MVV
Kündigungsadresse:
Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
Thierschstraße 2
80538 München
Telefon: | 089/ 210 33 - 0 |
---|---|
Fax: | 089/ 210 33 - 282 |
Email: | info@mvv-muenchen.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
30.09.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei MVV
Wer bei der Münchner Verkehrsgesellschaft MVV ein Abonnement für die Isar-Card abschließt, ist dazu berechtigt, zwölf Monate lang Bahnen und Busse ohne zusätzlichen Ticketkauf im Verkehrsraum München beliebig oft zu benutzen. Wer jedoch die Isar-Card nicht mehr benutzen will oder kann, beispielsweise weil er aus dem Raum München wegzieht, stellt sich die Frage, wie das MVV Abo schnell und sicher gekündigt werden kann. Im nachfolgenden Artikel wird Schritt für Schritt erklärt, welche Punkte bei der Kündigung beachtet werden müssen.
Unabhängig davon, ob ein Abovertrag mit monatlicher oder jährlicher Zahlungsweise mit der MVV abgeschlossen wird, kann der Kunde sein Abonnement jederzeit einen Monat im Voraus zum Monatsende kündigen. Die Kündigung muss schriftlich vorgenommen werden. Wer seine Isar-Card zum Ablauf der Laufzeit kündigen will, kann dem Unternehmen die Kündigung über das Abo-Center, per Telefax, per E-Mail oder auf dem konventionellen Postweg übermitteln. Kündigungen während der Vertragslaufzeit werden von der Münchner Verkehrsgesellschaft nur akzeptiert, wenn diese als Einschreiben per Rückschein an das zuständige Abo-Center versendet oder persönlich abgegeben und die Jahreskarte dem Kündigungsschreiben beigefügt wird. Wer sein Abo mit der Firma MVV kündigt, sollte wissen, dass die erteilte Bankeinzugsermächtigung ebenfalls gekündigt wird, da andernfalls weiterhin die Beiträge für die Zeitkarte vom Konto abgebucht werden. Ein Satz im Kündigungsschreiben ist ausreichend.
Weiterhin sollte im Kündigungsbrief um die Zusendung einer schriftlichen Bestätigung der Kündigung und des Kündigungstermins gebeten werden. Verbraucher, die ihre Kündigung persönlich im Abo-Center abgeben, sollten sich ihre Kündigung und den Kündigungstermin ebenfalls schriftlich bestätigen lassen. Die Bestätigung dient der Rechtssicherheit des Verbrauchers, falls im Nachhinein Unklarheiten entstehen. Die Bestätigung sollte zusammen mit den Vertragsunterlagen und dem Sendeprotokoll beziehungsweise dem Einschreibebeleg sorgfältig aufbewahrt werden. Die Bestätigung wird in der Regel zeitnah innerhab weniger Werktage nach Eingang und Bearbeitung des Kündigungsbriefes vom zuständigen Sachbearbeiter versendet. Trifft diese wider erwarten nicht ein, sollte diese nochmals schriftlich angefordert werden. Ein Sonderkündigungsrecht ist in den AGB der MVV nicht vorgesehen.
Wer die Jahreskarte der Münchner Verkehrsgesellschaft erst kürzlich im Internet, während einer Promotionaktion, am Telefon oder an der Haustür beantragt hat, diese aber nicht nutzen will, hat das Recht, das Abo ohne die Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich zu widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich formuliert und per Einschreiben mit Rückschein an die MVV gesendet oder persönlich im Kunden-Center abgegeben werden. Die Jahreskarte muss dem Beendigungsschreiben beigefügt werden. Auch beim Widerruf muss die erteilte Bankeinzugsermächtigung separat gekündigt werden. Eine Bestätigung, des Widerspruchs sollte im Interesse des Abonnenten ebenfalls angefordert werden.
Wer seinen Kündigungsbrief nicht selbst formulieren möchte, findet im Internet fertige Musterbriefen für die Kündigung und den Widerruf der MVV-Jahreskarte. Die Musterbriefe können wahlweise am Bildschirm mit den persönlichen Daten und der Vertragsnummer personalisiert und direkt online an die MVV versendet oder ausgedruckt, handschriftlich unterschrieben und zusammen mit der Zeitkarte per Einschreiben mit Rückschein an die MVV übermittelt oder persönlich im zuständigen Abo-Center abgegeben werden. Mit den geprüften Vorlagen für den Widerruf und die Kündigung ist es ein Kinderspiel ein MVV Abo schnell und rechtssicher zu kündigen, um in Zukunft die Kosten einzusparen.