Mannheimer Morgen

Kündigungsadresse:

Mannheimer Morgen Großdruckerei und Verlag GmbH

Postfach 102164
68021 Mannheim


Telefon:+49 (0) 621 392-01
Fax:
Email:geschaeftsleitung@mamo.de
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17.04.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Mannheimer Morgen

Wer sein Abo beim Mannheimer Morgen kündigen möchte, der kann dieses über mehrere Wege tun. Grundsätzlich muss man beim Mannheimer Morgen unterscheiden, ob man ein befristetes Abo hat oder ein unbegrenzt laufendes Abo. Bei einem Abo das befristet ist, endet dieses automatisch mit dem Ablauf der Vertragslaufzeit. Eine Kündigung vor Ablauf von diesem Zeitpunkt, ist gemäß den Vertragsbedingungen ausgeschlossen. Eine gesonderte Kündigung ist in einem solchen Fall dann nicht notwendig. Hat man ein zeitlich unbegrenzt laufendes Abo beim Mannheimer Morgen, kann man dieses nur durch Kündigung beenden. Hier muss man bei der Kündigung zwei Punkte beachten, zum einen die Kündigungsfrist und zum zweiten, die Kündigungsform.

Grundsätzlich gilt bei der Kündigungsfrist beim Mannheimer Morgen eine Frist von vier bzw. sechs Wochen. Welche der Kündigungsfrist maßgeblich ist, ist davon abhängig, welche Zeitung man abonniert hat. Dem zum Mannheimer Morgen gehören verschiedene Zeitung. Den so kann man zum Beispiel den Mannheimer Morgen selbst, unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen kündigen. Eine Kündigung ist immer zum Monatsende möglich, wobei es auch hier Unterschiede je nach Zeitung gibt. So gilt für einige Zeitung nicht das Monatsende, sondern das Quartalsende. Der bereits zweite angemerkte Punkt ist die Kündigungsform. Grundsätzlich ist eine Kündigung beim Mannheimer Morgen nur dann wirksam, wenn diese in Schriftform erfolgt. Dies bedeutet das man seine Kündigung schriftlich unter der Nennung der persönlichen Daten und der Kundennummer verfassen muss. Einen Kündigungsgrund muss man in seinem Kündigungsschreiben nicht nennen. Sein Kündigungsschreiben muss man über den Postweg oder als Fax an den Verlag des Mannheimer Morgen senden. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündung per E-Mail ist gemäß den Geschäftsbedingungen des Mannheimer Morgen, ausgeschlossen.

Eines sollte man bei seiner Kündigung beim Mannheimer Morgen noch beachten, nämlich die Einhaltung der Kündigungsfrist. Wer jetzt zum Beispiel zu einem bestimmten Monatsende sein Abo beim Mannheimer Morgen kündigen möchte, der muss hierbei natürlich immer die Kündigungsfrist von vier Wochen einhalten. Hierbei muss man eines bei der Kündigung beachten, maßgeblich für die Kündigungsfrist ist das Datum des Eingangs der Kündigung beim Mannheimer Morgen. Wer also zum 30.06 eines Jahres kündigen möchte, der muss seine Kündigung spätens am 30.05 an den Mannheimer Morgen senden. Verpasst man diesen Zeitpunkt, ist die Kündigung nicht zum 30.06 wirksam, sondern erst im darauffolgenden Monat. Dies hat natürlich den Nachteil, das man einen weiteren Monat noch die Abogebühren für den Mannheimer Morgen bezahlen muss.

Neben der regulären Kündigung steht einem Kunden noch ein Sonderkündigungsrecht zu. Von diesem Sonderkündigungsrecht kann man immer Gebrauch machen, wenn sich zum Beispiel während der Vertragslaufzeit zu Änderungen kommt. Diese Änderungen können zum Beispiel der Abopreis für den Mannheimer Morgen sein. Aber auch beim Sonderkündigungsrecht muss immer eines beachten, es gibt eine Frist in denen man dieses Recht ausüben muss.

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