Deutsche Welthungerhilfe

Kündigungsadresse:

Deutsche Welthungerhilfe e.V.

Friedrich-Ebert-Str. 1
53173 Bonn


Telefon:+49 (0) 228-2288 0
Fax:+49 (0) 228-2288 333
Email:info@welthungerhilfe.de
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22.03.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Deutsche Welthungerhilfe

Hier finden sie die wichtigsten Fragen rund um das Thema Kündigung bei der Welthungerhilfe. Mit diesen Antworten werden ihre wichtigsten Fragen zum Thema Kündigung bei der deutschen Welthungerhilfe beantwortet.

Welche Kündigungsfristen gibt es?

Bei der Deutschen Welthungerhilfe gibt es keine Kündigungsfristen. Es kann also jederzeit schriftlich zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss rechtzeitig vor Monatsende eintreffen, um noch im selben Monat die Kündigung vollziehen zu können. Bedenken sie das ein Brief per Einschreiben die sicherste Wahl ist, ansonsten zählt der Poststempel als Zeitangabe des Versandes. Wenn die Kündigung zu spät eintrifft, kann es sein das sie einen weiteren Monat warten müssen bis die Kündigung zählt. Deswegen ist es empfehlenswert die Kündigung am Monatsanfang zu schreiben und abzuschicken.

Gibt es Sonderkündigungsfristen?

Nein es gibt keine Sonderkündigungsfristen, es kann immer schriftlich zum Monatsende gekündigt werden. Aus diesem Grund ist eine Sonderkündigung nicht nötig bzw. ist nicht vorhanden.

Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekomme?

Sobald die schriftliche Kündigung bei der Deutschen Welthungerhilfe angekommen und bearbeitet worden ist, erfolgt der Versand der Kündigungsbestätigung sofort per Email und Postversand. Dies dauert ca. 7 bis 14 Tage, in den meisten Fällen nach einer Woche. Da es teilweise zu Verspätungen oder Verlust seitens der deutschen Post kommt, ist es zu empfehlen die Kündigung per Einschreiben zu versenden. Sie können sich auch telefonisch nach ca. 3 Werktagen informieren ob ihre Kündigung ankam.

Erlöscht mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?

Ja. Sobald die schriftliche Kündigung bearbeitet worden ist, erlischt somit auch sofort die Einzugsermächtigung zum Monatsende. Es wird also zum Anfang des nächsten Monats nichts mehr per Lastschrift von ihrem Konto eingezogen. Falls es doch noch zu einem Lastschrifteinzug kommen sollte, rufen oder schreiben sie einfach den Support der deutschen Welthungerhilfe an und schildern sie ihr Problem. Das Geld wird dann zurück gebucht. Alternativ können sie auch selber die Lastschrift von ihrem Girokonto zurückschicken lassen. Hierzu fragen sie ihre Bank um die Lastschrift rückbuchen zu lassen bzw. nehmen es über Online Banking selber vor. Es ist hierbei allerdings wichtig das sie vorher auch bereits eine schriftliche Bestätigung der Kündigung der deutschen Welthungerhilfe erhalten haben.

Wie lange kann ich meinen Vertag widerrufen?

Sie können ihren Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Dafür müssen sie schriftlich einen Widerruf an die Welthungerhilfe schicken, es zählt hierbei der Stempel der deutschen Post als Zeitangabe. Falls sie ganz sicher gehen wollen das es ankommt, dann verschicken sie den Widerruf per Einschreiben.
Selbst wenn sie die 14 Tage Frist für den Widerruf nicht einhalten sollten, können sie immer noch auf den normalen Weg kündigen. Die Kündigung zählt dann immer zum Monatsende.

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