IG Metall

Kündigungsadresse:

IG Metall Vorstand

Wilhelm-Leuschner-Straße 79
60329 Frankfurt


Telefon:069 / 6693-0
Fax:069 / 6693-2843
Email:internet@igmetall.de
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei IG Metall

Wer Mitglied bei der IG Metall ist und seine Mitgliedschaft kündigen möchte, der kann dieses gemäß der Satzung auch tun. Doch bei der Kündigung muss man so einiges beachten, damit die Kündigung der Mitgliedschaft auch wirksam wird. Eines vorweg, man kann bei der IG Metall weder schriftlich per E-Mail, noch mündlich kündigen. Man kann also auch nicht über das Telefon kündigen, dies ist laut der Satzung der IG Metall nicht möglich. Damit eine Kündigung wirksam ist, muss diese immer schriftlich an die IG Metall gerichtet werden. Das Kündigungsschreiben muss neben den persönlichen Daten, auch die Mitgliedsnummer und natürlich das Begehren, die Kündigung erhalten. Ein Satz wie zum Beispiel: "ich kündige hiermit meine Mitgliedschaft zum Ende des Quartals", reicht vollkommen aus. Einen Grund für die Kündigung der Mitgliedschaft bei der IG Metall muss man nicht angeben. Man kann ihn aber angeben, wenn man dieses möchte. Ist man sich unsicher wie das Kündigungsschreiben aussehen soll, kann man auch das nachfolgende Tool verwenden. Dieses muss man einfach mit den persönlichen Daten versehen und dann einfach ausdrucken. Sein Kündigungsschreiben kann man per Fax, aber auch über den Postweg an die IG Metall senden. Natürlich kann man sein Kündigungsschreiben auch bei der regionalen Stelle der IG Metall abgeben. Grundsätzlich sollte man immer darauf achten, das man einen Nachweis über die Absendung seiner Kündigung an die IG Metall hat. Unabhängig vom Kündigungsschreiben muss man auch seinen Ausweis an die IG Metall, wieder zurückgeben.

Eines muss man aber noch bei der Kündigung der Mitgliedschaft bei der IG Metall beachten, den es gibt eine Kündigungsfrist. Grundsätzlich kann man seine Mitgliedschaft immer zum Ende des Quartal kündigen. Hierbei muss man eine Frist von sechs Wochen einhalten. Wird diese Frist verpasst, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Quartal. Dies hätte dann natürlich zur Folge, das man auch für dieses Quartal seinen Mitgliedsbeitrag entrichten muss. Gerade wenn man zum Beispiel seine Kündigung über den Postweg sendet, sollte man immer auch die Zustellfristen beachten. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist bei der IG Metall, ist nicht das Absendedatum der Kündigung, sondern ausschließlich das Eingangsdatum. Auch sollte bei seiner Kündigung immer berücksichtigen, das es zu keiner Rückerstattung bereits bezahlter Mitgliedsbeiträge kommt.

Wer jetzt an weitere Kündigungsformen denkt, wie zum Beispiel einem Widerrufsrecht oder einem Sonderkündigungsrecht, so muss man beides verneinen. Denn weder sieht die Satzung der IG Metall ein Widerrufsrecht vor, noch ein Sonderkündigungsrecht. Sicherlich wird man aber ein Sonderkündigungsrecht haben, wenn die IG Metall Leistungen, wie zum Beispiel den Rechtsschutz nicht gewährt, haben.

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