Mittelbrandenburgische Sparkasse
Kündigungsadresse:
Mittelbrandenburgische Sparkasse
Saarmunder Str. 61
14478 Potsdam
Telefon: | 0331 89 89 89 |
---|---|
Fax: | 0331 89 89 85 |
Email: | kontakt@mbs.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
29.11.2024
Alle Angeben ohne Gewähr
Gib einfach eine Bewertung ab.
4.0/5
von insgesamt10
Bewerte den Service von Mittelbrandenburgische Sparkasse
Diese Verträge von Mittelbrandenburgische Sparkasse solltet Ihr euch genauer ansehen
Mittelbrandenburgische Sparkasse Online Banking
- Informationen zum Vertrag
- Besonderheiten zum diesem Vertrag
- Kündigung
- Widerruf
- Änderung der Bankverbindung mitteilen
- Adressänderung mitteilen
- mehr Infos...
Andere Abos und Verträge von Mittelbrandenburgische Sparkasse
Mittelbrandenburgische Sparkasse Verträge kündigen
Mittelbrandenburgische Sparkasse Verträge widerrufen
Änderung der Bankverbindung an Mittelbrandenburgische Sparkasse senden
Adressänderung an Mittelbrandenburgische Sparkasse senden
Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Mittelbrandenburgische Sparkasse
Die Mittelbrandenburgische Sparkasse stellt ihren Kunden verschiedene Kontotypen zur Verfügung. Diese Konten unterscheiden sich vor allem in den Anlageformen. Kündigungsfristen jedoch müssen die Kunden keinesfalls beachten, denn bei einem solchen Konto kann eine Kündigung jederzeit erfolgen. Der Kunde sollte bei einer eingereichten Kündigung lediglich angeben, was mit dem Guthaben auf dem Konto geschehen soll. Soll dieses Guthaben auf ein neues Konto umgebucht werden oder soll es in Bar ausgezahlt werden? Eine Kündigung bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse erfolgt in der Regel mündlich. Eine fernmündliche Kündigung wird meistens erst dann ausgesprochen, wenn der Kunde verzogen ist. Um ein Konto kündigen zu können, sollte der Inhaber möglichst persönlich in der Geschäftstelle vorsprechen.
Gibt es irgendwelche Sonderkündigungsfristen zu beachten?
Da das Konto sofort und ohne Grund gekündigt werden kann, ist es auch nicht nötig, Sonderkündigungsfristen einzuhalten. Der Kunde ist mit einem Konto bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse immer auf der richtigen Seite und kann sich in aller Ruhe über die einzelnen Konditionen informieren. Sollte es noch weitere Fragen zu Sonderkündigungsfristen geben, dann findet sich natürlich auch ein telefonischer Support. Auch eine Anfrage per E-Mail ist möglich. Darin können Kunden sich weitere Infos einholen und werden eine kompetente Antwort bekommen.
Wie lange dauert es bis die Kündigungsbestätigung den Kunden erreicht?
Auch darauf muss der Kunde nicht lange warten. Das Konto kann sofort gekündigt werden. Die Kündigungsbestätigung wird in diesem Fall nicht schriftlich mitgeteilt. Der Kunde bekommt einen Nachweis darüber, dass das Konto gekündigt wurde und kann damit sicher sein, das alles regelrecht abgelaufen ist.
Wie ist das mit der erteilten Einzugsermächtigung? Erlischt diese?
In der Regel ist es so, das die Sparkasse eine Einzugsermächtigung bezüglich der Geldkarten hat und ebenfalls für die Kontoführungsgebühren. Diese Einzugsermächtigung erlischt automatisch, wenn das Konto erfolgreich gekündigt worden ist. Dann braucht der Kunde auch nichts weiter zu unternehmen. Diese Abbuchungen entfallen ohnehin, denn das Konto existiert nicht mehr. Die Geldkarte muss dann auch zurück gegeben werden. Damit sollten für beide Seite alle Verträge gekündigt werden können.
Wie lange hat der Kunde eine Widerrufsfrist?
Auch bei Konten gilt der Widerruf. Dieser kann innerhalb von zwei Wochen nach der Erstellung des Kontos erteilt werden und gilt dann ab sofort. Der Kunde muss dies aber in der Regel nicht in Anspruch nehmen, denn ein Widerruf über ein Konto bei der Sparkasse ist in der Regel eher selten und muss auch nicht erfolgen. Der Widerruf sollte natürlich an die zuständige Stelle der Sparkassen Filiale eingereicht werden. Ansonsten muss nichts beachtet werden.
Unterschiede
Wer ein Konto eröffnet oder kündigen möchte, sollte immer auch auf die Einzelheiten achten. Der Vertrag kann hilfreich sein, eine erfolgreiche Kündigung durch zu setzen. Anders als oben beschrieben sieht es aber immer bei Versicherungen aus, die mit der Sparkasse abgeschlossen werden. Hier gelten andere Regelungen, die sehr wichtig sind. Bei einem solchen Vertrag ist es natürlich nötig, Kündigungsfristen einzuhalten und der Sparkasse schriftlich mit zu teilen, das die Kündigung erfolgen soll. Auch dann gilt das Widerrufsrecht. Es muss immer beachtet werden, ob bereits Einzahlungen vorgenommen worden sind. Der Blick in den abgeschlossenen Vertrag ist immer hilfreich für die Kunden.