Landesbühnen Sachsen

Kündigungsadresse:

Landesbühnen Sachsen GmbH

Meißner Straße 152
̷ Radebeul




Telefon:(0351) 8954214
Fax:(0351) 89 54 201
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19.04.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Landesbühnen Sachsen

Ein Theaterabonnement wird als Theateranrecht bezeichnet. Das Theateranrecht der Landesbühnen Sachsen bietet dem Inhaber eine ganze Reihe von Vorteilen, zum Beispiel vergünstigte Eintrittspreise für den Besuch von Theatervorstellung während der gesamten Spielsaison. Ein Theateranrecht von den Landesbühnen Sachsen berechtigt den Inhaber zum Besuch von Theatervorstellungen in allen Spielstätten. Theater-Anrechte der Landesbühnen Sachsen werden für bestimmte Zielgruppen angeboten. Wenn jedoch der Inhaber eines Theater-Abos die Vorteile nicht mehr nutzen kann oder will oder die Kosten für das Abonnement gespart werden sollen, dann muss der Abo-Vertrag gekündigt werden. Im folgenden Artikel wird beschrieben, welche Möglichkeiten es gibt, ein Abo-Vertrag mit den Landesbühnen Sachsen zu kündigen und worauf bei der Kündigung geachtet werden muss.


Der Vertrag für ein Theateranrecht wird zwischen dem Kunden und den Landesbühnen Sachsen zunächst für eine Spielzeit abgeschlossen. Bei den Landesbühnen Sachsen beginnt die Theaterspielzeit am 1. August des Kalenderjahres und endet am 31. Juli des darauf folgenden Kalenderjahres. Gemäß den Anrechtsbestimmungen verlängert sich das Theater-Abo automatisch um eine weitere Spielsaison, wenn der Vertrag nicht bis zum 30. Juni bei den Landesbühnen Sachsen gekündigt wurde. Bei einer fristgerechten Kündigung ist der Tag des Posteingangs maßgeblich. Sicherheitshalber sollte das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein an die Landesbühnen Sachsen gesendet werden.


Wurde das Theater-Abo gerade erst abgeschlossen, kann der Vertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufen werden. Der Widerruf muss in schriftlicher Form (Fax, E-Mail oder Brief) an die Landesbühnen Sachsen gesendet werden. Der Widerruf muss nicht begründet werden.


Liegt ein dringender Grund vor, kann der Abonnent von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und seinen Vertrag mit den Landesbühnen Sachsen fristlos kündigen. Eine außerordentliche Kündigung muss gemäß den "Allgemeinen Anrechtsbedingungen" der Landesbühnen Sachsen innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Eintreten des Grundes erfolgen. Die Sonderkündigung muss in Schriftform (Brief, Fax oder E-Mail erfolgen). Bei einer außerordentlichen Kündigung des Theater Anrechts müssen die Gründe für die Sonderkündigung genannt werden. Unabhängig davon, ob der Vertrag mit den Landesbühnen Sachsen durch einen Widerruf, eine fristgemäße oder durch eine Sonderkündigung beendet wird, sollte im Schreiben um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung und des Kündigungstermins gebeten werden. Das Unternehmen versendet die angeforderte Bestätigung der Kündigung zeitnah nach Eingang der Kündigung auf dem Postweg. Die bei Abschluss des Theater-Abos erteilte Bankeinzugsermächtigung muss im Schreiben ebenfalls widerrufen werden, da diese durch einen Widerruf oder durch eine Kündigung nicht unwirksam wird.


Abonnenten der Landesbühne Sachsen, die ihr Theateranrecht nicht länger nutzen können oder wollen, können ihren Abo-Vertrag binnen weniger Minuten online kündigen. Dazu müssen die bereits fertig formulierten Dokumente lediglich mit dem vollen Namen, der Anschrift und der Kunden-/Vertragsnummer des Abonnenten ergänzt und mit einer digitalen Unterschrift unterzeichnet werden. Anschließend kann das Kündigungsschreiben durch einen Klick mit der Maus als elektronische Post direkt an die Landesbühnen Sachsen gesendet werden. Alternativ kann das ausgefüllte Dokument ausgedruckt, unterschrieben und als Brief (Einschreiben mit Rückschein) oder als Fax an die Landesbühnen Sachsen geschickt werden. Alle Belege sowie die Kündigungsbestätigung sollten zusammen mit den Vertragsunterlagen sorgfältig aufbewahrt werden, damit im Zweifelsfall bewiesen werden kann, dass und wann eine Kündigung vorgenommen wurde.

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