Club zur Vahr

Kündigungsadresse:

Club zur Vahr e.V.

Bürgermeister-Spitta-Allee 34
28329 Bremen


Telefon:+49 (0) 421 / 20 44 80
Fax:+49 (0) 421 / 24 49 24 8
Email:info(at)club-zur-vahr-bremen.de
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18.04.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Club zur Vahr

Der Club zur Vahr in Bremen zeichnet sich als familienfreundlicher Country-Club aus. Er bietet verschiedene sportliche Angebote und Möglichkeiten, wie Golf, Tennis, Hockey, Tennis, Tontaubenschießen oder Gymnastik. Sie sind vielleicht Mitglied oder interessieren sich für eine Mitgliedschaft und möchten gern mehr wissen über die Mitgliedschaft und die satzungsgemäß geregelten verbindlichen Vereinbarungen einer Mitgliedschaft.

Einiges über das Angebot und die Mitgliedschaften

Über einen Aufnahmeantrag, der aufgrund der geltenden Satzung des Club zur Vahr erfolgt, kommen Sie zu einer angestrebten Mitgliedschaft. Hier können Sie entscheiden welche sportlichen Aktivitäten Sie wählen und welche Mitgliedschaft Sie genau wünschen, Golf, Tennis, Hockey oder Tontaubenschießen. So zumindest findet man die Übersicht auf dem Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft. Bei diesem Country Club handelt es sich um einen Club, der familienfreundlich und sehr interessant für das gesellschaftliche Leben in Bremen und Umgebung ist. Aufnahme in den verschiedenen Sparten sind immer für das laufende Kalenderjahr möglich.

Wollen Sie Ihre Mitgliedschaft etwa kündigen, dann interessiert Sie bestimmt die Frage nach den Kündigungsfristen?

Zunächst beginnt die Mitgliedschaft beim Country Club zur Vahr mit dem Aufnahmeantrag und ist verbindlich für das laufende Jahr. Dies ergibt sich aus den Regelungen in der Satzung. Das heißt ab Antragstellung beginnt auch die Verpflichtung zur Zahlung. Möchten Sie kündigen, dann müssen Sie die Frist für Ihre Kündigung zum 30.11. eines jedes Jahres zum Folgejahr einhalten. Das bedeutet, wenn Sie beabsichtigen nächstes Jahr zu Kündigungen, dann müssen Sie in diesem Jahr zum 30.11. Ihre Kündigung schriftlich aussprechen. Noch eines sei gesagt zum Eintritt, Sie benötigen für Ihre Mitgliedschaft im Club zur Vahr Bürgen und dass bedeutet, dass Sie schon selbst im Club bekannt sein müssen.

Eine weitere Frage die interessiert sind Sonderkündigungsfristen?

Die Satzung zeigt keine Sonderregelung und die entsprechenden Regelungen basieren auch auf der geltenden Satzung. So wie es mit dem Eintritt und den Bürgen bei einer Mitgliedschaft bestellt ist, so verhält es sich ähnlich mit einem Sonderkündigungsrecht. Der Vorstand des Verein des Country Club zur Vahr entscheidet individuell geprüft am Einzelfall über diese Sonderkündigungen. Natürlich wird bei einem Vortrag eines entsprechenden Grundes diese Sonderkündigung positiv entschieden.

Eine weitere Frage die Sie interessieren wird, wie lange benötigt der Mitglieder-Ausschuss für eine Kündigungsbestätigung?

Hier ist es zunächst davon abhängig, dass dieser Ausschuss tagt und zum anderen müssen Sie, wie bei jeder Kündigung einer Mitgliedschaft auch beim Club zur Vahr einen Nachweis führen, dass Sie Ihre Kündigung auch abgegeben haben. In der Regel bekommen Sie schnell Antwort auf Ihre Kündigung und so exklusiv wie dieser Club ist, können Sie sich auch auf die Arbeit des Mitglieder-Ausschuss verlassen.

Ein weitere Frage zur Kündigung; erlischt mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?

Die Einzugsermächtigung erlischt nicht mit der Kündigung, denn hier sieht die Satzung vor, dass Sie weiter bis zur vereinbarten Frist aus der Satzung weiter Mitgliedsbeiträge zahlen müssen. Das praktische Beispiel, Sie kündigen zum 30.11. diesen Jahres fristgerecht und müssen Mitgliedsbeiträge bis zum 30.11. des Folgejahres zahlen. Diese Vereinbarung akzeptieren Sie wenn Sie Mitglied im Club zur Vahr werden. Wie beschrieben, die Einzugsermächtigung müssen Sie gesondert entziehen, aber erst zum 30.11. des Folgejahres zur eigentlichen Kündigungsfrist.

Wie lange kann ich meinen Vertrag beziehungsweise meine neue Mitgliedschaft widerrufen?

Da eine entsprechendes Aufnahmeverfahren in den Club zur Vahr in Bremen mit einem gesonderten Mitglieder-Ausschuss und dessen Genehmigung belegt ist, sind keine Widerrufsrechte zulässig. Es handelt sich hier auch um keinen üblichen Vertrag des Bürgerlichen Gesetzbuches und so wird auf die Satzungsrechte verwiesen. Die entsprechende Satzung sieht dies nicht vor.

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