Marburger Bund

Kündigungsadresse:

Marburger Bund

Reinhardtstraße 36
10117 Berlin


Telefon:+49 30 746846-0
Fax:+49 30 746846-16
Email:bundesverband@marburger-bund.de
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22.03.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Marburger Bund

Wer nicht mehr Mitglied beim Marburger Bund sein möchte, der muss seine Mitgliedschaft kündigen. Wie man seine Mitgliedschaft beim Marburger Bund kündigen kann, kann man nachfolgend erfahren. Wer seine Mitgliedschaft kündigen möchte, muss beachten das man grundsätzlich zu einem Quartalsende kündigen kann. Hierbei muss man aber eine Kündigungsfrist von drei Monate beachten. Dies bedeutet, möchte man zum ersten Quartalsende Ende März kündigen, müsste man seine Kündigung beim Marburger Bund spätens Ende bzw. Anfang Januar einreichen. Verpasst man die Kündigungsfrist von drei Monaten für ein Quartal, bedeutet dieses für das Mitglied, das man auch noch im nächsten Quartal Mitglied bleibt. Für die Rechtswirksamkeit einer Kündigung beim Marburger Bund, muss man grundsätzlich Schriftlich kündigen. Dies erfordern die Geschäftsbedingungen vom Marburger Bund. Das Kündigungsschreiben sollte neben den eigenen Daten, auch die Mitgliedsnummer und das gewünschte Quartal beinhalten, zudem man kündigen möchte. Einen Beweggrund für die Kündigung, muss man in seinem Schreiben nicht ausführen. Wichtig, damit die Kündigung vom Marburger Bund auch anerkennt wird, muss das Kündigungsschreiben mit der persönlichen Unterschrift unterschrieben werden. Die Kündigung kann man dann per Post, Fax und per E-Mail an den Marburger Bund senden. Damit kein Missverständnis im Zusammenhang mit der Kündigungsmöglichkeit E-Mail auftaucht, muss man wissen, das eine Kündigung in Schriftform per E-Mail nicht ausreicht. Man kann aber sein geschriebenes Kündigungsschreiben einscannen und dann an den Marburger Bund als E-Mail senden. Auch noch wichtig, eine persönliche Kündigung, zum Beispiel in der Geschäftsstelle vom Marburger Bund ist genauso wenig möglich, wie zum Beispiel eine Kündigung über das Telefon. Für die Wirksamkeit der Kündigung maßgeblich ist das Eingangsdatum beim Marburger Bund. Verpasst man hier das Eingangsdatum im Zusammenhang mit der Kündigungsfrist beim Marburger Bund, wird die Kündigung erst für das nächste Quartal angenommen.

Eines muss man noch im Zusammenhang mit seiner Mitgliedschaft beim Marburger Bund und einer Kündigung bedenken. Beim Marburger Bund zahlt man immer einen vollen Jahresbeitrag zum Jahresbeginn. Kündigt man jetzt seine Mitgliedschaft im ersten oder zweiten Quartal, muss man trotzdem den vollen Jahresbeitrag beim Marburger Bund bezahlen. Eine Rückerstattung oder eine teilweise Rückerstattung bei den Mitgliedsgebühren erfolgt nicht. Daher sollte man sich genau überlegen, zu welchem Quartal man seine Mitgliedschaft beim Marburger Bund kündigen sollte. Den einen geldwerten Vorteil wird man nicht haben.

Ein Widerrufsrecht hat man als Kunde nicht. Ein Sonderkündigungsrecht sehen die Geschäftsbedingungen vom Marburger Bund nicht vor. Sicherlich wird man aber ein solches Sonderkündigungsrecht haben, zum Beispiel wenn vereinbarte Leistungen nicht vom Marburger Bund eingehalten werden.

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