EMB

Kündigungsadresse:

EMB Erdgas Mark Brandenburg GmbH

Großbeerenstraße 181 - 183
14482 Potsdam


Telefon:0331 979966 30
Fax:0331 979966 39
Diese Adresse von EMB
haben wir zuletzt geprüft am:

18.04.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei EMB

Die EMB ist ein Gasanbieter, daher sollte man sich natürlich entsprechend überlegen, ob man dort einen Vertrag abschließt oder aber, ob man sich dazu entschließt, den Vertrag dort entsprechend zu kündigen. Unabhängig davon, für welche Methode man sich entscheidet, gibt es entsprechende Kündigungsfristen zu beachten. Wenn man nämlich den Vertrag bei der EMB kündigen möchte, kann dies immer zum Monatsende hin erledigen, dann ist man entsprechend kein Empfänger der Leistungen der EMB mehr heißt also, man bezieht kein Gas mehr von dieser Firma, daher sollte man sich diese Entscheidung vorher genau überlegen, ob man dort kündigt.

Die Sonderkündigung

Manchmal gibt es jedoch auch Fälle, die zwar im Rahmen der regulären Kündigungsfrist geregelt ist, jedoch ist man dennoch in der Lage rechtswirksam kündigen zu können. Bei der EMB ist dies vorallem dann der Fall, wenn sich trotz der festgelegten Preise die Preise ändern, sprich die ursprünglichen Leistungen nicht mehr gewährt werden. Dann ist man fristlos in der Lage den Vertrag bei der EMB rechtswirksam kündigen zu können und dadurch ist man dann entsprechend auch nicht Empfänger der Leistungen, die man nunmal bei der EMB entsprechend in Anspruch nehmen kann, wenn man dort einen Vertrag abgeschlossen hat als Kunde.

Wann erhalte ich meine Kündigungsbestätigung?

Wenn man sich dazu entschlossen hat zu Kündigen, bracucht man natürlich für seine jeweiligen Unterlagen auch eine entsprechende Bestätigung der Kündigung. Da man Kündigungen in der Regel per Einschreibe verschicken sollte, erhält man, sobald die Kündigung dort eingegenagen ist, binnen weniger Tage die entsprechende Bestätigung der Kündigung. Somit hat man es dann nocheinmal schwarz auf weiß, dass man seinen Vertrag bei der EMB erfolgreich gekündigt hat und man nicht mehr Nehmer der Leistungen ist. Somit ist man wirklich nicht mehr Kunde, sobald dann noch die vertragliche Regelung die Mitgliedschaft beendet hat und man sich eventuell für einen anderen Gasanbieter entschlossen hat.

Verfällt bei der Kündigung die Einzugsermächtigung

Hier muss man bereits an dieser Stelle sagen, nein, das tut sie nicht. Das tut sie deswegen nicht, weil erst mit dem kompletten Verfall der Mitgliedschaft die Einzugsermächtigung verfällt, lediglich durch die Kündigung erlischt die Ermächtigung zum Einzug nicht wirklich. Daher sollte man nicht blind ins Blaue trauen, dass nun die Einzugsermächtigung erlischt, nur weil man gekündigt hat. Man sollte die Ermächtigung widerrufen und dann wirklich sich erst darauf verlassen, dass keine Beiträge mehr abgebucht werden, wenn die Fristen wirklich abgelaufen sind und man nicht mehr Kunde der EMB ist.

Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?

Zwar hat man natürlich die Möglichkeit, den Vertrag regulär oder auf Sonderbasis kündigen zu können, jedoch muss man sagen, dass auch noch vor diesen Fristen seinen Vertrag bei der EMB direkt und ohne Probleme kündigen kann. Dies geht nämlich dann, wenn man innerhalb de 14-tägigen Frist den Vertrag kündigt. Somit ist man dann nicht mehr der Kunde EMB, auch wenn man den Vertrag vor einigen Tagen abgeschlossen hat. Beachtet man diese Dinge, kann eigentlich nicht viel schief gehen und man kann wirksam seinen Vertrag widerrufen.

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