easybell
Kündigungsadresse:
easybell GmbH
Charlottenstraße 17
10117 Berlin
Telefon: | 030 - 80 95 1000 |
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Fax: | 030 - 80 95 1009 |
Email: | support@easybell.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
01.12.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei easybell
Bei dem Unternehmen Easybell handelt es sich um eines, das damit wirbt, dass es keinerlei Vertragslaufzeiten gibt. Hier kann sich jeder anmelden um einen eigenen Anschluss für das Telefon zu haben oder auch einen Anschluss für Internet oder Handy. Der Anschluss gelingt in der Regel auch kinderleicht und kann schnell abgeschlossen werden. Einzige Voraussetzung für einen korrekten Anschluss ist natürlich auch die Bonität. Diese ist leider bei manchen Kunden nicht so gut und daher kommt es auch vor, dass kein Vertrag zu Stande kommt. Dieser Vertrag wird nun schnell geschlossen, wenn eine solche Auskunft gut ausgeht. Aber viele fragen sich auch, wann jemand eine Kündigung erfolgreich durchführen kann. Oder auch wie lange die Kündigungsfristen sind. All diese Fragen wird nun hier vielleicht dieser kleine Text klären.
Welche Kündigungsfristen gibt es?
Viele können sich einen solchen Vertrag einfach nicht mehr leisten und möchten ihn dann auch so schnell wie möglich kündigen. Da dieser Vertrag an keinerlei Kosten gebunden ist, muss hier auch nicht besonders an das Kündigungsrecht gedacht werden. Die Kündigung ab zu senden kann jederzeit vorgenommen werden. Dann wird auch diese Kündigung akzeptiert sein. Das Unternehmen wird sich bemühen so bald wie nur möglich, den Vertrag zu kündigen und alles dafür zu tun, das die Kunden auch zufrieden sind. Die Kündigungsfrist ist in der Regel immer der letzte eines Monats und damit wird dann aber auch alles glatt laufen und eine Kündigung kann schnell vorgenommen werden.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Ja, ein solcher Vertrag kann sofort gekündigt werden. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Monatsanfang oder der letzte des Monats mit einer Kündigungsfrist versehen ist. Stirbt ein Anschlussinhaber, dann kann ein solcher Vertrag umgehend gekündigt werden. Um das alles zu bekräftigen, ist es immer sinnvoll auch eine Sterbeurkunde bei zu fügen. Dadurch wird diese Kündigung umgehend möglich sein und auch schnell erfolgen können. Es sollte niemals weiter gezahlt werden, wenn der Anschlussinhaber nicht mehr am Leben ist.
Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekomme?
Sie sollten zunächst wissen, dass eine solche Kündigungsbestätigung überhaupt keine Pflicht ist. Diese Bestätigung ist mit viel Glück zu bekommen. Damit auch alles richtig ablaufen kann, ist es besser die Bestätigung an zu fordern. Das Unternehmen wird sich auch gewiss nicht schwer damit tun, diese Bestätigung aus zu stellen und dann an den Anschluss-Inhaber zu übersenden. Durch eine solche Kündigungsbestätigung hat der Inhaber des Anschlusses aber auch immer etwas gutes in der Hand.
Erlischt mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?
Im Normalfall dürften keine Beträge mehr eingezogen werden, wenn eine Kündigung vorgenommen worden ist. Diese wird aber auch erst dann gültig sein, wenn diese Bestätigung Sie erreicht hat und wenn Sie ein Datum haben, ab wann der Vertrag nicht mehr vorhanden ist. Ab diesem Tag dürfen keinerlei Kosten mehr berechnet werden.
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Hierfür hat man in der Regel immer zwei Wochen Zeit. Wenn Sie bemerken, dass ein solcher Vertrag vielleicht doch nicht das Richtige für Sie ist, dann sollten Sie immer schnell kündigen. Dadurch können Sie sich viel Ärger und Stress ersparen.