Landesbank Baden-Württemberg

Kündigungsadresse:

Landesbank Baden-Württemberg

Am Hauptbahnhof, 2
70173 Stuttgart


Telefon:+49 711 127-0
Fax:+49 711 127-43544
Email:kontakt@LBBW.de
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13.04.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Landesbank Baden-Württemberg

Ob Kredit oder Konto, beides kann man bei der Landesband Baden-Württemberg kündigen. Welche Fristen man bei einer Kündigung beachten muss, kann man nachfolgend erfahren.

Grundsätzlich kommt es bei der Frage nach der Kündigung darauf an, was man kündigen möchte. Möchte man zum Beispiel einen Kredit kündigen, so kann man dieses jederzeit bei der Landesbank Baden-Württemberg tun. Anders sieht dies schon wieder bei einem Konto an. Hier gibt es gemäß den Geschäftsbedingungen der Landesbank Baden-Württemberg sehr wohl eine Kündigungsfrist, die man auch einhalten muss. So beträgt diese Kündigungsfrist zwei Monate. Möchte man also zum Beispiel sein Konto zum 31. Januar eines Jahres kündigen, muss die Kündigung gemäß der Kündigungsfrist spätens am 30. November eingehen. Ist dies nicht der Fall, wird die Kündigung erst zum darauffolgenden Monat wirksam.

Eine Kündigung ist bei der Landesbank Baden-Württemberg nicht mündlich möglich. Vielmehr muss eine Kündigung schriftlich erfolgen. Ein einfaches Schreiben mit Name und Anschrift, Kontonummer und dem gewünschten Kündigungsdatum müssen auf dem Kündigungsschreiben stehen. Hat man noch ein Guthaben auf seinem Konto bei der Landesbank Baden-Württemberg, so muss man in seinem Kündigungsschreiben eine neue Bankverbindung angeben. Auf diese neue Bankverbindung wird dann ein Guthaben überwiesen. Nicht auf dem Kündigungsschreiben stehen, muss der Grund für die Kündigung. Die Angabe über den Grund der Kündigung ist freiwillig. Eine Besonderheit gibt es noch im Zusammenhang mit einem Gemeinschaftskonto.

Wenn es sich um ein Gemeinschaftskonto bei der Landesbank Baden-Württemberg handelt, muss man beachten das die Kündigung von allen Kontoinhabern unterschrieben wird. Nur in einem solchen Fall kann die Kündigung von der Landesbank Baden-Württemberg anerkannt werden. Als Fax, auf dem Postweg oder persönlich kann man die Kündigung an die Landesbank Baden-Württemberg senden. Im Hinblick auf die Kündigungsfrist, sollte man gerade bei einer Postzustellung immer die im Zusammenhang mit der Zustellung stehende Zeit berücksichtigen.

Den von Bedeutung ist bei einer Kündigung immer das Eingangsdatum und nicht das Absendedatum.Auch ist es immer empfehlenswert, wenn man eine Kündigung, wie hier bei der Landesbank Baden-Württemberg so versendet, das man auch einen Nachweis hat. Von der Landesbank Baden-Württemberg erhält man nach der Kündigung, eine Bestätigung. Bis man die Bestätigung hat, können ein paar Tage vergehen.

Eines muss man natürlich beachten, wenn man sein Konto bei der Landesbank Baden-Württemberg kündigt, gibt es noch einen offenen Betrag, muss man dieses sofort bezahlen. Ist also zum Beispiel noch ein Dispo offen, muss dieser mit der Kündigung beseitigt werden. Auch müssen natürlich mit der Kündigung des Konto bei der Landesbank Baden-Württemberg, alle Bankkarten zurückgegeben werden. Alle erteilten Lastschriftmandate verlieren mit der Kündigung des Konto ihre Gültigkeit.

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