Mannheimer Versicherung

Kündigungsadresse:

Mannheimer Versicherung AG

Augustaanlage 66
68165 Mannheim


Telefon:06214578000
Fax:0621 457 80 08
Diese Adresse von Mannheimer Versicherung
haben wir zuletzt geprüft am:

19.04.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Mannheimer Versicherung

Wer die Mannheimer Versicherung kündigen möchte, der muss hierfür die Schriftform wählen. Erlaubt sind Fax, E-Mail oder Brief. Wenn die Kündigung per Post verschickt wird, dann sollte sie früh genug abgeschickt werden. Ausschlaggebend ist der Stempel der Post.

Welche Kündigungsfristen gibt es bei der Mannheimer Versicherung?

Wenn ein Vertrag länger als 3 Jahre läuft, dann kann der Vertrag bei der Mannheimer Versicherung bereits zum Ablauf des dritten oder in jedem darauf folgendem Jahr gekündigt werden. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer zuerst drei Jahre fest an die Versicherung gebunden ist. Erst nach Ablauf dieser Frist, kann ordentlich gekündigt werden. Ein Grund muss bei einer Kündigung nicht angegeben werden. Am besten erfolgt die Kündigung drei Monate vor Ablauf des Jahres fristgerecht zum Ende des Jahres. Dann ist der Versicherungsnehmer auf der sicheren Seite. Sollte eine Versicherung nicht gekündigt werden, dann läuft sie für ein Jahr automatisch weiter und kann dann jeweils vor Ablauf des Jahres gekündigt werden.

Gibt es auch Sonderkündigungsfristen?

Sonderkündigungsfristen werden bei der Mannheimer Versicherung nicht eingeräumt. Wer in den ersten 14 Tagen Zweifel über den Abschluss der Versicherung bekommt, der sollte einen Widerruf einreichen.

Wie lange dauert es, bis eine Kündigungsbestätigung zugesandt wird?

In der Regel erhält jeder Versicherte nach ein bis zwei Wochen eine Bestätigung über den Eingang der Kündigung. Vor dem Erhalt der Kündigung sollte noch kein neuer Vertrag geschlossen werden. Erst mit Erhalt der Kündigungsbestätigung ist die Kündigung akzeptiert und damit rechtsgültig.

Muss eine Einzugsermächtigung separat gekündigt werden?

Nein, Einzugsermächtigungen sind mit dem Vertrag verknüpft. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit wird die Mannheimer Versicherung kein Geld mehr vom Konto abbuchen. Sollte die Versicherung gegenüber dem Versicherten noch eine Rechnung offen haben, dann wird sie sich separat schriftlich mit ihm in Verbindung setzen. Der Ausgleich dieser Forderung müsste per Überweisung erfolgen. Sollte sich der Versicherte noch einmal für die Mannheimer Versicherung entscheiden, dann muss eine neue Einzugsermächtigung ausgestellt werden. Eine einmal erloschene Einzugsermächtigung kann nicht wieder aktiviert werden. Das liegt nicht im Ermessen der Mannheimer Versicherung, sondern hier handelt es sich um ein Bankengesetz.

Kann ich meinen Vertrag bei der Mannheimer Versicherung widerrufen?

Ein Widerruf des Vertrages bei der Mannheimer Versicherung ist in den ersten 14 Tagen nach Abschluss der Versicherung möglich. Der Widerruf muss pünktlich und schriftlich erfolgen. Er benötigt keine Begründung, sollte aber die Versicherungsnummer beinhalten. Ein Widerruf kann per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Wichtig ist, dass das Schreiben pünktlich bei der Mannheimer Versicherung eingeht. Ansonsten läuft der Vertrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit.

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