BVA
Kündigungsadresse:
BVA Bike Media GmbH
Fraunhoferstr. 9-11
85737 Ismaning
Telefon: | 089 - 416 1540 0 |
---|---|
Fax: | +49 (0)89-416 15 40-0 |
Email: | vertrieb@bva-bikemedia.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
29.11.2024
Alle Angeben ohne Gewähr
Gib einfach eine Bewertung ab.
3.8/5
von insgesamt10
Bewerte den Service von BVA Bike Media GmbH
BVA Verträge kündigen
BVA Verträge widerrufen
Änderung der Bankverbindung an BVA senden
Adressänderung an BVA senden
Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei BVA
Nicht immer möchte man ein Abonnement sehr lange nutzen. In solchen Fällen muss es natürlich gekündigt werden. Denn nur die wenigsten Abos enden automatisch. Ganz im Gegenteil, sie verlängern sich meist automatisch, so wie auch das BVA Abonnement. Doch das Abonnement der BVA lässt sich natürlich auch nicht so einfach kündigen und unterliegt dabei vielen Regeln, die dringend eingehalten werden sollten, damit man auch ordnungsgemäß kündigt und keine Fristen verpasst.
Wann kann gekündigt werden und wie muss gekündigt werden?
Das BVA Abonnement hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Vor Ablauf dieser Zeit kann zwar gekündigt werden, aber zu dem Zeitpunkt, an dem die Mindestlaufzeit abgelaufen ist. Das bedeutet, dass man zwar ohne Probleme nach zwei Monaten das Abo kündigen kann, es dann aber noch zehn Monate weiterläuft, bis die Mindestlaufzeit für das Abonnement erreicht ist. Zudem muss bei dem BVA Abo mindestens drei Monate vor dem Monat gekündigt werden, in dem das Abo die Mindestlaufzeit erreicht hat. Wird nicht mindestens drei Monate vorher gekündigt, dann verlängert sich das Abo automatisch um ein Jahr. Dadurch ist man auf jeden Fall gezwungen, das Abonnement noch ein Jahr weiter bezahlen zu müssen. Die Kündigung muss zudem schriftlich erfolgen und per Brief, Fax oder aber per E-Mail an den zuständigen Verlag ergehen. Mit einer Kündigung etwa vier Monate oder länger vorher steht man eigentlich auf der sicheren Seite und kann die Kündigung so auch fristgerecht erteilen.
Gibt es eine Sonderkündigungsfrist oder irgendein Sonderkündigungsrecht?
Oft kommt bei einem Abonnement der Fall der Sonderkündigung auf. Bei einem BVA Abo gibt es dazu zwar keine festgelegten Regeln, aber es besteht ein beiderseitiges Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Diese Form der Kündigung bedarf aber meist einiger bestimmter Voraussetzungen, die meist nicht darin liegen, dass man einfach kein Interesse mehr an einem BVA Abo hat. Für die Fälle der außerordentlichen Kündigung bestehen natürlich dann auch andere Fristen, als für den Fall einer ordentlichen Kündigung. Wie diese Fristen im Einzelnen aussehen, ist mit der BVA BikeMedia GmbH abzuklären, da diese auch individuell geregelt werden können. Mögliche Fälle für Sonderkündigungsfristen können unter anderem offene Rechnungen des Abonnenten sein, schwere Krankheitsfälle des Abonnenten oder andere Dinge sein.
Wann bekommt man die Kündigungsbestätigung?
Die Kündigungsbestätigung wird von der BVA BikeMedia GmbH natürlich auch an den Abonnenten gesandt. Denn nur dadurch hat der Abonnent auch etwas in der Hand, falls doch einmal Probleme im Zusammenhang mit der Kündigung auftreten sollten. Sobald die Kündigung eingegangen ist, wird diese geprüft und dann mit der Kündigungsbestätigung dem Abonnenten bestätig. Im Normalfall sollte dieser Vorgang nicht länger als zwei Wochen dauern.
Was wird aus der Einzugsermächtigung nach der Kündigung?
Die erteilte Einzugsermächtigung ist normalerweise an das BVA Abonnement gekoppelt. Das heißt, dass mit der Kündigung auch die Einzugsermächtigung gekündigt wird. Zur Sicherheit kann man aber im Kündigungsschreiben auch noch zusätzlich einen Satz hinzufügen, in dem man auch die Einzugsermächtigung kündigt.
Kann der Vertrag auch widerrufen werden?
Grundsätzlich hat der Abonnent kein Recht zum Widerruf. Eine zweiwöchige Widerrufsfrist wird jedoch gewährt, wenn das Abo telefonisch abgeschlossen wurde oder die Gesamtkosten des Abos bis zur frühmöglichsten Kündigungsfrist mehr als 200 Euro kostet.