Frankfurter Volksbank

Kündigungsadresse:

Frankfurter Volksbank eG

Börsenstraße 7 - 11
60313 Frankfurt am Main


Telefon:+49 (0)69 2172-0
Fax:+49 (0)69 2172-21501
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Frankfurter Volksbank

Ist man mit seinem Konto oder anderen Bankleistungen wie einem Sparbuch oder einem Depot zufrieden, kann man sein Konto bei der Frankfurter Volksbank kündigen. Doch als Kunde steht man häufig vor der Frage, wie kann man zum Beispiel sein Konto kündigen. Nachfolgend gibt es die entsprechenden Antworten darauf.


Kündigung bei der Frankfurter Volksbank

Möchte man sein Konto oder ein andere Finanzprodukt bei der Frankfurter Volksbank kündigen, gibt es dazu mehrere Wege. So kann man zum Beispiel sein Konto direkt in der jeweiligen Bankfiliale kündigen. In der Regel ist hierfür eine Terminabsprache erforderlich, da für die Kündigung einige Dokumente zu unterzeichnen sind. Neben dieser Möglichkeit der Kündigung, gibt es noch die Variante der schriftlichen Kündigung. Hierbei kann man die schriftliche Kündigung wahlweise über den Postweg, E-Mail oder Fax durchführen. Einen Grund für die Kündigung muss nicht angeben. An welche Adresse man seine Kündigung bei der Frankfurter Volksbank richten muss, sollte man vorher erfragen. Hat man Guthaben auf seinem Konto, muss man natürlich in seinem Kündigungsschreiben eine Bankverbindung für die Überweisung nennen. Mit der Kündigung verlieren natürlich alle Kontokarten, Kreditkarten und Sparbücher ihre Gültigkeit, eine Nutzung ist dann nicht mehr möglich. Eine Rückgabe an die Frankfurter Volksbank ist nicht erforderlich, man sollte aber die Karten zerstören.


Einhaltung der Kündigungsfristen 

Grundsätzlich kann man ein Konto oder eine andere Dienstleistung bei der Frankfurter Volksbank jederzeit kündigen. Dies bedeutet aber nicht, das der Vertrag auch sofort beendet wird. Vielmehr kann es nach Finanzprodukt eine Mindestvertragsdauer geben, die man erfüllen muss. Abseits von Mindestvertragslaufzeiten gibt es eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wer also sein Konto kündigen möchte, muss eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten.


Widerruf bei Vertragsabschluss

Neben der normalen Kündigung bei der Frankfurter Volksbank, gibt es noch den Widerruf. Widerruf bedeutet hierbei, man kann in einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss diesen widerrufen. Für den Kunden hat es den Vorteil das man ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist, sofort aus dem Vertrag entlassen wird. Die Ausübung des Widerrufsrechtes muss wie bei einer regulären Kündigung auch, schriftlich erfolgen. Eines sollte man bei einem Widerruf beachten, sollte bis dahin Kosten angefallen sein, zum Beispiel aufgrund der Inanspruchnahme von Serviceleistungen der Frankfurter Volksbank, so muss man diese auch bezahlen. Hat man ein entsprechendes Guthaben auf dem Konto, wird dieses belastet oder falls man ein Referenzkonto angeben hat, über einen Einzug. Wobei man in diesem Zusammenhang beachten muss, mit der Kündigung erlischt auch die Einzugsermächtigung, sofern man eine solche erteilt hat.

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