Der Tagesspiegel

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Der Tagesspiegel

Bei vielen Dingen im Leben kann man ein Abo abschließen. Dieses Abonement stellt dann sicher, dass man den abonierten Gegenstand regelmäßig und pünktlich ins Haus bekommt. Die Zeitung der Tagesspiegel ist da keine Ausnahme, auch hier kann man ein Abo abschließen, um diese Zeitung regelmäßig ins Haus zu bekommen und sich so keine Ausgabe mehr entgehen zu lassen. Auch wenn solch ein Abo gewisse Vorteile mit sich bringt, muss an dieser Stelle sagen, dass jedoch das ein oder andere unklar ist, gerade wenn es um die Kündigung von solch einem Abo geht und deswegen, weil da sicherlich noch bei dem ein oder anderen Fragen offen sind, werde ich im nachfolgenden auf den Abo-Service des Tagesspiegels eingehen und auf Fragen, wie z.B wann sollte man kündigen oder was gibt es an dieser Stelle zu beachten eingehen und diese Fragen beantworten.


Welche Kündigunfristen gibt es zu beachten?

Die Frage steht bei einer Kündigung immer zurecht im Raum, welche Fristen es zu beachten gibt. Beim Tagesspiegel ist es so, dass man das Abo drei Monate vorher kündigen sollte, da es sich sonst automatisch verlängert und wenn man seinen bestehenden Vertrag kündigen möchte, ist natürlich diese Tatsache nicht wünschenswert. Die meisten Zeitungen lassen sich wirksam mit einer Kündigung von drei Monaten im Vorfeld kündigen und genauso sollte man auch beim Kündigen des Tagesspiegels-Abo vorgehen.


Gibt es Sonderkündigungsfristen?

Wenn man sein Abo idealerweise zum oben genannten Zeitpunkt kündigt, verlängert sich der Vertrag nicht und die Leistung wird nach dem offiziellen Datum, wann der Vertrag auslaufen soll, nicht verlängert und somit eingestellt. Allerdings muss man sagen, dass es keine speziellen Sonderkündigungsfristen gibt und man somit hier keine spezielle Frist zu beachten hat, eine reguläre Kündigung im Vorfeld reicht völlig aus, damit wirksam die Leistungen und schlussendlich auch das Abo eingestellt werden.


Wie lange muss ich auf meine Bestätigung warten?

Wenn man fristgerecht gekündigt hat und somit sein Abo beenden möchte, wartet man auf die Bestätigung der Kündigung. In der Regel erhält man innerhalb weniger Werktage die entsprechende Bestätigung der Kündigung, da muss letzendlich auch schriftlich etwas in der Hand haben sollte und eben diese Bestätigung bekommt man, sobald die Abo-Kündigung beim Empfänger, in diesem Fall der Tagesspiegel, eingegangen ist oder auch bearbeitet wurde.


Was passiert mit der erteilten Einzugsermächtigung?

Wenn man den Vertrag widerruft und die Bestätigung der Kündigung bekommen hat, erlischt erst nach der letzten erhaltenen Ausgabe der Zeitung die Einzugsermächtigung, da die Basis nun fehlt, um Beiträge für das Abo vom Konto abbuchen zu können. Besteht das Abonement, ist natürlich der Grund seitends der Zeitung vorhanden, den entsprechenden Beitrag für das Abo vom Konto abzubuchen.


Wie lange kann ich den Vertrag widerrufen?

Hat man vorschnell den Abo-Vertrag beim Tagesspiegel abgeschlossen, kann man ihn dennoch innerhalb zwei Wochen rückgängig machen und somit den Vertrag rechtswirksam widerrufen. Diese Frist ist gesetzlich geregelt und macht es mögllich, den Vertrag rechtswirksam unwirksam zu machen, wenn man innerhalb dieser vierzehn Tage den Vertrag entsprechend der Frist kündigt und somit die Leistungen nicht in Anspruch nehmen möchte, die man andernfalls bekommen würde.

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