BORnet
Kündigungsadresse:
BORnet GmbH
Ostlandstraße 5
46325 Borken
Telefon: | 02861 890600 |
---|---|
Fax: | 02861 89060-605 |
Email: | info@bornet.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
30.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei BORnet
Was man bei einer Kündigung eines BORnet-Anschlusses beachten sollte, gibt es unten in einer kurzen Zusammenfassung. Dabei darf nicht vergessen werden, dass für die Leitung aus Glasfaser und die dadurch genutzten Medien eine Mindestvertragslaufzeit besteht. Diese beträgt für alle Angebote von BORnet 24 Monate. Innerhalb dieses Zeitraums kann somit keine Kündigung erfolgen. Sollte nicht bis vier Wochen vor dem Ende der Vertragslaufzeit eine schriftliche Kündigung derfolgen, wird die Laufzeit des vertrags um weitere 12 Monate verlängert. Dies gilt für alle folgenden Zeiträume der Vertragslaufzeit. Wenn man also kündigen möchte, sollte diese Frist gewahrt und im Hinterkopf behalten werden.
Besteht ein Vertragsverhältnis zu einem Telefonanbieter oder einen anderen Kommunikationsunternehmen, tritt der Vertrag mit BORnet erst in Kraft, sobald dieses Vertragsverhältnis ausgelaufen ist. Der Vertrag kann auch problemlos mit umziehen, sollte ein Umzug anstehen, dabei muss aber sichergestellt werden, dass auch an dem neuen Standort ein problemloser Anschluss möglich ist. Ist dies nicht der Fall, können Kunden von Ihrem Sonderkündigungsrecht bei dem jeweiligen Anbieter Gebrauch machen, dies gilt aber nicht für BORnet als Inhaber der Glasfaserleitung, die nur von dem Dienstanbieter genutzt wird. Für Hauseigentümer lohnt sich ein solcher Vertragsschluss mehr, für Mieter kann ein solcher Vertrag durchaus mit Problemen verbunden sein. Gebrauch machen.
Was man außerdem wissen sollte, wenn man selbst bei einem Anbieter für Kommunikation wie einem Telefonanbieter kündigt, dass man in diesem Fall die Rufnummer des Telefons nicht mitnehmen kann. Sollte also die Telefonnummer bei einem Wechsel zu einer Glasfaserverbindung bestehen bleiben sollen, muss die Kündigung der bestehenden Verträge in Sachen Festnetz, Internet & Co. Durch BORnet erfolgen. Sollte es beispielsweise einen TV-Anschluss über die bestehende Leitung geben, müsste dies weiterhin vom Dienstnehmer/Kunden selbsttätig gekündigt werden.
Gesetzliche Bestimmungen zum Kündigen bei BORnet
Zunächst darf nicht unerwähnt blieben, dass es die gesetzliche Widerrufsfrist auch bei den Angeboten für Glasfasertechnologie bei BORnet gibt. Dies besagt, dass der Kunde innerhalb von zwei Wochen ohne eine Erklärung das Vertragsverhältnis schriftlich widerrufen kann. Auch ein Wertersatz kann möglich werden, sollten Gebrauchsvorteile nicht mehr vorhanden sein, sollte die Leistung nur in niedrigerem Maß zurückerstattet werden.
Der Beginn der Vertragslaufzeit liegt an dem tag, wo die Auftragsbestätigung erteilt wurde. Dies ist auch der Stichtag für die Mindestvertragslaufzeit, in der eine Kündigung nicht möglich ist. Sollte es seitens BORnet bei der Leistungserbringung Verzögerungen geben, ist es für Kunden möglich, außerordentlich von dem geschlossen Vertrag zurückzutreten.
Das Vertragsverhältnis kann mit einer Frist von bis zu 3 Monaten bis zum Ende der Vertragslaufzeit (24 bzw. 12 Monate) beendet werden. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen. Kunden sollten beachten, dass sich die Vertragslaufzeit für neu dazu gebuchte Optionen wie Internet oder DSL ab der Buchung mit der Mindestvertragslaufzeit von zunächst wieder 24 Monaten zu dem Vertrag ergänzen lassen. Diese Leistungen können dann auch nur in dem vorgegebenen Rahmen wieder gekündigt werden, es könnte somit durchaus unterschiedliche Kündigungsdaten und -fristen geben.
In jedem Fall muss die Kündigung rechtzeitig und auch schriftlich erfolgen. Außerdem können beide Vertragsparteien aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, wenn beispielsweise seitens des Kunden Zahlungen und Abschläge nicht geleistet werden oder die Kreditauskunft bzw. Schufa-Prüfung negativ ausfällt.