Frankfurter Sparkasse

Kündigungsadresse:

Frankfurter Sparkasse

Neue Mainzer Str. 47-53
60311 Frankfurt am Main


Telefon:069 2641-0
Fax:069 2641-2900
Email:online@frankfurter-sparkasse.de
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13.04.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Frankfurter Sparkasse

Wer sich geirrt hat oder auch umzieht, kann das eigene Konto bei der Frankfurter Sparkasse natürlich auch kündigen. Diese Kündigung kann mündlich ausgesprochen werden und ist damit ab sofort wirksam. Kunden müssen nicht verunsichert sein, weil sie eine Kündigung ungern aussprechen. Wird das Konto nicht mehr benötigt oder ist bereits ein anderes eröffnet worden, dann ist es erforderlich dieses bei der Frankfurter Sparkasse zu kündigen. Der Kunde ist dann immer auf der richtigen Seite, wenn er umgehend die Filiale aufsucht und sich an einen persönlichen Berater wendet. Dieser wird schnell klären, wie es sich mit den Kündigungsfristen verhält. Dennoch kann diese kleine Hilfe vielleicht aufschlussreich sein und den Kunden weiter bringen.


Welche Kündigungsfristen gibt es?

Es muss bei der Frankfurter Sparkasse zunächst unterschieden werden, wie die Kündigungsfristen genau zu handhaben sind. Dabei handelt es sich um Verträge oder auch Kontotypen. Eine Kündigungsfrist bei einem normalen Bankkonto gibt es nicht. Hier muss der Kunde auch nichts weiter beachten. Geht es jedoch um einen Vertrag über eine Versicherung, dann muss die Kündigungsfrist natürlich eingehalten werden. Diese findet sich in der Regel im Vertrag und kann umgehend auch erfolgen. Der Kunde kann nur so richtig eine Kündigung aussprechen und immer alles richtig machen.


Welche Sonderkündigungsfristen finden sich?

Sonderkündigungsfristen gibt es in der Regel bei einem Bankkonto nicht. Hier muss aber unterschieden werden. Verstirbt der Kunde, dann muss ein Angehöriger umgehend eine Meldung an die Sparkasse Frankfurt vornehmen. In diesem Fall wird das Konto umgehend bearbeitet. Viele andere Stellen nehmen eine solche Meldung natürlich auch vor. Das Konto ist dann erst einmal nicht mehr erreichbar für die Angehörigen. Hier gilt dann natürlich auch zu klären, wer der gesetzliche Erbe oder der Erbe, der vom Verstorbenen festgelegt worden ist. Das Konto kann beim Versterben des Inhabers nicht so einfach gekündigt werden. Verträge hingegen können natürlich umgehend gekündigt werden. Hier kommen auch keine Sonderkündigungsfristen zum Einsatz. Eventuelle Guthaben werden dann auch noch ausgezahlt.


Wann kommt die Kündigungsbestätigung?

Diese wird in der Regel schnell übersandt. Hier muss aber der Kunde Geduld haben. In manchen Fällen geht es bei einer solchen Bestätigung natürlich auch um den Verwaltungsaufwand, den die Frankfurter Sparkasse hat. Der Kunde sollte immer in Betracht ziehen, das er vielleicht nicht der einzige Kunde ist, der eine Kündigung ausspricht. Aber dies ist in der Regel auch nicht erforderlich, denn eine solche Bestätigung wird bei einer Kontokündigung sofort ausgehändigt und bei einer Kündigung der Versicherung per Post.


Wie ist das mit der Einzugsermächtigung?

Es ist immer so, das eine solche Einzugsermächtigung erlischt, wenn die Kündigung erfolgreich war. Wichtig und das sollte der Kunde noch wissen ist, das Geldkarten oder auch Bankkarten dem Inhaber also der Frankfurter Sparkasse zurück gegeben werden müssen. Die Geldkarte ist bei einer solchen Kündigung immer wichtig.


Gibt es auch ein Widerrufsrecht? Wie lange gilt das?

Natürlich hat der Kunde auch ein Recht einen Widerruf zu unternehmen. Das Recht muss bei einem normalen Bankkonto nicht in Anspruch genommen werden. Bei einer Versicherung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Abschluss der Widerruf abgesendet sein.

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