EWE TEL
Kündigungsadresse:
EWE Aktiengesellschaft
Tirpitzstraße 39
26122 Oldenburg
Telefon: | 49 441 4805-0 |
---|---|
Fax: | 49 441 803-3999 |
Email: | info@ewe.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
02.12.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei EWE TEL
Als Tochterunternehmen der EWE AG ist EWE Tel der größte Arbeitgeber in der Ems-Weser-Region. Bei EWE Tel werden neben Telefonie- und Internetdienstleistungen ebenso Fernsehen und Mobilfunkdienstleistungen sowohl für Privatkunden als auch für Geschäftskunden angeboten. Wer einen Vertrag bei EWE Tel besitzt und wegen einem Umzug, einem günstigeren Angebot oder aus einem anderen Grund diesen nicht mehr benötigt, der muss seinen EWE Tel Vertrag kündigen.
Vertragsabschluss
Bevor man jedoch übereilt den bestehenden EWE Tel Vertrag kündigt, sollte man sicherstellen, das nach Eintritt der Kündigung auch weiterhin ein Zugang zu Telefon und Internet besteht.
Der Vertrag mit EWE Tel kommt mit dem Auftrag des Kunden sowie mit der Auftragsbestätigung durch EWE Tel in schriftlicher oder wahlweise auch elektronischer Form zustande. Hierbei ist zu beachten, das der Kunde nach Stellung des Auftrages insgesamt vier Wochen an diesen Auftrag gebunden ist. Während dieser Zeit besteht für den Kunden die Möglichkeit, von diesem Auftrag zurückzutreten.
Werden in dem Auftrag mehrere Leistungen vereinbart und kann eine dieser Leistungen nicht ausgeführt werden, so bleibt der Vertrag hinsichtlich der weiteren vereinbarten Leistungen dennoch bestehen.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat jeder Vertrag über Dienstleistungen von EWE Tel eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Wer einen Vertrag über Leistungs- oder Tarifoptionen abgeschlossen hat, für den gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Wird der Vertrag, egal für welche Dienstleistung, nicht rechtzeitig gekündigt, so verlängert dieser sich automatisch um weitere 12 Monate.
Kündigungsfristen
Die Mindestvertragslaufzeit beginnt jeweils mit der Leistungserbringung durch EWE Tel. Je nach abgeschlossenem Vertrag schreibt EWE Tel auch verschieden lange Kündigungsfristen vor. Bei Verträgen über Telefon, Internet und Fernsehen kann dieser Vertrag zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Hierfür ist es notwendig, das die Kündigung einen Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bei EWE Tel vorliegt. In der Verlängerung besteht ebenfalls eine Kündigungsfrist von einem Monat jeweils zum Ende eines Werktages.
Bei Verträgen über Mobilfunkdienstleistungen jedoch muss die Kündigung bereits drei Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bei EWE Tel vorliegen. Während der Verlängerung besteht auch hier eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
Bei Verträgen über Domains, Webhosting und Tarif- und Leistungsoptionen besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten jeweils zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. Während der Verlängerung des Vertrages können diese Verträge mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Quartals gekündigt werden.
Sonderkündigungen und Beachtenswertes
Sonderkündigungen sind nur aus wichtigem Grund bei EWE Tel möglich. Solch ein Grund liegt nur dann vor, wenn anzunehmen ist, das aufgrund äußerer Umstände die Dienstleistungen missbräuchlich in Anspruch genommen werden.
Nach fristgerechter Kündigung des Vertrages, welche immer in schriftlicher Form erbracht werden muss, kann es vorkommen, das weiterhin Entgelte für Leistungen vom Konto eingezogen werden. Aus diesem Grund ist es ratsam, mit der Kündigung EWE Tel auch die Einzugsermächtigung zu entziehen.