FC Bayern München
Kündigungsadresse:
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81547 München
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei FC Bayern München
Wie kann ich meine Bayern München Mitgliedschaft kündigen?
Wie sehen die Kündigungsfristen aus?
Gibt es Sonderkündigungsmöglichkeiten?
Kündigung bei Bayern München
Die Anwesenheit in einem Verein ist ein zweiseitiger Vertrag zwischen dem Verein als juristischer Person und einer Privatperson. Ein Austritt aus ihm ist möglich, aber da es sich um einen Vertrag nach kaufmännischer Form handelt, müssen einige Dinge beachtet werden.
Wie kann ich meine Bayern München Mitgliedschaft kündigen?
Die Kündigung und der Austritt aus einem kaufmännischen Vertrag bedürfen immer der Schriftform. Eine Kündigung per Mail ist nicht rechtens und muss von Verein auch nicht anerkannt werden. Beim Aufsetzen eines Kündigungsschreibens ist es ratsam, eine Mitgliedsnummer oder etwas ähnliches als Betreff anzugeben. Das Schriftstück muss handschriftlich unterzeichnet werden und zwar entweder vom Kündigenden oder einem Erziehungsberechtigten.
Das Schreiben kann per Brief oder besser noch als Fax versendet werden. Bei einem Fax existiert zugleich ein Versandbericht, der bestätigt dass die Kündigungsfrist eingehalten wurde. Wird das Kündigungsschreiben per Brief versandt, dann sollte es als Einschreiben verschickt werden. Auf diese Weise bekommt der Kündigende einen Beleg für den Versand und das Schreiben kann nur an eine autorisierte Person übergeben werden.
Wie sehen die Kündigungsfristen aus?
Eine Kündigung bei Bayern München ist nur nach einer Mindestmitgliedschaft von einem Jahr möglich. Vorzeitiger Austritt vor dem ersten Jahr wird kategorisch abgelehnt. Der Vertrag verlängert sich automatisch am 30. Juni um ein weiteres Jahr. Als Frist für die Kündigung gilt der 30. April, mit Bezug auf den folgenden 30. Juni. Kündigungen für das folgende Jahr sind nicht möglich. Es kann nur im kaufenden Kalenderjahr gekündigt werden.
Gibt es Sonderkündigungsmöglichkeiten?
Verträge mit Vereinen sind darauf ausgelegt, dass sie nicht vorzeitig gekündigt werden können. Auch Bayern München weißt darauf hin, dass eine vorzeitige Kündigung nur unter besonderen Bedingungen möglich ist.
Diese wären z. B. Tod des Vertragspartners, persönliche Insolvenz oder die Feststellung, dass der Vertragspartner nicht voll geschäftsfähig war. Auch die Vorspielung falscher Tatsachen kann als Kündigungsgrund genutzt werden. Etwa wenn der Vertrag von einem anderen auf den Namen des jetzigen Vertragspartners abgeschlossen wurde. In diesem Falle ist der Kündigende aber in der Beweispflicht, dass er einen derartigen Betrug nicht möglich gemacht hat.
Ein Vertrag kann außerdem außerordentlich gekündigt werden, wenn wesentlich Bestandteile des Vertrags unvorhersehbar geändert wurden. Etwa wenn die Mitgliedsbeiträge höher steigen, als dies im Vertrag oder durch Inflation erklärbar wäre.
Als ich meine Mitgliedschaft beim FC Bayern München kündigen wollte, wurde ich noch fast ein Jahr zwangsweise als Mitglied dortbehalten. Denn meine Kündigung war nach dem 30. April eingegangen und somit nicht mehr bis zum 30. Juni fristgerecht. Also musste ich noch fast ein Jahr die Mitgliedschaft weitertragen, da es bei dem Verein anscheinend auch nur ein Kündigungsdatum pro Jahr gibt. Wenigstens hat es ausgereicht meine Kündigung per Mail zu schicken, sodass ich mir das Porto ersparen konnte. Die Bestätigung zum nächsten Jahr kam dann auch schnell zurück.