Ingenieure ohne Grenzen

Kündigungsadresse:

Ingenieure ohne Grenzen e.V.

Greifswalder Straße, 4
10405 Berlin


Telefon:(0)30 - 32 52 98 65
Fax:(0)30 - 32 53 28 55
Email:info@ingenieure-ohne-grenzen.org
Diese Adresse von Ingenieure ohne Grenzen
haben wir zuletzt geprüft am:

20.04.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Ingenieure ohne Grenzen

Wer Mitglied im Verein der Ingenieure ohne Grenzen ist, kann diese Mitgliedschaft auch jederzeit beenden. Maßgeblich für die Kündigung der Mitgliedschaft beim Verein der Ingenieure ohne Grenzen ist die Satzung in gültiger Fassung. Gemäß der Satzung der Ingenieure ohne Grenzen, kann man seine Mitgliedschaft ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit kündigen. Wobei man natürlich aber aufpassen, kündigt man zum Beispiel frisch im neuen Kalenderjahr, muss man natürlich trotzdem seinen Mitgliedsbeitrag für das Jahr noch bezahlen. Aus diesem Grund sollte man je nach Kündigungszeitpunkt immer beachten, ab wann das neue Beitragsjahr bei Ingenieure ohne Grenzen gilt.

Wer jetzt seine Mitgliedschaft bei Ingenieure ohne Grenzen kündigen möchte, der muss dieses gemäß der Satzung schriftlich tun. Das Kündigungsschreiben muss hierbei an den Vorstand von Ingenieure ohne Grenzen gerichtet werden. Beim Kündigungsschreiben selbst, so muss man auf keine besondere Form achten. So reicht es vollkommen aus, wenn das Kündigungsschreiben die persönlichen Daten, die Mitgliedsnummer und einen Satz in dem man seinen Austritt erklärt, enthält. Ob man einen konkreten Kündigungsgrund in sein Kündigungsschreiben schreibt, bleibt einem selbst überlassen. Alternativ zu dem selbst verfassten Kündigungsschreiben, kann man dieses auch mit dem nachfolgenden Tool in wenigen Minuten erstellen. Einfach die persönlichen Daten reinschreiben und schon ist das Kündigungsschreiben fertig. Wie bereits erwähnt, muss das Kündigungsschreiben an den Vorstand gerichtet werden. Das Kündigungsschreiben kann man wahlweise über den Postweg, aber auch als Fax an den Vorstand senden. Natürlich kann man seine Kündigung auch persönlich beim Vorstand von ingenieure ohne Grenzen abgeben. Eine reine Kündigung per E-Mail reicht bei Ingenieure ohne Grenzen nicht aus. Man kann aber sein Kündigungsschreiben einscannen und dann als E-Mail an den Verein senden. Nach Erhalt der Kündigung, Unabhängig davon für welche Art der Übermittlung der Kündigung man sich entscheidet, man sollte immer auf einen Nachweis bei der Kündigung achten. Nach Eingang der Kündigung wird diese vom Verein Ingenieure ohne Grenzen erhält man eine Bestätigung. Ein eventuell erteilter Lastschrifteinzug endet automatisch mit der Kündigung. Eine gesonderte Kündigung des Lastschrifteinzug ist bei Ingenieure ohne Grenzen nicht notwendig.

Eines muss man natürlich je nach Kündigungszeitpunkt beachten, man hat keinen Anspruch anteilig seine Mitgliedsbeiträge zurückzubekommen. Wer also zum Beispiel im Juni seine Mitgliedschaft kündigt, kann nicht den bereits bezahlten Mitgliedsbeitrag für die restlichen Monate zurückfordern. Auch sonst hat man gemäß der Satzung der Ingenieure ohne Grenzen, keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. Weitere Kündigungsformen als die reguläre Kündigung gibt es bei Ingenieure ohne Grenzen nicht. Man hat als Mitglied also kein Widerrufsrecht, aber auch kein Sonderkündigungsrecht das man in Anspruch nehmen könnte.

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