FC St. Pauli

Kündigungsadresse:

Fußball-Club St. Pauli v. 1910 e. V.

Harald-Stender-Platz 1
20359 Hamburg


Telefon:040 317874 -0
Fax:040 317874 -29
Email:homepage@fcstpauli.com
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13.04.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei FC St. Pauli

Wenn ein aktiver oder passiver Mitglied des Hamburger Fußballvereins St. Pauli seine Mitgliedschaft beenden möchte, kann er seine Kündigung schriftlich (per Brief oder Telefax) verfassen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum jeweiligen Quartalsende. Sollte es sich dabei um einen nicht volljährigen Mitglied des Vereins handeln, ist hierzu die schriftliche Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters notwendig, die zusammen mit der Austrittserklärung einzureichen ist.
Sollte sich ein Mitglied für eine Mitgliedschaft auf Lebenszeit entscheiden und irgendwann trotzdem aus dem Verein ausscheiden wollen, kann er diese jederzeit beenden. Die zuvor gezahlte Einmahlzahlung in Wert von 1 910 Euro kann nicht erstattet werden. Der Verein behält sich ebenfalls die Möglichkeit vor, bei besonders schweren Vergehen, seinerseits eine Kündigung des Mitglieds zu verlangen.


Sonderkündigung

Sollte ein Mitglied des Fußballvereins St. Pauli seine Zahlungsverpflichtungen mehr als sechs Monate nicht nachgehen (dazu zählen im Besonderen Beitragszahlungen und Geldstrafen), besteht die Wahrscheinlichkeit, ihn aus dem Verein auszuschließen. Dies geschieht in dem Fall, wenn er die Zahlungsverpflichtungen trotz zweimaliger Ermahnung ganz oder teilweise nicht nachgegangen ist. Dabei ist zu beachten, dass zwischen dem Erhalten der zweiten Mahnung und dem Ausschuss aus dem Verein mindestens zwei Monate vergangen sein sollen.


Kündigungsbestätigung

Sofern eine Kündigung seitens des Mitglieds erwünscht ist, erhält er zeitnah die Kündigungsbestätigung auf postalischem Weg. Sollte eine Kündigung seitens des Fußballvereins St. Pauli ausgesprochen werden, gilt sie als wirksam ebenfalls nach Erhalt der Kündigungsbestätigung.
Mit der Kündigung verliert das Mitglied seine Rechte, Einladungen für Jahreshauptversammlungen zu erhalten, sowie seine Stimme abzugeben. Ebenso entfällt für ehemalige Dauerkarteninhaber das Vorverkaufsrecht und das 10% Rabatt auf Dauerkarten. Ehemalige Mitglieder verzichten auf die Möglichkeit des Vorverkaufs von Einzelkarten für Heimspiele und auf das Rabatt in Höhe von 10% auf Fanartikel des Hamburger Fußballvereins St. Pauli. Zusätzlich entfällt für bereits gekündigte Mitglieder der Abteilung Fördernde Mitglieder das Recht auf ermäßigte Auswärtsfahrten, auf die kostenlose Zusendung des Magazins für Jugendliche "Young Rebels", sowie das Recht auf ermäßigte Stadionführungen und auf den ermäßigten Eintritt für Spiele der Jugendmannschaften.


Einzugsermächtigung

Wenn ein Mitglied seine Mitgliedschaft im Hamburger Fußballverein St. Pauli beendet hat und dem Verein eine Einzugsermächtigung erteilt hat, erlischt diese nach Erhalt des Kündigungsschreibens. Sollten dem ehemaligen Mitglied trotz einer erhaltenen Kündigungsbestätigung, Beitragsgebühren eingezogen werden, hat er acht Wochen Zeit, die Erstattung des ihm abgezogenen Betrags zu verlangen. Die Frist fängt ab dem Belastungsdatum an.


Widerruf

Möchte ein Mitglied seine soeben erworbene Mitgliedschaft widerrufen, muss er sich an den oben geschriebenen Kündigungsfristen halten. Dadurch, dass der Hamburger Fußballverein keine Mindestlaufzeit für die Mitgliedschaften verlangt und einen schnellen und unkomplizierten Austritt ermöglicht, ist eine zusätzliche Widerrufsklausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht inbegriffen.

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