Mitteldeutsche Zeitung

Kündigungsadresse:

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Delitzscher Str. 65
06112 Halle/Saale


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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Mitteldeutsche Zeitung

Wer ein Abonnement bei der Mitteldeutschen Zeitung besitzt, der kann dieses Abo auch kündigen, falls kein Interesse mehr an dem Abonnement besteht. Das gilt sowohl für die klassische Printversion der Mitteldeutschen Zeitung, als auch für die E-Paper Version. Allerdings ist eine Kündigung bei der Mitteldeutschen Zeitung auch an gewisse Voraussetzungen gebunden, die bei der Kündigung dringend eingehalten werden sollten, damit die Kündigung auch ordnungsgemäß erfolgt und das Abonnement beendet.

Wie muss die Kündigung erfolgen?

Die Kündigung bei der Mitteldeutschen Zeitung bedarf grundsätzlich der Schriftform. Das bedeutet, dass der Abonnent seine Kündigung nur schriftlich einreichen kann. So sind Kündigungen über Telefon völlig ausgeschlossen und haben daher keine Rechtskräftigkeit. Zudem muss die Kündigung an den Verlag oder die Geschäftsstelle der Mitteldeutschen Zeitung gerichtet werden.

Muss eine bestimmte Kündigungsfrist eingehalten werden?

Wie bei den meisten Abonnements gibt es auch bei dem Abo bei der Mitteldeutschen Zeitung eine Kündigungsfrist. Die ist bei der Mitteldeutschen Zeitung jedoch, je nach abonnierter Version, etwas differenziert. So gibt es bei der Printversion der Mitteldeutschen Zeitung eine Frist von einem Monat zum Monatsende, was viel Flexibilität ermöglicht. Natürlich gilt diese Frist nicht, wenn vertraglich eine Mindestbezugszeit vereinbart wurde und diese noch nicht verstrichen ist. In der E-Paper Version, also dem Tablet-Abonnement, ist zunächst einmal eine 24-monatige Mindestlaufzeit vereinbart. Das bedeutet, dass innerhalb dieser zwei Jahre eine Kündigung durch den Abonnenten im Normalfall ausgeschlossen ist. Erst mit Ablauf dieser 24 Monate gilt dann eine Kündigungsfrist von einem Kalendermonat zum Monatsende. Die jeweilige Frist sollte der Abonnent auch dringend einhalten, da das Abo sonst unbefristet weiter läuft, also bei der genanten Kündigungsfrist um jeweils einen Monat, falls die Frist zur Kündigung nicht eingehalten wird.

Gibt es eine Sonderkündigungsfrist?

Eine generelle Sonderkündigungsfrist gibt es bei der Mitteldeutschen Zeitung nicht. Jedoch ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Kündigung aus wichtigem Grund gewährt werden muss. Welche Gründe hierbei ausschlaggebend sind und welche Frist in diesem Fall von der Mitteldeutschen Zeitung gewährt wird, kann sehr unterschiedlich sein und wird wohl anhand des Einzelfalls festegestellt. So ist es bei der Mitteldeutschen Zeitung immer von Vorteil, diese wichtigen Gründe im Voraus abzuklären.

Wann bekommt der Abonnent die Kündigungsbestätigung?

Eine Kündigungsbestätigung wird vom Mitteldeutschen Verlag an den Abonnenten geleitet, sobald die Kündigung eingegangen ist und für ordentlich, also fristgerecht befunden wurde. Dann erhält der Abonnent innerhalb von 14 Tagen eine Bestätigung, in der dann auch noch einmal das Datum der Vertragsbeendigung genannt wird.

Was passiert mit der erteilten Einzugsermächtigung?

Wird das Abonnement mit der Mitteldeutschen Zeitung durch eine ordentliche Kündigung beendet, so bestehen keinerlei vertragliche Pflichten mehr zwischen dem Abonnenten und der Mitteldeutsche Zeitung. Das bedeutet konkret, dass auch die erteilte Einzugsermächtigung zu dem Datum hinfällig wird, an dem der Vertrag endet. Denn die Einzugsermächtigung wurde im Zuge des Abonnementvertrages erteilt und darf daher auch nicht weiterlaufen, wenn der Vertrag beendet ist.

Hat der Abonnent ein Recht auf Widerruf?

Sofern der Vertrag mit der Mitteldeutschen Zeitung über den Fernabsatz geschlossen wurde, besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Hierfür ist es aber wichtig, diesen Widerruf auch schnell einzureichen, damit die Frist gewahrt wird. Zudem sind schriftliche Verträge, die vor Ort bei der Mitteldeutschen Zeitung abgeschlossen werden nicht vom Widerrufsrecht eingeschlossen.

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