Kindernothilfe
Kündigungsadresse:
Kindernothilfe e.V.
Düsseldorfer Landstraße 180
47249 Duisburg
Telefon: | 0203.7789-0 |
---|---|
Fax: | 0203.7789-118 |
Email: | info@kindernothilfe.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
03.10.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Kindernothilfe
Die Kindernothilfe als gemeinnützige Organisation und Institution mit einem guten Ruf, werden Sie kennen und vielleicht sind Sie Mitglied und fragen sich, wie man aus diesen langfristigen Verträgen oder Mitgliedschaften heraus kommen kann? Es kommt darauf an, denn es gibt verschiedene Möglichkeiten des persönlichen Engagement. Pate sein, Mitglied als Spenden eines Stifterdarlehen oder Großspenden. Dann gibt es noch die Spenden an sich oder eben Mitglied in einer Gemeinde werden. Auch die persönliche Präsenz ist ein Mittel um sich zu engagieren. Sie wollen nun wissen, wie sieht es aus mit den Kündigungsfristen? Es gibt die verschiedensten Gründe um aus den verschiedenen Arten der Förderung der Kindernothilfe aus zu steigen und hier geht es meist auch nicht um Verträge. Mitgliedschaften wie in der Gemeinde leiten sich aus einem Beitritt ab, der etwa einer Konfessionszugehörigkeit als Voraussetzung in rechtlicher Form entspricht. Diese Austritte sind gesondert zu sehen.
Welche Kündigungsfristen gibt es bei der Kindernothilfe?
Zunächst da es sich um einen eingetragenen Verein handelt gilt Vereinsrecht und hier im besonderen das Vereinsrecht zu sozialen Gruppierungen. Nehmen wir das Beispiel eines Stifterdarlehen. Soll hier Ihr Engagement enden so unterliegen diese Kündigungsregeln einem rechtlichen Gebilde eines Darlehensvertrages. Hier im speziellen ist aber eine Satzung die Grundlage und diese Satzung sieht die monatliche Kündigung mit einer vier Wochen Frist zum Ende eines Monat vor. So wie der Begriff Darlehen beschreibt, leihen Sie der Kindernothilfe Geld. Es gelten grundsätzlich alle Voraussetzungen eines Privatdarlehen und hier finden Sie nähere Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Zu Ihrem Darlehen haben Sie eine Laufzeit vereinbart. Kündigen Sie vorzeitig mit einer 4 Wochen Frist, dann wird Ihr Darlehen einfach fällig gestellt. Sie müssen jetzt daran denken, dass Sie gesonderte Vereinbarungen getroffen haben, aber Ihr Geld zurück verlangen können. Bei Spenden benötigen Sie keine Kündigung, es sei denn Sie haben Langzeitspenden vereinbart und hier gilt die Kündigung ebenfalls vier Wochen zum Ende eines Monats.
Gibt es Sonderkündigungsfristen bei der Kindernothilfe?
Im Grundsatz gibt es immer Sonderfälle, die zu einer Kündigung führen können. Sei es Ihre persönliche Lebensplanung oder etwa wirtschaftliche Voraussetzungen, die entfallen oder besondere sachliche Gründe. Jede Kündigung ist immer zulässig und hier bei der Kindernothilfe ist dies auch mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Monats immer möglich. Sie müssen nur damit rechnen, dass vereinbarte Regelungen Ihrer Sonderkündigung entgegenstehen und im Einzelfall ist zu prüfen, ob der Kündigung entsprochen werden kann.
Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekommen?
De Verwaltung der Kindernothilfe arbeitet schnell und zuverlässig. Sie erhalten Ihre Bestätigung in der Regel etwa nach einer Woche.
Erlischt mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?
Grundsätzlich erlöschen Einzugsermächtigungen nicht automatisch mit einer Kündigung. Heute heißen diese Mandate SEPA Lastschrift-Mandat und Sie müssen diese Vereinbarungen gesondert entziehen und somit gesondert kündigen. Sofern noch Beträge abgebucht werden, die nicht mehr Ihrer Mitgliedschaft entsprechen, können Sie dieses Geld in einer Frist von 8 Wochen wieder zurück belasten.
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Sofern Sie eine vertragliche Bindung mit der Kindernothilfe eingehen oder eine Mitgliedschaft aufnehmen, steht Ihnen ein 8 tägiges Widerrufsrecht zur Verfügung. Dieses Recht ist allgemein gültig und gilt auch bei der Kindernothilfe. Auch hier müssen Sie genau wie bei einer Kündigung schriftlich agieren und dieses Widerrufsrecht geltend machen.