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Kündigungsadresse:

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Lange Laube, 6
30159 Hannover


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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei energie-BKK

Eine gute Krankenversicherung zu finden, ist besonders dieser Tage nicht sehr leicht. Denn viele Versicherer drohen schon heute mit einer Erhöhung der Beiträge und dabei noch einen guten Anbieter ausfindig zu machen, wird sich als echte Hürde herausstellen. Nun kann es aber dennoch auch Sinn machen, eine solche Versicherung zu finden und auch wirklich zufrieden damit zu sein. Viele möchten daher auch die Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenversicherung kündigen, um einfach mehr Geld in der Tasche zu haben. Das kann bei einem normalen Arbeitslohn der Fall sein, oder auch bei einer Selbsständigen Tätigkeit. Hier kann sich jeder aussuchen, was er möchte. Eine neue Krankenkasse kann frei gewählt werden und jeder ist in der Lage das auch zu erledigen. Egal wie diese Versicherung nun abgeschlossen wird, ob online oder auch direkt in der Geschäftsstelle, die alte Versicherung muss zunächst gekündigt werden. Hierbei sind aber viele Menschen unsicher, ob sie diesen Schritt wagen sollen, weil sie einfach ängstlich sind und nicht wissen, wie einfach eine solche Kündigung vorgenommen werden kann. Natürlich wird die Krankenversicherung nicht begeistert sein, von der Kündigung aber dennoch kann sie von der versicherten Person in Betracht gezogen werden. Diese Versicherung wird sich dann vielleicht noch mehr lohnen und dem Arbeiter einiges mehr an Geld in die Tasche zaubern.

Welche Kündigungsfristen gibt es?

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung bei dieser Krankenversicherung gibt es vorgeschriebene Fristen, die auch von der Kasse eingehalten werden müssen. Dabei handelt es sich um eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. In dieser Zeit müssen Sie auch weiterhin die Beiträge für die Versicherung zahlen und dafür aufkommen. Daher wird es auch nach einer Kündigung noch möglich sein, doch noch bei der Versicherung zu bleiben.

Gibt es Sonderkündigungsfristen?

Auch in Sachen Sonderkündigungsfristen ist dieser Anbieter recht kulant. Bei einer Sonderkündigung kann sich auf einen Todesfall bezogen werden oder auch einen Umzug des Mitgliedes. Auch die Erhöhung der Beiträge kann mit einer Sonderkündigung begründet werden. Die Sonderkündigung kann beschlossen werden, entweder zum letzten eines Monats oder auch ab sofort bei Todesfall des Mitgliedes.

Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekommen?

Eine Kündigungsbestätigung muss von dem Versicherer nicht ausgestellt werden und ist immer Kulanz der Versicherung. Das ist wichtig und sollte auch für das Mitglied eine große Rolle spielen. Wer sicher gehen will, dass die Kündigung auch rechtmäßig ist, sollte sich daher auch erkundigen. Das kann am besten Telefonisch geklärt werden.

Erlöscht mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?

Ja, eine erteilte Einzugsermächtigung sollte erlöschen. Somit sollten keine weiteren Beiträge bis auf die von der Kündigungsfrist betroffenen mehr von dem Konto eingezogen werden. Hier gilt es aber auch wachsam zu sein. Sollten dennoch Beiträge eingezogen werden, ist das immer einen Anruf und eine persönliche Nachfrage wert.

Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?

Ein solcher Vertrag kann nicht lange Widerrufen werden. Hierfür finden sich feste Fristen. Diese betragen in der Regel zwischen zwei und vier Wochen. Aber das genaue Datum kann dem Vertrag entnommen werden. Dieser sollte immer zur Hand sein bei allen möglichen Nachfragen. Der Widerruf sollte auf jeden Fall fristgerecht erfolgen.

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