Deutsche BKK

Kündigungsadresse:

Deutsche BKK

Willy-Brandt-Platz 8
38440 Wolfsburg


Telefon:(018 02) 18 08 65
Fax:(0 18 02) 48 92 55
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13.04.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Deutsche BKK

Die DeutscheBKK ist eine gesetzliche Krankenkasse mit allen Regelleistungen. Es handelt sich um eine nahezu bundesweit geöffnete Betriebskrankenkasse die speziell für Arbeitnehmer, Rentner und Kinder alle gesetzlichen Leistungen anbietet. Weiterhin wird von der DeutscheBkk auch für freiwillig versicherte wie Selbständige und Freiberufler der Tarif angeboten.

Regelkündigung

Die Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung ist bei der Deutschen BKK mittels der Einhaltung einer Frist möglich. Die Frist zur regelmäßigen Kündigung ist zwei Monate zum Monatsende. Dabei muss zum Zeitpunkt der Kündigung die Folgeversicherung bekannt sein. Dies ist notwendig da in Deutschland für die meisten abhängig beschäftigten Bürger eine Pflichtversicherung besteht. In der Regel ist es so, dass bei der neue Versicherung eine Vereinbarung abgeschlossen wird und diese dann die DeutscheBKK über den Versichererwechsel informiert. Selbstverständlich können Sie aber auch die Versicherung schriftlich aufkündigen. Damit hier keine Frist verpasst wird sollte die Versicherung möglichst schriftlich gekündigt werden. Dies geht per Einschreiben oder auch bei einem Besuch der Geschäftsstelle. Zweiteres wird empfohlen da dies meist die günstigere Alternative ist.
Die Regelkündigung bei der Deutschen BKK wird noch noch dadurch gehemmt, dass es eine Mindestlaufzeit des Vertrages gibt. Diese ist 18 Monate und kann nur durch ein außerordentliches Kündigungsrecht umgangen werden.

Außerordentliche Kündigung der Deutschen BKK

Die außerordentlichen Kündigungsrechte sind bei der Deutschen BKK gesetzlich geregelt. Demnach wird eine außerordentliche Kündigung nur anerkannt wenn eine Beitragserhöhung stattgefunden hat. In diesem Fall gibt es die Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten nicht. Es kann der Vertrag dann mit der Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende beendet werden. Auch hier ist es notwendig, dass der Pflichtversicherte eine neue Versicherung der Deutschen BKK vorlegt damit der Vertrag gelöst werden kann.

Sepa und Lastschriften

Bei allen Pflichtversicherten bucht die Deutsche BKK den Beitrag über den Arbeitgeber. Dieser überweist in der Regel die Summe, daher entfällt hier das Thema Sepa Lastschrift. Bei den freiwillig pflichtversicherten Versicherungsnehmern sieht dies anders aus. Diese Gruppe muss meist den Beitrag selbst entrichten. Die Deutsche BKK bietet daher für die Selbständigen und auch anderen Personen das Lastschriftverfahren für die bequeme Zahlung der Beiträge an. Hier muss also im Rahmen der Vertragskündigung auch eine Kündigung des Lastschriftabkommens erfolgen. Falls nach Kündigung des Vertrages dann noch weitere Abbuchungen vorgenommen werden können diese ohne Begründung wieder storniert werden.

Die Kündigung bei der Deutschen BKK wird durch die Versicherungsgesellschaft regelmäßig schriftlich bestätigt. Damit haben Sie schnell eine Antwort und können Ihre Versicherung schnell und unkompliziert wechseln. Der Vertrag ist dann schnell abgerechnet und beendet.

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