Brot für die Welt

Kündigungsadresse:

Brot für die Welt ? Evangelischer Entwicklungsdienst

Caroline-Michaelis-Str.1
10115 Berlin


Telefon:+49 (0)30 65211 0
Fax:040 - 605 25 38
Email:kontakt@brot-fuer-die-welt.de
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22.03.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Brot für die Welt

Da Spenden eine freiwillige Leistung sind, können diese mit sofortiger Wirkung eingestellt werden, ohne dass ein Grund angegeben werden muss. Eine Kündigung ist in diesem ebenfalls nicht zu tätigen, da es keinen längerfristigen Vertrag gibt. Es ist lediglich eine Mitteilung an das Unternehmen zu schicken, am besten per Einschreiben und Rückantwort, dass die Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung erlischt. Damit ist die Mitgliedschaft umgehend beendet. Sollte man doch eine Kündigung in schriftlicher Form beabsichtigen, ist dies zu keiner Zeit ein Problem.

Gibt es Sonderkündigungsfristen?

Bei freiwilligen Mitgliedschaften werden keine Sonderkündigungsfristen benötigt und gewährt, da diese nicht aus einem festen Vertrag bestehen. Der Spender muss einfach die Zahlung einstellen oder im Fall einer Einzugsermächtigung diese mit sofortiger Wirkung schriftlich beenden. Aus diesem Grund ist eine Sonderkündigungsfrist nicht relevant und kann damit vom Spender auch nicht in Anspruch genommen oder genutzt werden. Die Mitgliedschaft ist ohne jeden Aufwand und ohne Angabe von Gründen aufzuheben.

Wie lange dauert es, bis ich eine Kündigungsbestätigung bekomme?

Es gibt keine Kündigungsbestätigung, da es keine übliche Kündigung gibt. Die üblichen Regularien bei klassischen Vertragsverhältnissen kommen hier nicht zur Entfaltung. Da die Spenden vollkommen freiwillig durchgeführt wurden, sind einfach die Zahlungen einzustellen und damit enden die Verbindung und das Spendenverhältnis zwischen dem Spender und der Organisation "Brot für die Welt". Damit ist die sogenannte Fördermitgliedschaft zu beenden. Möchte man die Mitgliedschaft im Förderverein schriftlich beenden, kann man das Verwaltungsbüro der Organisation um eine Bestätigung oder eine schriftliche Kenntnisnahme bitten. Diese sollte dann innerhalb von einigen wenigen Tagen bei dem Kunden eingegangen sein.

Erlischt mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?

Hat man für die Spenden einst eine Einzugsermächtigung erteilt und geführt, kann diese schriftlich und ohne eine Angabe von Gründen jederzeit zurückgezogen werden. Damit ist die Mitgliedschaft bzw. die Fördermitgliedschaft beendet und es finden keine weiteren Zahlungen mehr statt. Sollten trotzdem noch einmal weitere Zahlungen an die oder von der Organisation "Brot für die Welt" abgebucht worden, sind diese unverzüglich zurück zu buchen oder von dem Förderverein zu erstatten.

Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?

Ein Widerruf muss bei einem Förderverein nicht vorgenommen werden, da es keinen Vertrag im üblichen Sinne gibt. Möchte man keine freiwilligen Zahlungen mehr durchführen und die einst erteilten Abbuchungsermächtigung beenden, stellt man die Zahlungen nur ein oder man beendet diese Einzugsermächtigung. Sollte man diese erteilt haben, ist diese nur mit einer Mitteilung zu löschen. Das ist alles, was man bei einer Fördermitgliedschaft durchführen muss.

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