Kabel BW
Kündigungsadresse:
Kabel BW GmbH
Im Breitspiel 2-4
69126 Heidelberg
Telefon: | 0711 / 548 881 50 |
---|---|
Fax: | 0711 / 548 881 51 |
Email: | kundenservice@kabelbw.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
29.11.2024
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Wer mit seinem TV-, Telefon-, oder Internetanschluss nicht zufrieden ist, kann seinen Vertrag kündigen. Doch bei der Kündigung eines Vertrages ist natürlich einiges zu beachten. Nachfolgend findet man konkrete Informationen wie man seinen Vertrag bei Kabel BW kündigen kann.
So kündigt man bei Kabel BW
Wer bei Kabel BW kündigen möchte, muss seinen Vertrag durchlesen. Den je nach Vertrag und Paket was man bei Kabel BW gebucht hat, gibt es unterschiedliche Vertragslaufzeiten. Vor Ablauf der Vertragslaufzeit kann man nämlich regulär seinen Vertrag nicht kündigen, wobei es zwei Ausnahmen davon gibt. Welche Ausnahmen dies sind, beleuchten wir später. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt bei Kabel BW mindestens 12 Monate. Wer jetzt einen solchen Vertrag kündigen möchte, muss seine Kündigung mindestens sechs Wochen vor Ablauf des Vertrages kündigen. Wer diesen Zeitpunkt verpasst und nach den sechs Wochen kündigt, erhält automatisch eine Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate. Die Kündigung selbst, muss bei Kabel BW schriftlich erfolgen. Im Internet findet man für die Anfertigung einer schriftlichen Kündigung bei Kabel BW entsprechende Onlinetools, bei denen man nur noch seine persönlichen Daten und die Vertragsdaten eintragen muss. Auch Kabel BW selbst, hält auf ihrer Internetseite zwei Musterschreiben für die Kündigung, wahlweise im Dateiformat Word und PDF zur Verfügung. Einen Grund muss man bei der Kündigung nicht angeben, außer es handelt sich um eine besondere Kündigung, zum Beispiel aufgrund von Umzug in ein anderes Bundesland oder die Inanspruchnahme vom Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung selbst kann wahlweise über den Postweg, per E-Mail oder per Fax an Kabel BW gesendet werden. Egal für welchen Weg der Kündigung man sich entscheidet, man muss unbedingt darauf achten, dass die Kündigung rechtzeitig bei Kabel BW ankommt. Den maßgeblich bei der Einhaltung der Kündigungsfristen ist nicht das Datum der Absendung, sondern das Eingangsdatum bei Kabel BW. Daher sollte man beim Versendeweg auf einen Datumsnachweis achten. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte die Kündigung beim Postweg nur als Einschreiben versenden. An welche Adressen, sowohl über den Postweg, als auch per E-Mail und Fax versenden kann, findet man auf der Homepage von Kabel BW.
Sonderfall Kündigung Umzug
Wer umzieht und insbesondere das Bundesland Baden-Württemberg verlässt, der kann seinen Vertrag bei Kabel BW auch ohne Einhaltung der Kündigungsfristen kündigen. Damit aber die Kündigung aufgrund eines Umzuges wirksam ist, muss ein Nachweis gegenüber Kabel BW erbracht werden. Den das Angebot von Kabel BW ist nur in Baden-Württemberg verfügbar. In einem solchen Fall verläuft die Kündigung des Vertrages wie bereits beschrieben, die Kündigung muss schriftlich wahlweise per Post, E-Mail oder als Fax erfolgen.
Inanspruchnahme vom Sonderkündigungsrecht
Ändert sich der Vertrag, zum Beispiel beim Tarif während der Vertragslaufzeit, hat man als Kunde bei Kabel BW ein Sonderkündigungsrecht. Aber auch für die Inanspruchnahme vom Sonderkündigungsrecht gibt es entsprechende Fristen die man für die Inanspruchnahme einhalten muss. Macht man dies nicht, verwirkt man sein Sonderkündigungsrecht. Mit jeder Vertragsveränderung erfolgt automatisch von Kabel BW auch eine Information über seine Rechte, wie zum Beispiel dem Sonderkündigungsrecht. In einem solchen Schreiben findet man dann auch die Information in welchem Zeitfenster man von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann.
Nach dem Umzug war das Service Büro von Kabel BW leider nur noch schlecht erreichbar da ich in ein anderes Bundesland umgezogen bin. Daher kam der Entschluss den Vertrag zu kündigen. Kabel BW benötigt dazu eine schriftliche Kündigung die dann zum Ende des Vertragszeitraumes greift. Hier ist der Eingang beim Betreiber am Besten mit Einschreiben zu dokumentieren. Danach wird der Vertrag abgerechnet.