Haufe-Lexware

Kündigungsadresse:

Haufe-Lexware GmbH & Co. KG

Munzinger Straße, 9
79111 Freiburg


Telefon:0800 50 50 445
Fax:0800 50 50 446
Email:info@haufe.de
Diese Adresse von Haufe-Lexware
haben wir zuletzt geprüft am:

20.04.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Haufe-Lexware

Die Haufe Gruppe bietet für mittelständische Unternehmen Business-Komplettlösungen in Form von Softwareanwendungen an. Das Produktportfolio erstreckt sich von Anwendersoftwares über Finanzverwaltungssysteme bis hin zu Abonnements für gedruckte Fachzeitschriften.

Sämtliche Produkte und Dienstleistungen der Gruppe können entweder für einen monatlichen Abopreis oder für einen Gesamtpreis erworben werden. Der Großteil der Produkte kann kostenlos für 4 Wochen - ab Erhalt der Ware / Zugangsdaten - getestet werden. Innerhalb dieser Testphase kann vom Vertrag zurückgetreten werden, sobald man das Produkt zurücksendet oder die Dienstleistung schriftlich kündigt.

Die gesetzliche Widerrufsfrist für Fernabsatzverträge bleibt trotz der 4-wöchigen Testphase allerdings unangetastet, das heißt, dass der Kunde nach Ablauf der Testphase innerhalb weiterer 14 Tage die Möglichkeit hat, den Vertrag zu widerrufen. Diese Frist beginnt ab dem Tag, an dem der Kunde das Produkt in seinen Besitz nimmt bzw. den Vertrag im Falle einer Dienstleistung abschließt (ohne Testphase). Der Widerruf ist dann mittels einer eindeutigen Erklärung in schriftlicher Form (E-Mail, Brief, Fax) an die Haufe Service Center GmbH zu richten und ggf. erhaltene Produkte zurückzusenden. In diesem Fall werden die durch den Kunden bereits bezahlte Beträge für die Produkte durch die Haufe Gruppe erstattet. Das Rücksendeporto für die Produkte bleibt jedoch ein Aufwand für den Kunden, sofern der Produktpreis 40,00 EUR nicht übersteigt.

Gut zu wissen:
Das Widerrufsrecht erlischt vorab, sofern der Vertrag von beiden Seiten vollständig erfüllt wurde, z. B. durch Bereitstellung von Softwarelösungen, die direkt auf den Kunden zugeschnitten sind. Informieren Sie sich über derartige Sonderfälle in den AGB der Haufe Gruppe.

Des Weiteren gibt es eine weitere Kündigungsform für bestehende Verträge. Diese können jederzeit und mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, sofern i m Vertrag keine bestimmte Kündigungsfrist oder Mindestnutzungsdauer vereinbart worden ist.
Bei Verträgen oder Abonnements mit einer vereinbarten Mindestnutzungsdauer verlängert sich diese automatisch um die jeweilige im Bestellangebot genannte Dauer, höchstens jedoch um 1 Jahr. Diese Verlängerung kann durch eine fristgerechte Kündigung zum Ende der Mindestnutzungsdauer unterbunden werden. Die Kündigungsfrist entnehmen Sie Ihren Vertragsunterlagen. Auch bei dieser Kündigungsform ist die schriftliche Abgabe des Kündigungswunsches Pflicht. Allerdings besteht hier die Möglichkeit, die Kündigung über das Kundenkonto auch online abzugeben.

Übrigens:
Eine Annahmeverweigerung der Produkte bzw. Nichtnutzung von bereitgestellten Dienstleistungen gilt nicht als Kündigung!

Grundsätzlich erlischt die von Ihnen erteilte Bankeinzugsermächtigung mit Kündigung der Produkte, sofern nicht eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist. In diesem Fall muss das Produkt bis zum Ende der Vertragslaufzeit bezahlt werden. Sollten auch nach erfolgreicher Kündigung des Vertrages und Ablauf der Mindestvertragslaufzeit noch weitere Beträge für die Produkte bzw. Dienstleistungen von Ihrem Konto abgebucht werden, können Sie diese Abbuchungen von Ihrer Bank zurückziehen lassen und die Einzugsermächtigung nochmals schriftlich bei der Haufe Gruppe kündigen, sofern dies nicht bereits mit Ihrem Kündigungsschreiben erfolgt ist.

Ein guter Rat zuletzt:
Fordern Sie bei jeder Form der Kündigung - auch bei Widerruf innerhalb von 14 Tagen - eine Kündigungsbestätigung an. Dann stehen Sie rechtlich auf der sicheren Seite des Kündigungskarussels.

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