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Kündigungsadresse:

freundin Verlag GmbH

Postfach 290
77649 Offenburg


Telefon:01805-348835
Fax:01805259535
Email:freundin@burda.com
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei freundin

Der Kündigungstermin eines Abos der Zeitschrift Freundin lässt sich leicht errechnen. Hierbei sollte ein Blick auf die Laufzeit und auf die zugehörige Kündigungsfrist geworfen werden. Diese Daten sind in den Vertragsunterlagen des Abos enthalten. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist für ein Abo der Zeitschrift Freundin vor Vertragsende 6 Wochen. Diese Kündigungsregelung gilt auch am Ende der Laufzeit des jeweiligen Abos. Die Laufzeit kann je nach Abschluss des Abos variieren.


Gibt es Sonderkündigungsfristen?

Ein Miniabo läuft immer nur 3 Monate. Andere Abos dagegen haben unterschiedliche Laufzeiten. Diese können bereits am Namen erkannt werden. Wichtig bei einer Kündigung ist, dass die Kündigung rechtzeitig beim Verlag der Freundin eingeht. Ansonsten verlängert sich das Abo automatisch. Um zu kündigen, muss der Lesser ein Kündigungsschreiben verfassen, welches per Post oder E-Mail an den Verlag geschickt wird. Für eine außergewöhnliche Kündigung muss immer ein wichtiger Grund vorliegen.


Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekommen?

In der Regel dauert der Erhalt der Bestätigung eine Woche. Wenn die Kündigung per E-Mail erstellt wurde, dann erhält der Leser häufig auch die Bestätigung per Mail.


Erlöscht mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?

Natürlich erlöscht die erteilte Einzugsermächtigung für das Abo der Zeitschrift Freundin bei der Kündigung des Vertrages. Für eine weitere Bestellung über den Vertrag, muss eine erneute Einzugsermächtigung ausgestellt werden. Die alte Einzugsermächtigung kann nicht wieder aktiviert werden. Bevor das Kundenkonto komplett gelöscht wird, müssen erst alle Zahlungen geleistet werden. Sollte noch ein offener Betrag bestehen, dann ist es sinnvoll, den Verlag um eine Ratenzahlung zu bitten oder den Betrag schnellstmöglich auszugleichen.


Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?

Ein Abo der Zeitschrift Freundin kann widerrufen werden, wenn bestimmte Bedingungen für den Widerruf durch den Abonnenten erfüllt werden können. Hierbei spielt es keine Rolle, für welchen Zeitraum das Abo abgeschlossen wurde. Der Vertrag muss hierbei über ein Fernabsatzgeschäft oder an der Haustür abgeschlossen worden sein. Das bedeutet, dass auch Verträge, die über das Internet abgeschlossen wurden, eine Widerrufsfrist haben. Die Widerrufsfrist beträgt nach Unterzeichnung des Vertrages 14 Tage. In diesem Zeitraum muss ein schriftlicher Widerruf an den Verlag gesandt werden. Gründe müssen nicht unbedingt angegeben werden, sind aber für den Verlag sehr hilfreich. Auch ein Widerruf kann per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. In der Regel erhält der Leser innerhalb einer Woche nach dem Widerruf eine Bestätigung. Somit kann der Leser sicher sein, dass ihm die Zeitschrift Freundin nicht zugestellt wird.

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