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Gorch-Fock-Wall 3
20354 Hamburg
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27.09.2024
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Manchmal ist eine Kündigung einfach unumgänglich. Dabei gibt es natürlich die verschiedensten Beweggründe. Gleich ist jedoch immer, dass hierbei eine bestimmte Norm eingehalten werden muss und es bindende Vorgaben gibt. Sofern diese Faktoren berücksichtigt werden, können unangenehme Situation von Anbeginn vermieden werden.
Dies kann für beide Parteien nur von Vorteil sein. Das Schema einer Kündigung ist jedoch relativ einfach, sodass eigentlich jeder solch ein rechtskräftiges Schreiben ohne weitere Beschwerden anfertigen kann. Zu beachten ist dabei vor allem, dass eine Kündigung stets schriftlich verfasst werden muss. Eine mündliche Kündigung ist nicht bindend. Darin müssen unbedingt die wichtigen Kern Daten, wie Name, Anschrift, Mitgliedsnummer und Datum enthalten sein. Es steht dabei zur freien Wahl, ob das Schreiben handschriftlich oder mit Maschine verfasst wird. Nur die Unterschrift darf unter keinen Umständen vergessen werden - sonst ist das gesamte Schreiben ungültig. Bei Minderjährigen muss der oder die gesetzlichen Erziehungsberechtigten unterzeichnen.
Die Kündigung gilt für den jeweils ersten des nächsten Monats. Es muss im Schreiben am besten formuliert werden, dass der Kündigungs-Wunsch zum nächsten möglichen Termin besteht. Dafür genügt ein kurz und präzise formuliertes Schreiben. Auf genaue Beweggründe, warum und weshalb der Kündigungs-Wunsch besteht, muss nicht explizit eingegangen werden. Einzige Ausnahme hierbei wäre, sofern besondere Vorkommnisse einer Kündigung voraus gegangen wären. So ein seltener Fall wäre beispielsweise eine Sachbeschädigung oder auch eine Belästigung. Diese Optionen sind jedoch die absolute Ausnahme und müssen deshalb gesondert behandelt werden. In diesen Fällen bestünden Sonder-Kündigungsfristen und eine Rechtsbeistand müsste hinzu gezogen werden. Jedoch wäre jeder Einzelfall komplett anders zu bewerten und müsste dementsprechend vor Ort geklärt werden.
Es sollte bei einer Kündigung immer eine schriftliche Bestätigung gefordert werden. Dies dient als Nachweis und beugt Missverständnissen vor. Dies ist jedoch meist kein Problem und das Schreiben tritt meist schon nach geringer Zeit ein. Dabei schwankt der Zeitraum bis zur kompletten Vertragsabwicklung stets geringfügig. Das ist abhängig von Kunden Aufkommen und Saison. Der zeitliche Rahmen sind aber nur einige Tage. Jeder Vorgang wird so zeitnah wie nur möglich bearbeitet und abgewickelt.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft wird auch eine gegebene Einzugsermächtigung nichtig. Am besten ist es, diese im Schreiben zu nennen und diese zum Vertrags Ablauf zu widerrufen.
Sofern keine Zwischenfälle in innerhalb der Vertragszeit vorhanden waren, ist eine Neu-Beantragung zu jeder Zeit wieder möglich.
Wahlweise kann gleichzeitig der Zusatz im Schreiben erfolgen, dass jede weitere Kontaktaufnahme nicht gewünscht wird und dass von einer Rück-Werbung Abstand genommen wird. Dies wäre die Variante für eine endgültige Kündigung. Natürlich kann man sich auch die Option offen halten eventuell zu einem späteren Zeitpunkt wieder beitreten zu wollen.
Sofern keine Zwischenfälle in innerhalb der Vertragszeit vorhanden waren, ist eine Neu-Beantragung zu jeder Zeit wieder möglich.