LIGA Bank

Kündigungsadresse:

LIGA Bank eG

Dr.-Theobald-Schrems-Straße 3
93055 Regensburg


Telefon:0941 4095-0
Fax:0941 4095-139
Email:info@ligabank.de
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haben wir zuletzt geprüft am:

18.04.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei LIGA Bank

Sobald für einen Vertrag keine Laufzeit oder keine abweichende Kündigungsregelung vereinbart wurden, hat LIGA Bank die Möglichkeit die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Kündigungsfrist zu beenden. Bei der Wahl der Kündigungsfrist nimmt die Bank Rücksicht auf die berechtigten Belange des Kunden. Sollte ein Zahlungsdienstrahmenvertrag (z.B. ein laufendes Konto oder ein Kartenvertrag) oder ein Depot gekündigt werden müssen, beläuft sich die Kündigungsfrist auf mindestens zwei Monate.
Die Bank behält sich vor, Kredite und Kreditzusagen ohne eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung, ohne eine Kündigungsfrist zu beenden. Eine fristlose Kündigung seitens LIGA Bank ist nur dann zulässig, wenn wichtige Gründe vorliegen, die es ihr unmöglich machen, eine Geschäftsbeziehung unter Berücksichtigung der Belange des Kunden aufrecht zu erhalten. Als wichtige Gründe gelten, wenn der Kunde falsche Angaben über seine Vermögensverhältnisse gemacht hat, die die Entscheidung der Bank über mögliche Kredite hätten beeinträchtigen können; wenn eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse eintritt oder eine Sicherheit entfällt, die mögliche Rückzahlungen von bereits abgeschlossenen Krediten gefährdet.


Sonderkündigung

Sollte der Kunde die Kündigung seiner gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen (z.B. eines Scheckvertrag, eines Girokonto uwm.) wünschen, kann er dies ohne jeglicher Kündigungsfrist tun, solange für die oben angegebenen keine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart wurden.
Für den Fall, dass für einen Vertrag eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart wurden, kann der Kunde eine Sonderkündigung verlangen, sofern ihm ein wichtiger Grund vorliegt, der es ihm unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Bank unmöglich macht, die bereits bestehende Geschäftsbeziehung fortzusetzen.


Kündigungsbestätigung

Beim Eintritt einer Kündigung wird dem Kunden eine angemessene Frist eingeräumt, die für ihre reibungslose Abwicklung (beispielweise für die Rückzahlung eines Kredits) notwendig ist. Sollte z.B. bei der Kündigung eines Scheckvertrags die Rückgabe der Scheckvordrucke erforderlich sein, ist eine sofortige Erledigung seitens des Kunden erwünscht, ohne Einberäumung von Kündigungsfristen.


Einzugsermächtigung

Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt worden ist, erlischt diese mit Beendigung sämtlicher Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und LIGA Bank.


Widerruf eins Vertrags

Sollte der Kunde sich nach Abschluss eines Vertrags doch dagegen entscheiden, hat er die Möglichkeit seinen Vertrag während der gesetzlichen Widerrufsfristen zu kündigen. Der Widerruf sollte auf postalischem Wege erfolgen. Für seine Wirksamkeit reicht es aus, wenn das Widerrufsschreiben rechtzeitig versendet wurde.
Wenn der Kunde für seinen Darlehensvertrag ungünstige Konditionen hat, hat er zudem die Möglichkeit auch nach Jahren Gebrauch aus dem Widerrufsrecht zu machen. Ob dies auf irgendeiner Weise zulässig ist, kann im einzelnen Fall mit Hilfe eines Experten für Bankrrecht entschieden werden.

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