der Freitag

Kündigungsadresse:

der Freitag Mediengesellschaft mbh & Co. KG

Hegelplatz 1
10117 Berlin


Telefon:(030) 25 00 87-0
Fax:(030) 25 00 87-99
Email:verlag@freitag.de
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19.04.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei der Freitag

Das Meinungsmedium "der Freitag" ist ein Online-Nachrichten-Verlag, der seinen Fokus neben gedruckten Wochenzeitungen vor allem auf die digitale Bereitstellung von Nachrichten via App legt. Sowohl die Zeitung als auch die App können über ein Abo bezogen werden. Geworben wird für die Abo´s durch teils hohe Rabatte für Studenten und Rentner sowie eine bequeme Bereitstellung der Neuigkeiten. Auch bezüglich der Kündigungsformalitäten wird zwischen den Druck- und Digitalabonnements unterschieden:

Welche Kündigungsfristen gibt es?

Bei Druckausgaben - also Wochenzeitungen - kann das Abonnement jederzeit zur nächstmöglichen Ausgabe gekündigt werden, sofern der Kunde für das Abonnement keine Geld- oder Sachprämien erhalten hat. Die so genannten "Prämien-Abonnements" können nach Ablauf des in der Bestellung angegebenen Bezugszeitraumes gekündigt werden. Die Kündigung muss in beiden Fällen mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Ausführungszeitpunkt eingehen. Die Kündigung ist schriftlich per Brief oder E-Mail einzureichen.
Auch bei den Digitalabonnements wird zwischen den normalen Abo´s und den "Prämien-Abo´s" hinsichtlich der Kündigungsfrist unterschieden. Die prämienfreien Abonnements können jederzeit zum Monatsende gekündigt werden. Dieser Kündigungszeitpunkt gilt auch für die "Prämien-Abo´s", allerdings erst nach Ablauf des vereinbarten Bezugszeitraums. Die schriftliche Kündigungsform ist auch hier Pflicht.

Gibt es Sonderkündigungsfristen?

Wie bei allen Verträgen, die über das Internet geschlossen werden können, findet auch hier das Widerrufsrecht für Fernabsatzgeschäfte seine Anwendung. Dieses Widerrufsrecht ermöglicht es dem Kunden, den geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen, ab Erhalt der Ware, ohne Angabe von Gründen schriftlich zu widerrufen.
Im Falle eines Widerrufs verpflichtet sich der Verlag "der Freitag" zur Rückzahlung der bereits gezahlten Abonnementskosten ab dem Tag, an dem der Widerruf beim Anbieter eingegangen ist. Die Rückzahlung erfolgt über dasselbe Zahlungsmittel, dass der Kunde bei seiner Zahlung angewendet hat. Aus diesem Widerruf ergeben sich allerdings auch Pflichten für den Kunden. So muss das Produkt spätestens binnen 14 Tagen nach Widerruf an den Verlag zurück gesandt werden. Diese Pflicht entfällt selbstverständlich bei Bezug von Digitalabonnements.

Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekomme?

Eine Kündigungsbestätigung sollte innerhalb weniger Werktage beim Kunden eingehen. Sofern dies nicht passiert, sollte der Kunde beim Verlag eine Bestätigung der Kündigung bis zum angestrebten Kündigungsdatum verlangen um etwaige Verlängerungen des Abo´s zu umgehen.

Erlischt mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?

Grundsätzlich erlischt die Einzugsermächtigung beim Anbieter, sobald das Abonnement frist- und formgerecht gekündigt wird. Im Falle eines Mindestbezugszeitraums erlischt die Einzugsermächtigung nach Abbuchung der letzten Aboprämie. Im Falle einer Abbuchung nach erfolgter Kündigung und Ablauf des Mindestbezugszeitraums durch den Verlag, sollte dieser unverzüglich kontaktiert und die Abbuchung durch die Bank zurückgewiesen werden.

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