MVV Energie

Kündigungsadresse:

MVV Energie AG

Luisenring 49
68159 Mannheim


Telefon:+49 (0) 621 / 290 - 0
Fax:+49 (0)621 290-2324
Email:r.kress@mvv.de
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12.03.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei MVV Energie

Wer einen Energievertrag mit der MVV Energie abgeschlossen hat und diesen kündigen möchte, der muss sich bei der Kündigung an den Geschäftsbedingungen orientieren. Gemäß den Geschäftsbedingungen kann man seinen Energievertrag bei der MVV Energie jederzeit zum Monatsende kündigen. Hierbei gibt es eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Gerade bei der Kündigung muss man diese Frist einhalten, sonst wird die Kündigung unter Umständen erst zum darauffolgenden Monat wirksam.

Eine weitere Erfordernis die man laut den Geschäftsbedingungen der MVV Energie beachten muss, ist die Schriftform. Grundsätzlich ist eine Kündigung bei der MVV nur wirksam, wenn sie in Schriftform erfolgt. Wobei nicht jede Schriftform von der MVV anerkannt wird. So ist zum Beispiel eine Kündigung per E-Mail ausgeschlossen. Auch ausgeschlossen ist eine mündliche Kündigung bei der MVV Energie. Beim Kündigungsschreiben muss man keine besondere Form einhalten. Das Kündigungsschreiben sollte aber mindestens die persönlichen Daten, die Kunden- und Vertragsnummer und den gewünschten Kündigungszeit beinhalten. Einen Grund für die Kündigung bei der MVV Energie muss man nicht nennen. Alternativ zum selbst erfassten Kündigungsschreiben, kann man auch das nachfolgende Tool benutzen. Hier muss man nur seine Daten eintragen und schon kann man das fertige Kündigungsschreiben ausdrucken. Egal aber ob man das Kündigungsschreiben selbst geschrieben hat oder ob es über das Tool angefertigt wurde, man soltle das Unterschreiben der Kündigung nicht vergessen. Das Kündigungsschreiben kann man dann an die MVV Energie senden. Hierbei kann man seine Kündigung persönlich bei der MVV Energie abgeben, aber auch als Fax oder als Brief senden. Bei letzterem sollte man die Zustellzeit beachten. Maßgeblich bei einer Kündigung im Hinblick auf die Kündigungsfrist, ist immer das Eingangsdatum bei der MVV Energie. Mit dem Eingang der Kündigung, erhält man von der MVV Energie eine Kündigungsbestätigung für die eigenen Unterlagen. Auch endet mit der Kündigung automatisch der Lastschrifteinzug.

Bei den weiteren Kündigungsformen bei der MVV Energie muss man beachten, das man sowohl ein Widerrufs- aber auch ein Sonderkündigungsrecht hat. Wobei man eines beachten muss, das Widerrufsrecht kann man nur unmittelbar nach dem Vertragsabschluss ausüben. Konkret hat man für die Ausübung vom Widerrufsrecht 14 Tage Zeit. Verpasst man diese Frist, muss man seinen Vertrag bei der MVV Energie regulär kündigen. Wer sein Widerrufsrecht nutzen möchte, muss dieses schriftlich gegenüber der MVV tun. Zusätzlich hat man als Kunde noch ein Sonderkündigungsrecht. Von diesem Sonderkündigungsrecht kann man immer Gebrauch machen, wenn es zum Beispiel während der Vertragslaufzeit zu Preiserhöhungen kommt. Auch Vertragsverletzungen können zur Ausübung vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Auch die Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrecht muss man schriftlich erklären, wobei man ebenfalls nur ein bestimmtes Zeitfenster für die Nutzung hat. Gleiches wie beim Widerrufsrecht, verpasst man diese Frist, muss man seinen Vertrag bei der MVV Energie regulär kündigen.

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