BNP Paribas - einfache und schnelle Kündigung für alle!

BNP Paribas Bank gibt den Kunden die Möglichkeit, den Girovertrag, als auch jede andere Geschäftsbeziehung, einfach und schnell beenden. Laut der Bedingungen, hat jeder Kunde ein unbefristetes und jederzeitiges Kündigungsrecht. Dieses Recht bezieht sich sowohl auf den ganzen Vertrag als auch auf die einzelnen Teile davon. Das bedeutet, dass man mit sofortiger Wirkung die Beziehung beenden kann. Man muss jedoch natürlich die Bearbeitungszeit einrechen - manchmal kann es Tage dauern, bis alle Formalitäten beendet werden. Trotzdem muss man nicht monatelang vorher die Beendigung ankündigen, was mit Sicherheit sehr günstig ist.
Es gibt jedoch zwei Ausnahmen - dieses Recht gibt es nicht, wenn man den Vertrag nur befristet abgeschlossen hat, oder wenn man die Kündigungsbedingungen persönlich vereinbart hat. In dem zweiten Fall gelten natürlich die einzelnen Bedingungen. In dem Ersten gibt es in der Regel kein "normales" Kündigungsrecht.

Das bedeutet jedoch, dass man den Vertrag überhaupt nicht beenden kann! Außer sog. ordentlichen Kündigung gibt es auch sog. außerordentliche Kündigung, die für alle Verträge gilt. Dieses Recht gibt den Kunden die Möglichkeit der Kündigung, wenn besondere Umstände vorliegen. Leider gibt es keine Definition dieser Umstände - laut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kriegt man dieses Recht, wenn es unzumutbar ist, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen.
Wann ist das der Fall? Zum Beispiel bei einem Vertrauensbruch - wenn man durch die Bank getäuscht wurde, muss man weiter den Vertrag nicht fortzusetzen.

Laut der Bedingungen der BNP Paribas gibt es auch einige weitere Situationen, in den man den Vertrag kündigen kann. Diese Rechte gelten für alle Arten der Verträge, auch wenn man das Kündigungsrecht persönlich vereinbart hat.
Man kriegt das Kündigungsrecht, wenn sich die Bedingungen der Beziehung ändern. Das wichtigste Beispiel ist die Änderung von Zinsen. Das gilt natürlich für alle Arten der Kredite. Wenn der Prozentsatz erhöht wird, kann jeder Kunde sofort kündigen - man muss nicht die neuen Bedingungen annehmen.
Das Gleiche gilt, wenn sich die Entgelte für dauerhafte Leistungen ändern. Wenn also die Kontoführungskosten oder Lastschriftenkosten ändern, muss man die neuen Bedingen nicht annehmen. Auf diese Rechte wird man jedoch schriftlich hingewiesen.

Wenn man das Kündigungsrecht hat, muss man nur den Antrag schriftlich bei der Bank einreichen. Vorher soll man jedoch alle Konten leeren. Natürlich kann man die Bank beauftragen, das Geld weiter zu überweisen, es verursacht jedoch unnötige Kosten. Außerdem wird die Bearbeitung länger dauern.


Man kann auch nicht vergessen, dass auch die Bank den Vertrag kündigen kann. Sie muss jedoch die gesetzlichen Fristen beachten, oder sich auf "besondere Umstände" berufen.

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