Millowitsch Theater
Kündigungsadresse:
Millowitsch Theater GmbH
Aachener Strasse, 5
50674 Köln
Telefon: | +49 221 2727370 |
---|---|
Fax: | 0221 610604 |
Email: | info@millowitsch.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
29.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Millowitsch Theater
Eine Mitgliedschaft im Millowitsch Theater in Köln kann immer nur zum Ende des Geschäftsjahres durch das Mitglied gekündigt werden. Sollte keine Kündigung durch das Mitglied erfolgen, dann verlängert sich die Mitgliedschaft beim Theater automatisch um ein weiteres Geschäftsjahr. Eine Mitgliedschaft beim Theater in Köln endet normalerweise mit dem Tod, Ausschluss oder Ausscheiden des Mitglieds. Eine Kündigung der Mitgliedschaft bedarf der Schriftform. Diese Kündigung muss mindestens 3 Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres vorliegen. Der Grund für eine Kündigung kann, muss aber nicht auf der Kündigung vermerkt werden. Anders herum kann natürlich auch der Vorstand dem Mitglied eine Kündigung aussprechen, wenn es 12 Monate mit den Zahlungen in Verzug ist, oder sich nicht an die Regeln hält. Nach der Beendigung der Mitgliedschaft werden natürlich keine Leistungen, Beiträge oder Spenden erstattet.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Eine Sonderkündigungsfrist kann nur in Ausnahmefällen gestattet werden und wird durch den Vorstand entschieden. Anders als bei fristgerechten Kündigungen. Muss bei einer Sonderkündigung zwingend ein Grund angegeben werden. Wenn es sich um einen gesundheitlichen Grund handelt, dann muss ein Attest des behandelnden Arztes beigefügt werden. Auch bei anderen Gründen sind Beweise immer ein positiver Aspekt, dem Vorstand die Sonderkündigung darzulegen.
Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekommen?
Wird die Kündigung anerkannt, dann dauert es etwa eine Woche, bis das Mitglied eine Kündigungsbestätigung erhält. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Sonderkündigung oder fristgerechte Kündigung handelt.
Erlischt mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?
Eine Einzugsermächtigung ist immer auf eine Mitgliedschaft bezogen. Dementsprechend ist sie mit Ablauf der Mitgliedschaft direkt erloschen. Wenn sich das Mitglied später noch einmal dem Theater anschließen möchte, dann muss eine erneute Einzugsermächtigung erstellt werden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Satzung des Theaters, sondern um ein Bankgesetz.
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Die Mitgliedschaft beim Millowitsch Theater kann innerhalb der ersten 14 Tage widerrufen werden. Hierfür ist ein schriftlicher Widerruf notwendig. Dieser kann per Mail, Post oder Fax erfolgen. Alle schriftlichen Formen sind bei einem Widerruf gültig. Das Mitglied muss nur darauf achten, dass der Widerruf am 14 Tag dem Theater bereits vorliegt. Nach Ablauf der 14 Tage ist ein Widerruf auch in Ausnahmefällen nicht möglich. Hier muss die fristgerechte Kündigung eingehalten werden. Es sei denn, es handelt sich um einen triftigen Grund und das Sonderkündigungsrecht tritt in Kraft. Diese Entscheidung trifft der Vorstand und das Mitglied wird schriftlich über die Entscheidung informiert.