Deutsches Rotes Kreuz

Kündigungsadresse:

Deutsches Rotes Kreuz e.V.

Carstennstraße 58
12205 Berlin


Telefon:030 / 85404 - 0
Fax:030 / 85404 - 450
Email:drk@drk.de
Diese Adresse von Deutsches Rotes Kreuz
haben wir zuletzt geprüft am:

01.05.2024

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Deutsches Rotes Kreuz Verträge kündigen

Deutsches Rotes Kreuz Verträge widerrufen

Änderung der Bankverbindung an Deutsches Rotes Kreuz senden

Adressänderung an Deutsches Rotes Kreuz senden

Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Deutsches Rotes Kreuz

Es gibt viele Gründe warum man eine DRK-Mitgliedschaft kündigen will. Manche Leute haben kein Interesse mehr an der Arbeit ihres Vereins, andere wiederum müssen Kürzungen in ihren Ausgaben treffen. Vielleicht haben sie sich ja auch schon lange beim DRK engagiert und wollen eine andere Organisation unterstützen. Wir haben ihnen alle damit zusammenhängende Arbeit abgenommen und für sie die perfekte Musterkündigung erstellt, welche sie stressfrei über unser Portal verschicken können.

Unabhängig vom Grund ihrer Kündigung gibt es wahrscheinlich ein paar Sachen die sie vorher wissen wollen. In dem folgenden Text haben wir alle wichtigen Antworten zusammengefasst, die sie rund um das Beenden einer DRK-Mitgliedschaft wissen sollten. Prinzipiell ist es beim Roten Kreuz sehr unproblematisch seinen Vertrag zu kündigen. Das liegt unter anderem daran, dass gemeinnützige Organisationen sonst ein großes Problem hätten Mitglieder zu gewinnen.

Zu beachten ist, dass viele Details von Landesverband zu Landesverband und sogar in einzelnen Ortsverbänden unterschiedlich sind. Eine Kündigungsbestätigung erhalten sie beispielsweise normalerweise nach spätestens einer Woche, wobei dies auch innerhalb weniger Stunden in Form einer Bestätigungsemail geschehen kann.

Was ebenfalls eine Rolle spielt ist, die Art wie der Vertrag abgeschlossen wurde. Wenn sie an der Haustür geworben wurden haben sie immer ein Widerrufsrecht. Die Frist für eine solche Widerrufung liegt jedoch innerhalb der ersten 14 Tage.  Widerruf ist ansonsten nicht möglich, aber auch gar nicht notwendig. Das liegt an dem unkomplizierten Kündigungsverfahren.

In erster Linie müssen sie nur darauf achten rechtzeitig zu kündigen. Eine Kündigungsfrist im eigentlichen Sinne gibt es nicht, jedoch dauert es selbstverständlich einige Zeit bis ihre Kündigung bearbeitet wurde. Deshalb ist es ratsam ein bis zwei Wochen vor der nächsten Zahlung zu kündigen. Je nach den Konditionen ihres Vertrags werden Abbuchungen nämlich monatlich bis jährlich getätigt und sie haben nicht die Möglichkeit gespendete Beträge zurück zu erhalten. Kündigen sie also zeitig, wenn sie beispielsweise jährliche und dem entsprechend hohe Zahlungen in ihrem Vertrag festgehalten haben.

Ebenfalls wissenswert ist, dass sie auch das Recht haben ihren Beitrag zu ändern. Wenn sie finanzielle Beweggründe haben müssen sie also nicht unbedingt kündigen, sondern können auch einfach weniger spenden. Selbstverständlich verfällt bei einer Kündigung auch die von ihnen erteilte Einzugsermächtigung. Diese ist nur durch den Vertrag begründet und verfällt automatisch mit der Beendigung ihres Vertrages.  Falls sie ihre Mitgliedschaft beim Roten Kreuz beenden oder widerrufen wollen haben wir fertige Musterbriefe für sie erstellt - diese sollen ihnen einiges an Arbeit abnehmen die sonst beim Schreiben und Versenden entsteht. Ebenso können sie über unsere Website dem DRK eine Adress- oder Bankverbindungsänderung mitteilen

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